2697549/meetingminutes/3043509/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausweisung. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dies am 22.01.2013 einstimmig zustimmend vorberaten.<br />
 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausweisung. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dies am 22.01.2013 einstimmig zustimmend vorberaten.<br />
 
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Weiter sind in dem Entwurf des Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land noch mehrere m&ouml;gliche Potentialfl&auml;chen entlang der Gemeindegrenze des Verwaltungsverbandes Schw&auml;bisch Hall dargestellt. Diese grenzen jedoch alle an die Gemeindegrenze von Rosengarten und Michelbach an. Die Belange der Nachbargemeinden werden von diesen in eigener Zust&auml;ndigkeit wahrgenommen.</p>
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Weiter sind in dem Entwurf des Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land noch mehrere m&ouml;gliche Potentialfl&auml;chen entlang der Gemeindegrenze des Verwaltungsverbandes Schw&auml;bisch Hall dargestellt. Diese grenzen jedoch alle an die Gemeindegrenze von Rosengarten und Michelbach an. Die Belange der Nachbargemeinden werden von diesen in eigener Zust&auml;ndigkeit wahrgenommen.<br />
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Der <u>Gemeindeverwaltungsverband Oberes B&uuml;hlertal</u> hat die Aufstellung des Teil&shy;fl&auml;chennutzungsplan &bdquo;Windenergie Oberes B&uuml;hlertal&ldquo; beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden fr&uuml;hzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall informiert worden.<br />
 
Der <u>Gemeindeverwaltungsverband Oberes B&uuml;hlertal</u> hat die Aufstellung des Teil&shy;fl&auml;chennutzungsplan &bdquo;Windenergie Oberes B&uuml;hlertal&ldquo; beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden fr&uuml;hzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall informiert worden.<br />
 
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Neben mehreren Potentialfl&auml;chen, angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schw&auml;bisch Hall geplante Konzentrationszone s&uuml;d&ouml;stlich von Michelbach, ist eine weitere Potentialfl&auml;chen von ca 108,2 ha s&uuml;dlich von Sulzdorf und D&ouml;rrenzimmern dargestellt. Die Fl&auml;che befindet sich zwischen Herlebach, Oberfischach und Hausen (Gemeinde Obersontheim). Die Fl&auml;che wird im Umweltbericht aufgrund seiner Lage auf einem unverbauten H&ouml;henr&uuml;cken zwischen den beiden landschaftspr&auml;genden T&auml;lern Fischach und B&uuml;hler als wenig ideal eingestuft. Allerdings ist die erwartete Windh&ouml;ffigkeit in einem wirtschaftlich interessanten Bereich. Der Siedlungsabstand zu D&ouml;rrenzimmern betr&auml;gt ca. .1.100 m und zu Sulzdorf ca. 1.700 m.<br />
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Neben mehreren Potentialfl&auml;chen, angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schw&auml;bisch Hall geplante Konzentrationszone s&uuml;d&ouml;stlich von Michelbach, ist eine weitere Potentialfl&auml;chen von ca. 108,2 ha s&uuml;dlich von Sulzdorf und D&ouml;rrenzimmern dargestellt. Die Fl&auml;che befindet sich zwischen Herlebach, Oberfischach und Hausen (Gemeinde Obersontheim). Die Fl&auml;che wird im Umweltbericht aufgrund seiner Lage auf einem unverbauten H&ouml;henr&uuml;cken zwischen den beiden landschaftspr&auml;genden T&auml;lern Fischach und B&uuml;hler als wenig ideal eingestuft. Allerdings ist die erwartete Windh&ouml;ffigkeit in einem wirtschaftlich interessanten Bereich. Der Siedlungsabstand zu D&ouml;rrenzimmern betr&auml;gt ca. 1.100 m und zu Sulzdorf ca. 1.700 m.<br />
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Die Darstellung der Potentialfl&auml;che s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und Sulzdorf wird zur Kenntnis genommen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013.<br />
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Die Darstellung der Potentialfl&auml;che s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und Sulzdorf wird zur Kenntnis genommen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013<br />
 
