2697614/meetingminutes/3759745/paragraph

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Der Bebauungsplan &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. &Auml;nderung&ldquo; wurde vom 08.04. bis zum 08.05.2013 &ouml;ffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
+
s. a. BPA vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697607/meetingminutes/3688139/paragraph 29.04.2013]</p>
<p align="JUSTIFY">
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Der Bebauungsplan &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. &Auml;nderung&ldquo; wurde vom&nbsp; 08.04. bis zum 08.05.2013 &ouml;ffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
 +
<p>
 
Die Bebauungsplan&auml;nderung hat den Stra&szlig;enanschluss an die Ostumfahrung zum Inhalt. Der Auslegungsbeschluss wurde im M&auml;rz (BPA 18.03.13, &sect; 41/GR 20.03.13, &sect; 78) gefasst.</p>
 
Die Bebauungsplan&auml;nderung hat den Stra&szlig;enanschluss an die Ostumfahrung zum Inhalt. Der Auslegungsbeschluss wurde im M&auml;rz (BPA 18.03.13, &sect; 41/GR 20.03.13, &sect; 78) gefasst.</p>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
Am 29.04.2013 wurde der Bau- und Planungsausschuss &uuml;ber die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt und dar&uuml;ber informiert, dass der Satzungsbeschluss aus Zeitgr&uuml;nden ohne weitere Vorberatung im Gemeinderat am 15.05.2013 gefasst werden soll.<br />
+
In der o. g. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss (&sect; 89/1) wurde &uuml;ber die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt und dar&uuml;ber informiert, dass der Satzungsbeschluss aus Zeitgr&uuml;nden ohne weitere Vorberatung im Gemeinderat am 15.05.2013 gefasst werden soll.<br />
 
Seitdem sind keine weiteren abw&auml;gungsrelevanten Stellungnahmen eingegangenen.</p>
 
Seitdem sind keine weiteren abw&auml;gungsrelevanten Stellungnahmen eingegangenen.</p>
<p align="JUSTIFY">
 
Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong> gingen <u>keine Anregungen</u> ein.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> gingen folgende abw&auml;gungsrelevante Stellungnahmen ein.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Das <strong>Landratsamt Schw&auml;bisch Hall, Amt f&uuml;r Stra&szlig;enbau und Nahverkehr</strong> erhebt keine Einwendungen, wenn folgende Auflagen ber&uuml;cksichtigt werden:</p>
 
<ol>
 
<li align="JUSTIFY">
 
S&auml;mtliche Kosten und Folgekosten bedingt durch den Bebauungsplan, auch f&uuml;r die neue Einm&uuml;ndung mit Abbiegespuren einschlie&szlig;lich der sp&auml;teren Umgestaltung hat die Stadt Schw&auml;bisch Hall als Veranlasser alleine zu tragen; hierzu geh&ouml;ren auch die Kosten f&uuml;r ggf. notwendige Beschilderung, Fahrbahnmarkierung und die Lichtsignalanlagen.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br />
 
Die Tr&auml;gerschaft der Kosten ist nicht Gegenstand bzw. Inhalt des Bebauungsplanes.<br />
 
Hinweis: Die Verwaltung steht wegen der Stra&szlig;enplanung schon l&auml;nger im engen Kontakt mit dem Stra&szlig;enbauamt. Dem Stra&szlig;enbauamt liegen seit Anfang April bereits detaillierte Planunterlagen mit Erl&auml;uterungsbericht vor, in dem auch ausgef&uuml;hrt ist, dass die Stadt die Kosten tr&auml;gt.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Da die Verkehrsprognose den Unterlagen nicht beiliegt, gilt f&uuml;r die Sichtfelder folgendes: Die erforderlichen Sichtfelder betragen bei V = 70km/h (3m / 110-175m), und bei V&nbsp;=&nbsp;100&nbsp;km/h (3m / 200-300m) (siehe RAS-K-1, S. 41) je nach Anteil Schwerlastverkehr. Sie sind im Textteil und im Lageplan des Bebauungsplanes darzustellen und eigentumsrechtlich (z.B. durch &ouml;ffentliches Gr&uuml;n) zu sichern. Derzeit vorhandene Sichthindernisse m&uuml;ssen entsprechend beseitigt werden.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br />
 
