§ 5 - Teilflächnnutzungsplan "Windenergie Limpurger Land", "Windenergie Oberes Bühlertal", "Windenergie Ilshofen - Velberg", "Windenergie Braunsbach - Untermünkheim"; hier: Information zur geplanten Ausweisung von Windenergiekonzentrationsflächen angrenzend an die Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall (Frühzeitliche Beteiligung) (öffentlich)
Sachvortrag:
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Der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land führt derzeit die frühzeititge Behördenbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie Limpurger Land“ durch. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt.
Angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone südöstlich von Sittenhardt, Wielandsweiler plant der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land die Ausweisung einer ca. 25,2 ha großen Konzentrationsfläche nördlich von Kornberg auf der Gemarkung von Oberrot. Da die Fläche sich südlich an die bereits vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone anschließt, sind alle relvanten Siedungsabstände eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausweisung. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dies am 22.01.2013 einstimmig zustimmend vorberaten.
Weiter sind in dem Entwurf des Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land noch mehrere mögliche Potentialflächen entlang der Gemeindegrenze des Verwaltungsverbandes Schwäbisch Hall dargestellt. Diese grenzen jedoch alle an die Gemeindegrenze von Rosengarten und Michelbach an. Die Belange der Nachbargemeinden werden von diesen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen.
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Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal hat die Aufstellung des Teilflächennutzungsplan „Windenergie Oberes Bühlertal“ beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.
Neben mehreren Potentialflächen, angrenzend an die vom Verwaltungsverband Schwäbisch Hall geplante Konzentrationszone südöstlich von Michelbach, ist eine weitere Potentialflächen von ca. 108,2 ha südlich von Sulzdorf und Dörrenzimmern dargestellt. Die Fläche befindet sich zwischen Herlebach, Oberfischach und Hausen (Gemeinde Obersontheim). Die Fläche wird im Umweltbericht aufgrund seiner Lage auf einem unverbauten Höhenrücken zwischen den beiden landschaftsprägenden Tälern Fischach und Bühler als wenig ideal eingestuft. Allerdings ist die erwartete Windhöffigkeit in einem wirtschaftlich interessanten Bereich. Der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern beträgt ca. 1.100 m und zu Sulzdorf ca. 1.700 m.
Die Darstellung der Potentialfläche südlich von Dörrenzimmern und Sulzdorf wird zur Kenntnis genommen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013
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Der Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen-Vellberg führt ebenfalls im Moment die frühzeitige Trägeranhörung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie Ilshofen – Vellberg“ durch.
Dieser Teilflächennutzungsplan stellt mehrere Potenzialflächen in räumlicher Nähe zum Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall dar.
Als größte Fläche ist hier eine Fläche südwestlich von Vellberg die direkt an die unter Pkt. 2 beschriebene Fläche des Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal südlich von Dörrenzimmern und Sulzdorf anschließt. Die Potentialfläche hat eine Größe von ca. 42,5 ha. Zusammen mit der Potentialfläche der Gemeinde Obersontheim ergibt sich eine Gesamtgröße von 150,7 ha. Der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern beträgt ca. 550 m, zu Sulzdorf ca. 1,8 km und zum Vereinsheim des Golfplatzes knapp 700 m. Die Fläche liegt zum größten Teil im Regionalen Grünzug.
Der geringe Abstand zu Dörrenzimmern kann nach Ansicht der Verwaltung so nicht mitgetragen werden. Es wird eine Reduzierung der Potentialfläche dahingehend gefordert, dass ein Mindestabstand zu Dörenzimmern von 700 m gegeben ist. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird im Umlaufverfahren von der Planung informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.01.2013
Im Teilflächennutzungsplan werden noch weitere kleinere Potentialflächen östlich von Sulzdorf (westlich des Gewerbegebietes Talheim) und östlich von Wolpertsdorf dargestellt. Die Gemeindeverwaltungsverband hat bereits aus verschiedenen städtebaulichen Gründen entschieden, dass diese möglichen Potentialflächen als Konzentrationsflächen nicht weiter verfolgt werden sollen. Es ist daher keine weitere Äußerung erforderlich.