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Als gr&ouml;&szlig;te Fl&auml;che ist hier eine Fl&auml;che s&uuml;dwestlich von Vellberg die direkt an die unter Pkt. 2 beschriebene Fl&auml;che des Gemeindeverwaltungsverband Oberes B&uuml;hlertal s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und Sulzdorf anschlie&szlig;t. Die Potentialfl&auml;che hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 42,5 ha. Zusammen mit der Potentialfl&auml;che der Gemeinde Obersontheim ergibt sich eine Gesamtgr&ouml;&szlig;e von 150,7 ha. Der Siedlungsabstand zu D&ouml;rrenzimmern betr&auml;gt ca. 550 m, zu Sulzdorf ca. 1,8 km und zum Vereinsheim des Golfplatzes knapp 700 m. Die Fl&auml;che liegt zum gr&ouml;&szlig;ten Teil im Regionalen Gr&uuml;nzug.<br />
 
Als gr&ouml;&szlig;te Fl&auml;che ist hier eine Fl&auml;che s&uuml;dwestlich von Vellberg die direkt an die unter Pkt. 2 beschriebene Fl&auml;che des Gemeindeverwaltungsverband Oberes B&uuml;hlertal s&uuml;dlich von D&ouml;rrenzimmern und Sulzdorf anschlie&szlig;t. Die Potentialfl&auml;che hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 42,5 ha. Zusammen mit der Potentialfl&auml;che der Gemeinde Obersontheim ergibt sich eine Gesamtgr&ouml;&szlig;e von 150,7 ha. Der Siedlungsabstand zu D&ouml;rrenzimmern betr&auml;gt ca. 550 m, zu Sulzdorf ca. 1,8 km und zum Vereinsheim des Golfplatzes knapp 700 m. Die Fl&auml;che liegt zum gr&ouml;&szlig;ten Teil im Regionalen Gr&uuml;nzug.<br />
 
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Der geringe Abstand zu D&ouml;rrenzimmern kann nach Ansicht der Verwaltung so nicht mitgetragen werden. Es wird eine Reduzierung der Potentialfl&auml;che dahingehend gefordert, dass ein Mindestabstand zu D&ouml;renzimmern von 700 m gegeben ist. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013.<br />
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Der geringe Abstand zu D&ouml;rrenzimmern kann nach Ansicht der Verwaltung so nicht mitgetragen werden. Es wird eine Reduzierung der Potentialfl&auml;che dahingehend gefordert, dass ein Mindestabstand zu D&ouml;renzimmern von 700 m gegeben ist. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013<br />
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Im Teilfl&auml;chennutzungsplan werden noch weitere kleinere Potentialfl&auml;chen &ouml;stlich von Sulzdorf (westlich des Gewerbegebietes Talheim) und &ouml;stlich von Wolpertsdorf dargestellt. Die Gemeindeverwaltungsverband hat bereits aus verschiedenen st&auml;debaulichen Gr&uuml;nden entschieden, dass diese m&ouml;glichen Potentialfl&auml;chen als Konzentrationsfl&auml;chen nicht weiter verfolgt werden sollen. Es ist daher keine weitere &Auml;u&szlig;erung erforderlich.<br />
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Im Teilfl&auml;chennutzungsplan werden noch weitere kleinere Potentialfl&auml;chen &ouml;stlich von Sulzdorf (westlich des Gewerbegebietes Talheim) und &ouml;stlich von Wolpertsdorf dargestellt. Die Gemeindeverwaltungsverband hat bereits aus verschiedenen st&auml;dtebaulichen Gr&uuml;nden entschieden, dass diese m&ouml;glichen Potentialfl&auml;chen als Konzentrationsfl&auml;chen nicht weiter verfolgt werden sollen. Es ist daher keine weitere &Auml;u&szlig;erung erforderlich.<br />
 
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In diesem Teilfl&auml;chennutzungsplan ist eine Potentialfl&auml;che n&ouml;rdlich von Eltershofen dargestellt. Die Fl&auml;che hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 17,4 ha und unterschreitet damit die Mindestfl&auml;chengr&ouml;&szlig;e von 20 ha knapp. Die Gemeinde Unterm&uuml;nkheim hat daher bereits angefragt, ob eine erg&auml;nzende interkommunale Fl&auml;chenausweisung auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall denkbar w&auml;re.<br />
 