Im Erl&auml;uterungsbericht zur Stra&szlig;enbauma&szlig;nahme (siehe auch Abw&auml;gungsvorschlag&nbsp;1.) ist dargelegt, dass die Geschwindigkeit im neuen Einm&uuml;ndungsbereich auf 70 km/h beschr&auml;nkt wird. Das entsprechend notwendige Sichtfeld wird in den Bebauungsplan &uuml;bernommen.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Entlang der Ostumfahrung muss ein Zugangs-, Zu- und Ausfahrtsverbot im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplanes dargestellt werden. Vorhanden, nicht dem Bebauungsplan entsprechende Zufahrten sind zu beseitigen.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Nach R&uuml;cksprache mit dem Stra&szlig;enbauamt wurde folgende Festlegung getroffen: Ein Zugangs-, Zu- und Ausfahrtsverbot wird in den zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplanes aufgenommen. Die etwa 100m &ouml;stlich der neuen Einm&uuml;ndung vorhandene Zufahrt zum n&ouml;rdlich gelegenem Flugplatzgel&auml;nde ist davon nicht betroffen. Sie ist als Feuerwehrzufahrt unbedingt erforderlich und zudem mittels Toranlage gesichert.<br />
 
<br />
 
Auf gleicher H&ouml;he befindet sich gegen&uuml;ber eine Zufahrt zum Betrieb FFBau, die bisher geduldet ist. Sobald die Zufahrt &uuml;ber den neuen Anschluss Hans-Georg-Albrecht-Weg erfolgt, bzw. hergestellt ist, wird sie geschlossen.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Den Entw&auml;sserungsanlagen entlang der Ostumfahrung darf kein Oberfl&auml;chenwasser aus dem Baugebiet zugef&uuml;hrt werden.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Dies ist nicht vorgesehen, das Gebiet verf&uuml;gt &uuml;ber ein Kanalnetz mit Trennsystem.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Bei Bepflanzungsma&szlig;nahmen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand nach den Richtlinien f&uuml;r passiven Schutz an Stra&szlig;en durch Fahrzeugr&uuml;ckhaltesysteme f&uuml;r zus&auml;tzlich gepflanzte B&auml;ume eingehalten wird.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Die Anregung wird im Rahmen der Ausf&uuml;hrungsplanung beachtet und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Fl&auml;chen oder Bestandteile der Ostumfahrung, wie z.B. Entw&auml;sserungsmulden, Bankette oder B&ouml;schungen d&uuml;rfen nicht f&uuml;r Ausgleichsma&szlig;nahmen o. &auml;. herangezogen werden.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Innerhalb der ausgewiesenen Ausgleichsfl&auml;chen befinden sich keine der genannten Anlagen.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Werbeanlagen sind nur an der St&auml;tte der Leistung zul&auml;ssig und so auszuf&uuml;hren und zu unterhalten, dass die Verkehrssicherheit auf der Ostumfahrung nicht beeintr&auml;chtigt wird.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Die Anregung ist bereits im schriftlichen Teil zum Bebauungsplan enthalten.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Falls Werbeanlagen beleuchtet werden sollen, darf die Beleuchtung nicht in einer Art und Weise erfolgen, die geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer auf der Ostumfahrung zu beeintr&auml;chtigen bzw. abzulenken.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Die Anregung wird in den schriftlichen Teil zum Bebauungsplan &uuml;bernommen.<br />
 
<br />
 
&nbsp;</li>
 
<li align="JUSTIFY">
 
Das Stra&szlig;enbauamt weist darauf hin, dass der &Uuml;bertragung visueller Informationen auf einem Display oder einer Video-Fl&auml;che (Werbeanlage) aus Gr&uuml;nden der Verkehrssicherheit auf der Ostumfahrung nicht zugestimmt wird.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Wird zur Kenntnis genommen.</li>
 
