2286230/meetingminutes/2753551/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Gemeindepr&uuml;fungsanstalt Baden-W&uuml;rttemberg (GPA) f&uuml;hrte in der Zeit vom 09.05.2011 bis 17.11.2011 eine Pr&uuml;fung bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall durch.</p>
 
Die Gemeindepr&uuml;fungsanstalt Baden-W&uuml;rttemberg (GPA) f&uuml;hrte in der Zeit vom 09.05.2011 bis 17.11.2011 eine Pr&uuml;fung bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall durch.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Gegenstand der Pr&uuml;fung waren gem&auml;&szlig; &sect; 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsf&uuml;hrung der Stadt in den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 sowie die Wirtschafts-f&uuml;hrung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Touristik und Marketing in den Wirtschaftsjahren 2008 bis 2010, Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010, Friedh&ouml;fe in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2010 und Werkhof in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010.</p>
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Gegenstand der Pr&uuml;fung waren gem&auml;&szlig; &sect; 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsf&uuml;hrung der Stadt in den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 sowie die Wirtschaftsf&uuml;hrung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Touristik und Marketing in den Wirtschaftsjahren 2008 bis 2010, Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010, Friedh&ouml;fe in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2010 und Werkhof in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Das Ergebnis der Pr&uuml;fung ist nach &sect; 12 Abs. 2 GemPrO in einer Schlussbesprechung am 17.11.2011 mit der Verwaltung, unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktion, er&ouml;rtert worden.</p>
 
Das Ergebnis der Pr&uuml;fung ist nach &sect; 12 Abs. 2 GemPrO in einer Schlussbesprechung am 17.11.2011 mit der Verwaltung, unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktion, er&ouml;rtert worden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Der Pr&uuml;fbericht der GPA ist am 02.04.2012 bei der Verwaltung eingegangen. Die Verwaltung hat innerhalb der festgesetzten Frist von sechs Monaten Stellung zu den wesentlichen Pr&uuml;fungsfeststellungen genommen.</p>
 
Der Pr&uuml;fbericht der GPA ist am 02.04.2012 bei der Verwaltung eingegangen. Die Verwaltung hat innerhalb der festgesetzten Frist von sechs Monaten Stellung zu den wesentlichen Pr&uuml;fungsfeststellungen genommen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Gem&auml;&szlig; &sect; 114 Abs. 4 GemO ist der Gemeinderat &uuml;ber den wesentlichen Inhalt des Pr&uuml;fberichtes zu unterrichten.</p>
 
Gem&auml;&szlig; &sect; 114 Abs. 4 GemO ist der Gemeinderat &uuml;ber den wesentlichen Inhalt des Pr&uuml;fberichtes zu unterrichten.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die GPA hatte im Pr&uuml;fungszeitraum 2005-2010 Feststellungen insbesondere im Bereich des &bdquo;Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens&ldquo; getroffen.</p>
+
Die GPA hatte im Pr&uuml;fungszeitraum 2005 - 2010 Feststellungen insbesondere im Bereich des &bdquo;Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens&ldquo; getroffen.</p>
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<u>Unter anderem handelt es sich um folgende wesentliche Feststellungen:</u></p>
 
<u>Unter anderem handelt es sich um folgende wesentliche Feststellungen:</u></p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Stadt hat das zur Abwicklung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens eingesetzte Finanzwesenverfahren &bdquo;FIWES-Classic&ldquo; zum 01.01.2005 durch das Verfahren &bdquo;Finanz+&ldquo; abgel&ouml;st. Bei den in &bdquo;Finanz+&ldquo; &uuml;bernommenen Kassenresten sind vor allem im Sachbuch f&uuml;r haushaltsfremde Vorg&auml;nge (ShV) Abweichungen festgestellt worden (Feststellung A19).</p>
 