In diesem Teilfl&auml;chennutzungsplan ist eine Potentialfl&auml;che n&ouml;rdlich von Eltershofen dargestellt. Die Fl&auml;che hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 17,4 ha und unterschreitet damit die Mindestfl&auml;chengr&ouml;&szlig;e von 20 ha knapp. Die Gemeinde Unterm&uuml;nkheim hat daher bereits angefragt, ob eine erg&auml;nzende interkommunale Fl&auml;chenausweisung auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall denkbar w&auml;re.<br />
 
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Der Siedlungsabstand zu Eltershofen betr&auml;gt ca. 950 m. Die Fl&auml;che liegt vollst&auml;ndig im LSG und in ihrem s&uuml;dlichen Bereich im 4 km Radius des Flugplatzes Schw&auml;bisch Hall. Das bedeutet, dass wenn &uuml;berhaupt und nur nach einer Einzelfallpr&uuml;fung Windr&auml;der mit einer Gesamth&ouml;he von weniger als 100 m genehmigt werden w&uuml;rden. Diese sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wirtschaftlich zu betreiben. Eine zus&auml;tzliche Fl&auml;chenausweisung auf Haller Gemarkung w&uuml;rde zwangsl&auml;ufig dichter an den Flugplatz und die Ortschaft Eltershofen heranr&uuml;cken. Die zul&auml;ssige Gesamth&ouml;hen nach Einzelpr&uuml;fung w&uuml;rde sich damit weiter deutlich auf H&ouml;hen bis zu max 45 m reduzieren.<br />
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Der Siedlungsabstand zu Eltershofen betr&auml;gt ca. 950 m. Die Fl&auml;che liegt vollst&auml;ndig im LSG und in ihrem s&uuml;dlichen Bereich im 4 km Radius des Flugplatzes Schw&auml;bisch Hall. Das bedeutet, dass wenn &uuml;berhaupt und nur nach einer Einzelfallpr&uuml;fung Windr&auml;der mit einer Gesamth&ouml;he von weniger als 100 m genehmigt werden w&uuml;rden. Diese sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wirtschaftlich zu betreiben. Eine zus&auml;tzliche Fl&auml;chenausweisung auf Haller Gemarkung w&uuml;rde zwangsl&auml;ufig dichter an den Flugplatz und die Ortschaft Eltershofen heranr&uuml;cken. Die zul&auml;ssige Gesamth&ouml;hen nach Einzelpr&uuml;fung w&uuml;rde sich damit weiter deutlich auf H&ouml;hen bis zu max. 45 m reduzieren.<br />
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> m&ouml;chte am bisher Praktizierten festhalten und Konzentrationsfl&auml;chen f&uuml;r Windenergie auch bei den Nachbargemeinden erm&ouml;glichen. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wurde insbesondere hinsichtlich der Abstandsfl&auml;chen 700 m festgelegt. Es gab nur in einem begr&uuml;ndeten Fall (Michelbach/ Siedlungserweiterung) eine Abweichung. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim m&ouml;chte diese Abstandsfl&auml;chen von 700 m auch bei den Nachbargemeinden angewendet wissen.</p>
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<u>Stadtrat und Ortsvorsteher Frank</u> widerspricht. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat vorliegenden Sachverhalt im Umlaufverfahren erhalten. Er ist der Meinung, dass der Siedlungsabstand zu D&ouml;rrenzimmern mit 550 m viel zu gering ist. Im besonderen Fall von D&ouml;rrenzimmern h&auml;lt der Ortschaftsrat Sulzdorf eine Abstandsfl&auml;che von 900 m f&uuml;r unabdingbar.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall selbst entsprechend den Landesvorgaben eine Abstandsfl&auml;che von 700 m definiert hat. Ein h&ouml;herer Abstand ist rechtlich nicht erforderlich und angesichts der eigenen Verhaltensweise den Nachbargemeinden nicht vermittel- bzw. begr&uuml;ndbar. Er geht nochmals auf die einzigste Ausnahme in der Verwaltungsgemeinschaft ein: Eine k&uuml;nftige Siedlungsentwicklung in Michelbach sollte durch einen Fl&auml;chennutzungsplan Windenergiekonzentrationsfl&auml;chen nicht beeintr&auml;chtigt werden und nur aus diesem Grund wurden ausnahmsweise erh&ouml;hte Abstandsfl&auml;chen eingesetzt.</p>
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Auch <u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> m&ouml;chte den Weg des Erm&ouml;glichens gehen. F&uuml;r ihn muss jedoch eine Gesamtabw&auml;gung durch den Regionalverband erst noch erfolgen und viel Transparenz hergestellt werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> widerspricht seinem Vorredner. Nach den rechtlichen Vorgaben werden die Festlegungen von den Gemeinden/ Gemeindeverwaltungsverb&auml;nden getroffen. Diese sind gehalten, Konzentrationsfl&auml;chen auszuweisen, da sonst ein individueller Rechtsanspruch auf eine Genehmigung von Windkraftanlagen entstehen w&uuml;rde.</p>
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Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Die Verwaltung wird autorisiert entsprechende Stellungnahmen abzugeben.</p>
 
