2697556/meetingminutes/3091628/paragraph

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In der vom Gemeinderat beschlossenen Stellenausschreibung ist angek&uuml;ndigt &quot;Ort und Zeit der &ouml;ffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt&quot;. Die Entscheidung dar&uuml;ber, ob den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit gegeben wird, sich den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern in einer &ouml;ffentlichen Versammlung vorzustellen, obliegt dem Gemeinderat. Nach &sect; 47 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung ist dies eine Ermessensentscheidung. Bei der letzten Wahl vor 8 Jahren wurde auf eine &ouml;ffentliche Versammlung verzichtet, weil der Amtsinhaber alleiniger Bewerber war. Auch bisher liegt nur seine Bewerbung vor. Sollte es dabei bleiben, kann auch diesmal auf eine &ouml;ffentliche Versammlung verzichtet werden.</p>
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- Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim begibt sich in den Zuh&ouml;rerraum; Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm &uuml;bernimmt den Vorsitz -</p>
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F&uuml;r den Fall, dass weitere Bewerbungen eingehen und der Gemeinderat eine &ouml;ffentliche Versammlung mit Vorstellung aller Bewerberinnen und Bewerber f&uuml;r sinnvoll h&auml;lt, schl&auml;gt die Verwaltung vor, dass diese am</p>
 
F&uuml;r den Fall, dass weitere Bewerbungen eingehen und der Gemeinderat eine &ouml;ffentliche Versammlung mit Vorstellung aller Bewerberinnen und Bewerber f&uuml;r sinnvoll h&auml;lt, schl&auml;gt die Verwaltung vor, dass diese am</p>
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<strong>Freitag, 22. Februar 2013 um 19.30 Uhr in der Blendstatthalle</strong></p>
 
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Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat. Die Festlegung des Ablaufes und anderer Einzelheiten zur Durchf&uuml;hrung der Veranstaltung (z.B. Redezeit,<br />
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Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat. Die Festlegung des Ablaufes und anderer Einzelheiten zur Durchf&uuml;hrung der Veranstaltung (z. B. Redezeit, Fragerunde mit der Bev&ouml;lkerung usw.) kann der Gemeinderat auch dem Gemeindewahlausschuss &uuml;bertragen. In jedem Fall ist dabei die Neutralit&auml;tspflicht und das Recht auf Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber zu ber&uuml;cksichtigen.</p>
Fragerunde mit der Bev&ouml;lkerung usw.) kann der Gemeinderat auch dem Gemeindewahlausschuss &uuml;bertragen. In jedem Fall ist dabei die Neutralit&auml;tspflicht und das Recht auf Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber zu ber&uuml;cksichtigen.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin und Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Wilhelm</u> &uuml;bernimmt den Sachvortrag.</p>
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- Stadtrat Dr. Pfisterer ab 18.35 Uhr anwesend -</p>
 
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Falls f&uuml;r die Oberb&uuml;rgermeisterwahl am 10. M&auml;rz 2013 mehrere Bewerbungen zugelassen werden, soll am Freitag, 22. Februar 19.30 Uhr in der Blendstatthalle eine &ouml;ffentliche Versammlung stattfinden, um den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit zu geben, sich den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern vorzustellen.</p>
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Falls f&uuml;r die Oberb&uuml;rgermeisterwahl am 10. M&auml;rz 2013 mehrere Bewerbungen zugelassen werden, soll am Freitag, 22. Februar 2013 um 19.30 Uhr in der Blendstatthalle eine &ouml;ffentliche Versammlung stattfinden, um den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit zu geben, sich den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern vorzustellen.</p>
 
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Die Festlegung des Ablaufes und der Einzelheiten zur Durchf&uuml;hrung der Veranstaltung (z.B. Redezeit, Fragerunde mit der Bev&ouml;lkerung usw.) wird dem Gemeindewahlausschuss &uuml;bertragen.</p>
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Die Festlegung des Ablaufes und der Einzelheiten zur Durchf&uuml;hrung der Veranstaltung (z. B. Redezeit, Fragerunde mit der Bev&ouml;lkerung usw.) wird dem Gemeindewahlausschuss &uuml;bertragen.<br />
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Aktuelle Version vom 18. März 2013, 14:03 Uhr

Sachvortrag:

- Oberbürgermeister Pelgrim begibt sich in den Zuhörerraum; Erste Bürgermeisterin Wilhelm übernimmt den Vorsitz -

In der vom Gemeinderat beschlossenen Stellenausschreibung ist angekündigt „Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt“. Die Entscheidung darüber, ob den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit gegeben wird, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen, obliegt dem Gemeinderat. Nach § 47 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung ist dies eine Ermessensentscheidung. Bei der letzten Wahl vor acht Jahren wurde auf eine öffentliche Versammlung verzichtet, weil der Amtsinhaber alleiniger Bewerber war. Auch bisher liegt nur seine Bewerbung vor. Sollte es dabei bleiben, kann auch diesmal auf eine öffentliche Versammlung verzichtet werden.

Für den Fall, dass weitere Bewerbungen eingehen und der Gemeinderat eine öffentliche Versammlung mit Vorstellung aller Bewerberinnen und Bewerber für sinnvoll hält, schlägt die Verwaltung vor, dass diese am

Freitag, 22. Februar 2013 um 19.30 Uhr in der Blendstatthalle

stattfindet.

Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat. Die Festlegung des Ablaufes und anderer Einzelheiten zur Durchführung der Veranstaltung (z. B. Redezeit, Fragerunde mit der Bevölkerung usw.) kann der Gemeinderat auch dem Gemeindewahlausschuss übertragen. In jedem Fall ist dabei die Neutralitätspflicht und das Recht auf Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen.


Erste Bürgermeisterin und Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Wilhelm übernimmt den Sachvortrag.

- Stadtrat Dr. Pfisterer ab 18.35 Uhr anwesend -

Beschluss:

Falls für die Oberbürgermeisterwahl am 10. März 2013 mehrere Bewerbungen zugelassen werden, soll am Freitag, 22. Februar 2013 um 19.30 Uhr in der Blendstatthalle eine öffentliche Versammlung stattfinden, um den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit zu geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.

Die Festlegung des Ablaufes und der Einzelheiten zur Durchführung der Veranstaltung (z. B. Redezeit, Fragerunde mit der Bevölkerung usw.) wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.
(einstimmig - 35 -)

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