Die Stadt hat das zur Abwicklung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens eingesetzte Finanzwesenverfahren &bdquo;FIWES-Classic&ldquo; zum 01.01.2005 durch das Verfahren &bdquo;Finanz+&ldquo; abgel&ouml;st. Bei den in &bdquo;Finanz+&ldquo; &uuml;bernommenen Kassenresten sind vor allem im Sachbuch f&uuml;r haushaltsfremde Vorg&auml;nge (ShV) Abweichungen festgestellt worden (Feststellung A19).</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
In mehreren F&auml;llen sind im Pr&uuml;fungszeitraum systemwidrige bzw. nicht nachvollziehbare Buchungen vorgenommen worden (Feststellung A20).</p>
 
In mehreren F&auml;llen sind im Pr&uuml;fungszeitraum systemwidrige bzw. nicht nachvollziehbare Buchungen vorgenommen worden (Feststellung A20).</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die in den Jahresrechnungen 2005 bis 2009 ausgewiesenen Haushalts- und Kassenreste sind nicht betragsgleich auf das jeweilige Folgejahr &uuml;bertragen worden (Feststellung A21).<br />
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Die in den Jahresrechnungen 2005 bis 2009 ausgewiesenen Haushalts- und Kassenreste sind nicht betragsgleich auf das jeweilige Folgejahr &uuml;bertragen worden (Feststellung A21).</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Bestandskonten der Geldverm&ouml;gensrechnung sind im Pr&uuml;fungszeitraum nicht zutreffend gef&uuml;hrt worden (Feststellung A22).</p>
 
Die Bestandskonten der Geldverm&ouml;gensrechnung sind im Pr&uuml;fungszeitraum nicht zutreffend gef&uuml;hrt worden (Feststellung A22).</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
 
Der buchm&auml;&szlig;ige Kassenbestand ist nicht entsprechend &sect; 40 Satz 2 GemHVO-kameral als Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben ausgewiesen worden (Feststellung A23).</p>
 
Der buchm&auml;&szlig;ige Kassenbestand ist nicht entsprechend &sect; 40 Satz 2 GemHVO-kameral als Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben ausgewiesen worden (Feststellung A23).</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die Gesamtabschl&uuml;sse (kassenm&auml;&szlig;iger Abschluss und Abschluss der Haushaltsrechnung) 2005-2010 entsprechen auf Grund der vorstehenden Feststellungen nicht den gesetzlichen Vorgaben (&sect;&sect; 40,41 Abs. 1 GemHVO &ndash; kameral).</p>
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Die Gesamtabschl&uuml;sse (kassenm&auml;&szlig;iger Abschluss und Abschluss der Haushaltsrechnung) 2005 - 2010 entsprechen auf Grund der vorstehenden Feststellungen nicht den gesetzlichen Vorgaben (&sect;&sect; 40,41 Abs. 1 GemHVO-kameral).</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung und der Gesamtabschl&uuml;sse kann im Pr&uuml;fungszeitraum nicht best&auml;tigt werden. (Feststellung A 24)</p>
 
Die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung und der Gesamtabschl&uuml;sse kann im Pr&uuml;fungszeitraum nicht best&auml;tigt werden. (Feststellung A 24)</p>
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<u>Nachfolgend die Wiedergabe der Stellungnahme der Verwaltung in zusammengefasster Form:</u></p>
 
<u>Nachfolgend die Wiedergabe der Stellungnahme der Verwaltung in zusammengefasster Form:</u></p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Abweichungen bei der &Uuml;bernahme von Kassenresten zum 01.01.2005 sind fast ausschlie&szlig;lich im Sachbuch f&uuml;r haushaltsfremde Vorg&auml;nge (ShV) entstanden.</p>
 
Die Abweichungen bei der &Uuml;bernahme von Kassenresten zum 01.01.2005 sind fast ausschlie&szlig;lich im Sachbuch f&uuml;r haushaltsfremde Vorg&auml;nge (ShV) entstanden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Differenzen im ShV sind auf die Umstellung der sog. T-Konten-Buchungssystematik zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Nach der Logik der T-Konten wurden die Einnahmenreste in gleicher H&ouml;he als Ausgabenreste und umgekehrt eingebucht.</p>
 