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Die Verwaltung wird autorisiert entsprechende Stellungnahmen abzugeben.</p>
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2013, 15:13 Uhr

Sachvortrag:

  1. Der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land führt derzeit die frühzeititge Behördenbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie Limpurger Land“ durch. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt.

    Angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone südöstlich von Sittenhardt, Wielandsweiler plant der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land die Ausweisung einer ca. 25,2 ha großen Konzentrations­fläche nördlich von Kornberg auf der Gemarkung von Oberrot. Da die Fläche sich südlich an die bereits vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone anschließt, sind alle relvanten Siedungsabstände eingehalten.

    Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausweisung. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dies am 22.01.2013 einstimmig zustimmend vorberaten.

    Weiter sind in dem Entwurf des Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land noch mehrere mögliche Potentialflächen entlang der Gemeindegrenze des Verwaltungsverbandes Schwäbisch Hall dargestellt. Diese grenzen jedoch alle an die Gemeindegrenze von Rosengarten und Michelbach an. Die Belange der Nachbargemeinden werden von diesen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen.
     

  2. Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal hat die Aufstellung des Teil­flächennutzungsplan „Windenergie Oberes Bühlertal“ beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.

    Neben mehreren Potentialflächen, angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone südöstlich von Michelbach, ist eine weitere Potentialflächen von ca. 108,2 ha südlich von Sulzdorf und Dörrenzimmern dargestellt. Die Fläche befindet sich zwischen Herlebach, Oberfischach und Hausen (Gemeinde Obersontheim). Die Fläche wird im Umweltbericht aufgrund seiner Lage auf einem unverbauten Höhenrücken zwischen den beiden landschaftsprägenden Tälern Fischach und Bühler als wenig ideal eingestuft. Allerdings ist die erwartete Windhöffigkeit in einem wirtschaftlich interessanten Bereich. Der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern beträgt ca. 1.100 m und zu Sulzdorf ca. 1.700 m.

    Die Darstellung der Potentialfläche südlich von Dörrenzimmern und Sulzdorf wird zur Kenntnis genommen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013
     

  3. Der Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen-Vellberg führt ebenfalls im Moment die frühzeitige Trägeranhörung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie Ilshofen – Vellberg“ durch.

    Dieser Teilflächennutzungsplan stellt mehrere Potenzialflächen in räumlicher Nähe zum Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall dar.

    Als größte Fläche ist hier eine Fläche südwestlich von Vellberg die direkt an die unter Pkt. 2 beschriebene Fläche des Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal südlich von Dörrenzimmern und Sulzdorf anschließt. Die Potentialfläche hat eine Größe von ca. 42,5 ha. Zusammen mit der Potentialfläche der Gemeinde Obersontheim ergibt sich eine Gesamtgröße von 150,7 ha. Der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern beträgt ca. 550 m, zu Sulzdorf ca. 1,8 km und zum Vereinsheim des Golfplatzes knapp 700 m. Die Fläche liegt zum größten Teil im Regionalen Grünzug.

    Der geringe Abstand zu Dörrenzimmern kann nach Ansicht der Verwaltung so nicht mitgetragen werden. Es wird eine Reduzierung der Potentialfläche dahingehend gefordert, dass ein Mindestabstand zu Dörenzimmern von 700 m gegeben ist. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013

    Im Teilflächennutzungsplan werden noch weitere kleinere Potentialflächen östlich von Sulzdorf (westlich des Gewerbegebietes Talheim) und östlich von Wolpertsdorf dargestellt. Die Gemeindeverwaltungsverband hat bereits aus verschiedenen städtebaulichen Gründen entschieden, dass diese möglichen Potentialflächen als Konzentrationsflächen nicht weiter verfolgt werden sollen. Es ist daher keine weitere Äußerung erforderlich.
     

