§ 2 - Kindergarten-Bedarfsplan für die Zeit von September 2013 bis Dezember 2014 der Stadt Schwäbisch Hall (einschließlich der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahre) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Bedarfsplan

Der Kindergartenbedarfsplan (siehe Anlage) ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.

Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.
Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der freien Träger.

Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der Bedarfsplan ist in drei Abschnitte unterteilt:

Teil 1 – Aufnahme der Betreuungsplätze in den Bedarfsplan – Allgemeine Informationen (S. 2 - 8 und S. 9 - 14)

Teil 2 – Betreuung und Bildung für Kinder unter 3 Jahren - Ausbau der Betreuungsquote (S. 18 - 28)

Teil 3 – Betreuung und Bildung der Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (S. 30 - 36)


2. Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren

Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) wurde ein Rechtsanspruch zum 1. August 2013 auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres festgelegt. Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht.

Im September 2013 liegt die Betreuungsquote voraussichtlich bei 38,5 % (Beschluss GR vom 24.10.12 und 12.12.12) ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter drei Jahren (s. Bedarfsplan S. 22).Die Verwaltung strebt bis Ende 2015 eine Betreuungsquote von mindestens 46,5 % an. Wie hoch der Bedarf tatsächlich ist bleibt abzuwarten.


2.1 Ausbau der U3

Auf Seite 26 des Kindergartenbedarfsplans sind die Ausbaustufen der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren definiert.

Auf Seite 27 sind Realisierungsmöglichkeiten aufgeführt, wo der Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen umgesetzt werden könnte. Schwerpunkte sind hier eine Einrichtung in Hessental mit zwei Krippengruppen mit 20 Plätzen (und Kindergartengruppen) als mittelfristigen Ersatz für die Einrichtung „Eich“ im Solpark und ein Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Gottwollshausen bei der Grundschule, ebenfalls mit zwei Krippengruppen und 20 Plätzen. Für die Investitionen sind im Doppelhaushaushalt 2014/2015 Mittel einzustellen.

Der Antrag der Evang.-Freikirchlichen Gemeinde Baptisten Schwäbisch Hall auf eine weitere Krippengruppe mit zehn Betreuungsplätzen mit der Angebotsform Ganztagsgruppe liegt vor. (Anlage 1). Die Verwaltung befürwortet diese weitere Krippengruppe in Hessental mit Umsetzung im Herbst 2013. Der Kostenanteil der Stadt bei dieser Betriebsform belaufen sich auf ca. 25.000 €/Jahr bei den derzeitigen Landeszuweisungen. 

Die Katholische Gesamtkirchengemeinde hat beantragt (Schreiben Anlage 2), eine Kleinkindgruppe (Krippengruppe mit zehn Plätzen) im Katholischen Kindergarten St. Franziskus ab Herbst 2013 einzurichten und in den Bedarfsplan aufzunehmen. Grundsätzlich wird im Wohngebiet Reifenhof eine weitere Krippengruppe mit zehn Plätzen in katholischer Trägerschaft begrüßt. Der Kostenanteil der Stadt bei einer Betreuungsform von sechs Stunden an fünf Wochentagen beläuft sich auf ca. 11.000 €/Jahr bei den derzeitigen Landeszuweisungen.

Mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef wurden ebenfalls Gespräche bezüglich einer Erweiterung geführt. Ein schriftlicher Antrag liegt nicht vor. Die Abstimmungsgespräche über die räumlichen Verhältnisse und baulichen Veränderungen an beiden Standorten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Zu Investitionskosten können derzeitig noch keine Aussagen gemacht werden.

Die Verwaltung führt derzeitiGespräche mit verschiedenen Firmen im Westen. Die Realisierung einer weitgehend betrieblich genutzten Kindertageseinrichtung in der Stadtheide wird derzeit geprüft.


3. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

Im gesamten Stadtgebiet von Schwäbisch Hall stehen 1.433 Kindergartenplätze zur Verfügung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.
129 altersgemischte Kindergartenplätze werden in die Betreuungsquote der unter Dreijährigen eingerechnet.

Dazu kommt, dass Kinder mit Inklusionsbedarf zwei Plätze belegen. Rein rechnerisch muss dies von der Gesamtkapazität abgezogen werden. Freie Plätze werden auch von Kindern aus Umlandkommunen (siehe 63 Kinder, S. 31) belegt. Dafür erstattet die Herkunftskommune einen Kostenausgleich.Bedingt durch die neuen Wohngebiete „Mittelhöhe“ und „An der Breiteich“ sind Engpässe an Betreuungsplätzen zu verzeichnen. Durch Neubauten in Hessental und Gottwollshausen (siehe auch U3-Betreuung) könnte der Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden (siehe Bedarfsplan S. 46, 51 u. 57).

In den Teilorten Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental sind steigende Kinderzahlen zu erwarten.

Bei nicht ausreichenden Platzkapazitäten können im Rahmen einer neuen Betriebserlaubnis weitere zwölf Kindergartenplätze in diesen Einrichtungen beantragt werden (siehe Bedarfsplan S. 53, 55, 61).

Der Träger Abenteuer Natur e. V. hat einen Antrag auf eine weitere Waldkindergartengruppe (Anlage 3) mit 20 Plätzen ab September 2013 gestellt mit der Angebotsform verlängerte Öffnungszeit durchgehend sechs Stunden. Die Nachfrage ist lt. Verein gegeben. Der Kostenanteil der Stadt wird derzeit ermittelt. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und die Aufnahme in den Bedarfsplan.

Der Entwurf des Bedarfsplans September 2013 – Dezember 2014 wurde den einzelnen Trägern vorgelegt, die Zustimmungen der Träger liegen vor.

Anlage: Entwurf Kindergartenbedarfsplan Sept. 2013 - Dez. 2014

Beschluss:

geänderter Beschlussantrag aufgrund Vorberatungen im VFA:

  1. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes September 2013 – Dezember 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Bedarfsplanung September 2013 – Dezember 2014 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zu Schuleintritt einschließlich der Ausbaustufen der Betreuungsquote für Kleinkinder (Betreuungsquote Dezember 2014: 42,5%) wird zugestimmt.
     
  3. Dem Antrag der Ev.-Freikirchlichen Gemeinde Baptisten Schwäbisch Hall auf Einrichtung einer zweiten Krippengruppe mit zehn Plätzen in Hessental ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
     
  4. Dem Antrag der Katholischen Gesamtkirchengemeinde auf Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten St. Franziskus im Reifenhof ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
     
  5. Dem Antrag des Vereins Abenteuer Natur e. V. auf Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe mit 20 Plätzen als Waldkindergarten ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
     
  6. Reicht der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren stadtweit nicht aus, wird die Verwaltung ermächtigt, zehn zusätzliche Plätze im Kindergarten Eich im Solpark sowie die dazugehörigen Personalstellen zu schaffen.
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