§ 5 - Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters; hier: Festlegung von Ort und Termin für die öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. März 2013, 13:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der vom Gemeinderat beschlossenen Stellenausschreibung ist angekündigt "Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt". Die Entscheidung darüber, ob den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit gegeben wird, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen, obliegt dem Gemeinderat. Nach § 47 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung ist dies eine Ermessensentscheidung. Bei der letzten Wahl vor 8 Jahren wurde auf eine öffentliche Versammlung verzichtet, weil der Amtsinhaber alleiniger Bewerber war. Auch bisher liegt nur seine Bewerbung vor. Sollte es dabei bleiben, kann auch diesmal auf eine öffentliche Versammlung verzichtet werden.

Für den Fall, dass weitere Bewerbungen eingehen und der Gemeinderat eine öffentliche Versammlung mit Vorstellung aller Bewerberinnen und Bewerber für sinnvoll hält, schlägt die Verwaltung vor, dass diese am

Freitag, 22. Februar 2013 um 19.30 Uhr in der Blendstatthalle

stattfindet.

Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat. Die Festlegung des Ablaufes und anderer Einzelheiten zur Durchführung der Veranstaltung (z.B. Redezeit,
Fragerunde mit der Bevölkerung usw.) kann der Gemeinderat auch dem Gemeindewahlausschuss übertragen. In jedem Fall ist dabei die Neutralitätspflicht und das Recht auf Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen.

Beschluss:

Falls für die Oberbürgermeisterwahl am 10. März 2013 mehrere Bewerbungen zugelassen werden, soll am Freitag, 22. Februar 19.30 Uhr in der Blendstatthalle eine öffentliche Versammlung stattfinden, um den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit zu geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.

Die Festlegung des Ablaufes und der Einzelheiten zur Durchführung der Veranstaltung (z.B. Redezeit, Fragerunde mit der Bevölkerung usw.) wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.

Meine Werkzeuge