Die Differenzen im ShV sind auf die Umstellung der sog. T-Konten-Buchungssystematik zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Nach der Logik der T-Konten wurden die Einnahmenreste in gleicher H&ouml;he als Ausgabenreste und umgekehrt eingebucht.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die Logik der T-Konten wurde aus anderen Bundesl&auml;ndern (z. B. Hessen) &uuml;bernommen. Die Verwaltung hatte bei der Umstellung des ADV &ndash; Verfahrens zum 01.01.2005 T-Konten f&uuml;r einige Haushaltsstellen eingerichtet. Die restlichen Haushaltsstellen wurden als herk&ouml;mmliche Haushaltsstellen eingerichtet, die Bebuchung erfolgte jedoch teilweise mit Kassenrestevortr&auml;gen nach der T-Konten-Logik. Zum Teil wurden auch betragsm&auml;&szlig;ig unkorrekte Vortr&auml;ge &uuml;bernommen, deren bestandsm&auml;&szlig;ige Korrekturen zum Ende des Haushaltsjahres 2005 durch Buchungen im laufenden Haushaltsjahr 2005 erfolgten.</p>
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Die Logik der T-Konten wurde aus anderen Bundesl&auml;ndern (z. B. Hessen) &uuml;bernommen. Die Verwaltung hatte bei der Umstellung des ADV-Verfahrens zum 01.01.2005 T-Konten f&uuml;r einige Haushaltsstellen eingerichtet. Die restlichen Haushaltsstellen wurden als herk&ouml;mmliche Haushaltsstellen eingerichtet, die Bebuchung erfolgte jedoch teilweise mit Kassenrestevortr&auml;gen nach der T-Konten-Logik. Zum Teil wurden auch betragsm&auml;&szlig;ig unkorrekte Vortr&auml;ge &uuml;bernommen, deren bestandsm&auml;&szlig;ige Korrekturen zum Ende des Haushaltsjahres 2005 durch Buchungen im laufenden Haushaltsjahr 2005 erfolgten.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Aus heutiger Sicht sind die Vorgehensweisen der damals f&uuml;r die Verwaltung handelnden Akteure nicht mehr vollst&auml;ndig nachvollziehbar. Als Erkl&auml;rungsversuch kann herangezogen werden, dass im neuen Programm &bdquo;Finanz+&ldquo; im Gegensatz zur Rechenzentrumsl&ouml;sung &bdquo;FIWES-Classic&ldquo; die zur Vermeidung von Fehlbuchungen notwendigen Sicherheitssysteme nicht vorhanden sind.</p>
 
Aus heutiger Sicht sind die Vorgehensweisen der damals f&uuml;r die Verwaltung handelnden Akteure nicht mehr vollst&auml;ndig nachvollziehbar. Als Erkl&auml;rungsversuch kann herangezogen werden, dass im neuen Programm &bdquo;Finanz+&ldquo; im Gegensatz zur Rechenzentrumsl&ouml;sung &bdquo;FIWES-Classic&ldquo; die zur Vermeidung von Fehlbuchungen notwendigen Sicherheitssysteme nicht vorhanden sind.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Auch ist das ShV nicht mit dem Sachbuch f&uuml;r den VwH und VmH verkn&uuml;pft. So wurden z. B.&nbsp; Tilgungsleistungen im VmH&nbsp; nicht mehr automatisch auch im ShV erfasst, sondern h&auml;tten manuell nachgebucht werden m&uuml;ssen.</p>
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Auch ist das ShV nicht mit dem Sachbuch f&uuml;r den VwH und VmH verkn&uuml;pft. So wurden z. B. Tilgungsleistungen im VmH nicht mehr automatisch auch im ShV erfasst, sondern h&auml;tten manuell nachgebucht werden m&uuml;ssen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Dem Leiter des Fachbereichs Finanzen (Amtseintritt 18.02.2008) ist es nach langwierigen Recherchen gelungen die Differenzen bei der &Uuml;bernahme von Kassenresten ins ShV sowie die systemwidrigen Buchungen im ShV im Haushaltsjahr 2005 aufzukl&auml;ren und zu dokumentieren. In einer Nebenrechnung ist dadurch die Herleitung eines ordnungsgem&auml;&szlig;en kassenm&auml;&szlig;igen Abschlusses gem. &sect; 40 GemHVO im Nachhinein m&ouml;glich. Auf die &Ouml;ffnung des Haushaltsjahres und Einbuchung der Korrekturen wird jedoch verzichtet. Diese haben weder auf das neu festgestellte Jahresergebnis 2005 noch auf den Kassenbestand zum 31.12.2005 Auswirkungen.</p>
 