</ol>
 
<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Die <strong>Deutsche Flugsicherung GmbH DFS, Langen</strong> f&uuml;hrt folgendes auf:</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Da die im Bebauungsplan aufgef&uuml;hrten Fl&auml;chen im beschr&auml;nkten Bauschutzbereich gem&auml;&szlig; &sect;17 LuftVG des Verkehrslandesplatzes Schw&auml;bisch Hall liegen, bed&uuml;rfen etwaige Bauwerke auf jeden Fall der lufttechnischen Zustimmung der zust&auml;ndigen Luftfahrtbeh&ouml;rde.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Dieses Verfahren wird im jeweiligen Bauantragverfahren von der Baugenehmigungsbeh&ouml;rde automatisch eingeleitet. Im Rahmen der luftrechtlichen Zustimmung wird u.a. die DFS in Form einer gutachterlichen Stellungnahme beteiligt.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Wenn &ndash; wie geplant &ndash; die in den Richtlinien &uuml;ber die Hindernisfreiheit f&uuml;r Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb (NfL I &ndash; 328/01) beschriebenen Hindernisfreifl&auml;chen durch die einzelnen Bauwerke inklusive aller Aufbauten sowie durch die Photovoltaikanlagen nicht durchdrungen werden ist zu erwarten, dass die DFS in ihrer gutachterlichen Stellungnahme gegen das Vorhaben mit einer maximalen H&ouml;he von 11,00 m &uuml;. Grund dazu <u>aus Hindernissicht</u> keine Bedenken &auml;u&szlig;ern wird.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br />
 
Wird zur Kenntnis genommen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Sichtachse Tower &ndash; Flugbetriebsfl&auml;chen (Landebahn-Schwelle 10, Rollweg und dahinter liegendes Vorfeld) auf keinen Fall eingeschr&auml;nkt wird.<br />
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Der Passus wird in den schriftlichen Teil zum Bebauungsplan mit aufgenommen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
Die DFS kann keine Aussage hinsichtlich der Beeintr&auml;chtigung des Luftverkehrs durch eine etwaige Blendwirkung von Photovoltaikanlagen machen. Plan 2 &ndash; Sportanlagenl&auml;rmschutzverordnung. Sie empfiehlt dringend, durch ein Blendgutachten sicherzustellen, dass es zu keiner Blendung von Luftverkehrsteilnehmern &ndash; z.B. in der S&uuml;dplatzrunde bzw. bei Einfl&uuml;gen in die Platzrunden aus dem S&uuml;den &ndash; oder des Tower-Personals kommt. Reflexionen innerhalb der Towerkanzel sind ebenfalls auszuschlie&szlig;en.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<br />
 
<u>Abw&auml;gungsvorschlag</u>:<br />
 
Die angesprochene Photovoltaikanlage ist seit einigen Jahren als so genannte Freianlage zwischen Ostumfahrung und den Wohnbl&ouml;cken am Dr.-Henryk-Fenigsstein-Weg in Betrieb. Nach bisherigem Kenntnisstand ist nicht bekannt, dass es dadurch zu gef&auml;hrdenden Blendungen von Luftverkehrsteilnehmern gekommen ist. Ein entsprechendes Blendgutachten wird deshalb derzeit als nicht erforderlich betrachtet.</p>
 
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Anlage: [[Media:13-150_1.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
Anlage: [[Media:13-150_1.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3.&Auml;nderung&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach&shy;bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs&shy;planes &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3. &Auml;nderung&ldquo;.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3.&Auml;nderung&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach&shy;bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs&shy;planes &bdquo;Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg &ndash; 3. &Auml;nderung&ldquo;.<br />
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F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
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(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 2. Juli 2013, 14:46 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 29.04.2013

Der Bebauungsplan „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung“ wurde vom  08.04. bis zum 08.05.2013 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Die Bebauungsplanänderung hat den Straßenanschluss an die Ostumfahrung zum Inhalt. Der Auslegungsbeschluss wurde im März (BPA 18.03.13, § 41/GR 20.03.13, § 78) gefasst.

In der o. g. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss (§ 89/1) wurde über die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass der Satzungsbeschluss aus Zeitgründen ohne weitere Vorberatung im Gemeinderat am 15.05.2013 gefasst werden soll.
Seitdem sind keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangenen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil wird wie beschrieben ergänzt. Der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0318-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0318-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fach­­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 07.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3.Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs­planes „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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