2286245/meetingminutes/2837763/paragraph

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Im Hospitalhaushalt 2012 sind f&uuml;r die Sanierung des Dachstuhls des Hospitalgeb&auml;udes Am Spitalbach 8 (Hospitalkirche) Mittel in H&ouml;he von 60.000,- &euro; eingeplant. Im Zuge der Dachstuhlsanierung hat sich herausgestellt, dass die Sch&auml;den an der Dachkonstruktion nicht von au&szlig;en, sondern vom Inneren des Geb&auml;udes beseitigt werden m&uuml;ssen. Diese Bauarbeiten verursachen einen erheblichen Mehraufwand und erstecken sich auf die Haushaltsjahre 2012 und 2013.</p>
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Im Haushaltsjahr 2012 werden Mittel in H&ouml;he von 78.000,- &euro; in Anspruch genommen.</p>
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Im Haushaltsjahr 2012 werden Mittel in H&ouml;he von 78.000,- &euro; in Anspruch genommen.<br />
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F&uuml;r die Fertigstellung der Bauma&szlig;nahme werden im Haushaltsjahr 2013 weitere Mittel in H&ouml;he von 160.000,- &euro; ben&ouml;tigt.<br />
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Die Bauma&szlig;nahme ist im Haushaltsplan der Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; 2012 sowie 2013 finanziert.</p>
 
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Um das Ergebnis der Hospitalstiftung nicht &uuml;ber Geb&uuml;hr zu belasten, schl&auml;gt die Verwaltung vor, dass die Stadt Schw&auml;bisch Hall der Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; f&uuml;r die Sanierung der Hospitalkirche einen Zuschuss f&uuml;r die Baukosten im Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 gew&auml;hrt.</p>
 
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Um das Ergebnis der Hospitalstiftung nicht &uuml;ber Geb&uuml;hr zu belasten, schl&auml;gt die Verwaltung vor, dass die Stadt Schw&auml;bisch Hall der Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; f&uuml;r die Sanierung der Hospitalkirche einen Zuschuss f&uuml;r die Baukosten im Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 gew&auml;hrt.</p>
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Auf Nachfrage von <u>Stadtrat Frank</u> erl&auml;utert <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>, dass f&uuml;r die bauliche Unterhaltung der Hospitalkirche ein Ersatz seitens der Stadt geleistet werden muss, da die Stiftung &bdquo;Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; keine kostendeckende Miete f&uuml;r die Bereitstellung der Hospitalkirche erhebt. Die Hospitalstiftung kann nicht zum Unterhalt von Geb&auml;uden gezwungen werden, die f&uuml;r &ouml;ffentliche Zwecke genutzt werden.</p>
 
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2013, 14:43 Uhr

Sachvortrag:

Im Hospitalhaushalt 2012 sind für die Sanierung des Dachstuhls des Hospitalgebäudes Am Spitalbach 8 (Hospitalkirche) Mittel in Höhe von 60.000,- € eingeplant. Im Zuge der Dachstuhlsanierung hat sich herausgestellt, dass die Schäden an der Dachkonstruktion nicht von außen, sondern vom Inneren des Gebäudes beseitigt werden müssen. Diese Bauarbeiten verursachen einen erheblichen Mehraufwand und erstrecken sich auf die Haushaltsjahre 2012 und 2013.

Im Haushaltsjahr 2012 werden Mittel in Höhe von 78.000,- € in Anspruch genommen.
Für die Fertigstellung der Baumaßnahme werden im Haushaltsjahr 2013 weitere Mittel in Höhe von 160.000,- € benötigt.
Die Baumaßnahme ist im Haushaltsplan der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ 2012 sowie 2013 finanziert.

Um das Ergebnis der Hospitalstiftung nicht über Gebühr zu belasten, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Schwäbisch Hall der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für die Sanierung der Hospitalkirche einen Zuschuss für die Baukosten im Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 gewährt.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Frank erläutert Oberbürgermeister Pelgrim, dass für die bauliche Unterhaltung der Hospitalkirche ein Ersatz seitens der Stadt geleistet werden muss, da die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ keine kostendeckende Miete für die Bereitstellung der Hospitalkirche erhebt. Die Hospitalstiftung kann nicht zum Unterhalt von Gebäuden gezwungen werden, die für öffentliche Zwecke genutzt werden.

Beschluss:

Die Mittel für die Zuschüsse an die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ werden im Haushaltsjahr 2012 mit 78.000,- € und im Haushaltsjahr 2013 mit 160.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 37 -)

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