  4. Der Gemeindeverwaltungsverband Braunsbach – Untermünkheim hat die Aufstellung des Teilflächennutzungsplan „Windenergie Braunsbach – Untermünkheim“ beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.

    In diesem Teilflächennutzungsplan ist eine Potentialfläche nördlich von Eltershofen dargestellt. Die Fläche hat eine Größe von ca. 17,4 ha und unterschreitet damit die Mindestflächengröße von 20 ha knapp. Die Gemeinde Untermünkheim hat daher bereits angefragt, ob eine ergänzende interkommunale Flächenausweisung auf der Gemarkung Schwäbisch Hall denkbar wäre.

    Der Siedlungsabstand zu Eltershofen beträgt ca. 950 m. Die Fläche liegt vollständig im LSG und in ihrem südlichen Bereich im 4 km Radius des Flugplatzes Schwäbisch Hall. Das bedeutet, dass wenn überhaupt und nur nach einer Einzelfallprüfung Windräder mit einer Gesamthöhe von weniger als 100 m genehmigt werden würden. Diese sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wirtschaftlich zu betreiben. Eine zusätzliche Flächenausweisung auf Haller Gemarkung würde zwangsläufig dichter an den Flugplatz und die Ortschaft Eltershofen heranrücken. Die zulässige Gesamthöhen nach Einzelprüfung würde sich damit weiter deutlich auf Höhen bis zu max. 45 m reduzieren.
     

    Die Verwaltung schlägt vor die Potentialflächenprüfung der Nachbargemeinde zur Kenntnis zu nehmen. Auf die Abstandsproblematik zum Flugplatz wird hingewiesen. Eine ergänzende Ausweisung auf Schwäbisch Hall Gemarkung ist nicht vorgesehen.

    Der Ortschaftsrat Eltershofen wird über das Vorhaben in seiner Sitzung am 29.01.2013 beraten.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim möchte am bisher Praktizierten festhalten und Konzentrationsflächen für Windenergie auch bei den Nachbargemeinden ermöglichen. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wurde insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen 700 m festgelegt. Es gab nur in einem begründeten Fall (Michelbach/ Siedlungserweiterung) eine Abweichung. Oberbürgermeister Pelgrim möchte diese Abstandsflächen von 700 m auch bei den Nachbargemeinden angewendet wissen.

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank widerspricht. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat vorliegenden Sachverhalt im Umlaufverfahren erhalten. Er ist der Meinung, dass der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern mit 550 m viel zu gering ist. Im besonderen Fall von Dörrenzimmern hält der Ortschaftsrat Sulzdorf eine Abstandsfläche von 900 m für unabdingbar.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall selbst entsprechend den Landesvorgaben eine Abstandsfläche von 700 m definiert hat. Ein höherer Abstand ist rechtlich nicht erforderlich und angesichts der eigenen Verhaltensweise den Nachbargemeinden nicht vermittel- bzw. begründbar. Er geht nochmals auf die einzigste Ausnahme in der Verwaltungsgemeinschaft ein: Eine künftige Siedlungsentwicklung in Michelbach sollte durch einen Flächennutzungsplan Windenergiekonzentrationsflächen nicht beeinträchtigt werden und nur aus diesem Grund wurden ausnahmsweise erhöhte Abstandsflächen eingesetzt.

Auch Stadtrat Dr. Pfisterer möchte den Weg des Ermöglichens gehen. Für ihn muss jedoch eine Gesamtabwägung durch den Regionalverband erst noch erfolgen und viel Transparenz hergestellt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinem Vorredner. Nach den rechtlichen Vorgaben werden die Festlegungen von den Gemeinden/ Gemeindeverwaltungsverbänden getroffen. Diese sind gehalten, Konzentrationsflächen auszuweisen, da sonst ein individueller Rechtsanspruch auf eine Genehmigung von Windkraftanlagen entstehen würde.

 

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Die Verwaltung wird autorisiert entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

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