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Der Gemeindeverwaltungsverband Braunsbach – Untermünkheim hat die Aufstellung des Teilflächennutzungsplan „Windenergie Braunsbach – Untermünkheim“ beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.
In diesem Teilflächennutzungsplan ist eine Potentialfläche nördlich von Eltershofen dargestellt. Die Fläche hat eine Größe von ca. 17,4 ha und unterschreitet damit die Mindestflächengröße von 20 ha knapp. Die Gemeinde Untermünkheim hat daher bereits angefragt, ob eine ergänzende interkommunale Flächenausweisung auf der Gemarkung Schwäbisch Hall denkbar wäre.
Der Siedlungsabstand zu Eltershofen beträgt ca. 950 m. Die Fläche liegt vollständig im LSG und in ihrem südlichen Bereich im 4 km Radius des Flugplatzes Schwäbisch Hall. Das bedeutet, dass wenn überhaupt und nur nach einer Einzelfallprüfung Windräder mit einer Gesamthöhe von weniger als 100 m genehmigt werden würden. Diese sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wirtschaftlich zu betreiben. Eine zusätzliche Flächenausweisung auf Haller Gemarkung würde zwangsläufig dichter an den Flugplatz und die Ortschaft Eltershofen heranrücken. Die zulässige Gesamthöhen nach Einzelprüfung würde sich damit weiter deutlich auf Höhen bis zu max. 45 m reduzieren.
Die Verwaltung schlägt vor die Potentialflächenprüfung der Nachbargemeinde zur Kenntnis zu nehmen. Auf die Abstandsproblematik zum Flugplatz wird hingewiesen. Eine ergänzende Ausweisung auf Schwäbisch Hall Gemarkung ist nicht vorgesehen.
Der Ortschaftsrat Eltershofen wird über das Vorhaben in seiner Sitzung am 29.01.2013 beraten.
Anlage: Lageplan
Oberbürgermeister Pelgrim möchte am bisher Praktizierten festhalten und Konzentrationsflächen für Windenergie auch bei den Nachbargemeinden ermöglichen. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wurde insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen 700 m festgelegt. Es gab nur in einem begründeten Fall (Michelbach/ Siedlungserweiterung) eine Abweichung. Oberbürgermeister Pelgrim möchte diese Abstandsflächen von 700 m auch bei den Nachbargemeinden angewendet wissen.
Stadtrat und Ortsvorsteher Frank widerspricht. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat vorliegenden Sachverhalt im Umlaufverfahren erhalten. Er ist der Meinung, dass der Siedlungsabstand zu Dörrenzimmern mit 550 m viel zu gering ist. Im besonderen Fall von Dörrenzimmern hält der Ortschaftsrat Sulzdorf eine Abstandsfläche von 900 m für unabdingbar.
Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall selbst entsprechend den Landesvorgaben eine Abstandsfläche von 700 m definiert hat. Ein höherer Abstand ist rechtlich nicht erforderlich und angesichts der eigenen Verhaltensweise den Nachbargemeinden nicht vermittel- bzw. begründbar. Er geht nochmals auf die einzigste Ausnahme in der Verwaltungsgemeinschaft ein: Eine künftige Siedlungsentwicklung in Michelbach sollte durch einen Flächennutzungsplan Windenergiekonzentrationsflächen nicht beeinträchtigt werden und nur aus diesem Grund wurden ausnahmsweise erhöhte Abstandsflächen eingesetzt.
Auch Stadtrat Dr. Pfisterer möchte den Weg des Ermöglichens gehen. Für ihn muss jedoch eine Gesamtabwägung durch den Regionalverband erst noch erfolgen und viel Transparenz hergestellt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinem Vorredner. Nach den rechtlichen Vorgaben werden die Festlegungen von den Gemeinden/ Gemeindeverwaltungsverbänden getroffen. Diese sind gehalten, Konzentrationsflächen auszuweisen, da sonst ein individueller Rechtsanspruch auf eine Genehmigung von Windkraftanlagen entstehen würde.
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Die Verwaltung wird autorisiert entsprechende Stellungnahmen abzugeben.