Dem Leiter des Fachbereichs Finanzen (Amtseintritt 18.02.2008) ist es nach langwierigen Recherchen gelungen die Differenzen bei der &Uuml;bernahme von Kassenresten ins ShV sowie die systemwidrigen Buchungen im ShV im Haushaltsjahr 2005 aufzukl&auml;ren und zu dokumentieren. In einer Nebenrechnung ist dadurch die Herleitung eines ordnungsgem&auml;&szlig;en kassenm&auml;&szlig;igen Abschlusses gem. &sect; 40 GemHVO im Nachhinein m&ouml;glich. Auf die &Ouml;ffnung des Haushaltsjahres und Einbuchung der Korrekturen wird jedoch verzichtet. Diese haben weder auf das neu festgestellte Jahresergebnis 2005 noch auf den Kassenbestand zum 31.12.2005 Auswirkungen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die Vortragsdifferenzen auf Grund von fehlerhaften Vortr&auml;gen bei den Haushaltsresten sind bereinigt worden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.03.2012 erfolgte die entsprechende Korrektur der Jahresergebnisse.</p>
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Die Vortragsdifferenzen auf Grund von fehlerhaften Vortr&auml;gen bei den Haushaltsresten sind bereinigt worden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.03.2012, &sect; 50, erfolgte die entsprechende Korrektur der Jahresergebnisse.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Wegen der fehlenden Verkn&uuml;pfung des ShV mit dem VwH und VmH in &bdquo;Finanz+&ldquo; wurde von den damaligen Verantwortlichen entschieden, keine Verm&ouml;gensrechnung mehr zu f&uuml;hren. Ab 2008, beginnend mit der Jahresrechnung 2007, wurde eine Verm&ouml;gensrechnung als Nebenrechnung erstellt. Zudem stand die baldige Umstellung auf die Doppische Haushaltsf&uuml;hrung an, mit der Neubewertung des gesamten Verm&ouml;gensbestandes.</p>
 
Wegen der fehlenden Verkn&uuml;pfung des ShV mit dem VwH und VmH in &bdquo;Finanz+&ldquo; wurde von den damaligen Verantwortlichen entschieden, keine Verm&ouml;gensrechnung mehr zu f&uuml;hren. Ab 2008, beginnend mit der Jahresrechnung 2007, wurde eine Verm&ouml;gensrechnung als Nebenrechnung erstellt. Zudem stand die baldige Umstellung auf die Doppische Haushaltsf&uuml;hrung an, mit der Neubewertung des gesamten Verm&ouml;gensbestandes.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Durch das damalige Verhalten der Verwaltung sind keine eigenen materiellen Sch&auml;den entstanden.</p>
 
Durch das damalige Verhalten der Verwaltung sind keine eigenen materiellen Sch&auml;den entstanden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Bereinigung der Vortragsdifferenzen im VwH und VmH und die entsprechende &Auml;nderung der Jahresergebnisse die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung im VwH und VmH f&uuml;r den Zeitraum 2005 - 2010 best&auml;tigt werden kann.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Ferner geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Vorlage der Dokumentationen der Kassenrestevortr&auml;ge in 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 auf Grundlage der neu ermittelten Best&auml;nde zum 31.12.2005 bei der GPA auch die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung im ShV best&auml;tigt werden kann.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Die Verwaltung hatte zu weiteren 44 Feststellungen der GPA aus den Bereichen &bdquo;&Ouml;rtliche Pr&uuml;fung&ldquo;, &bdquo;Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen&ldquo;, &bdquo;Erschlie&szlig;ungs- und Sanierungsma&szlig;nahmen&ldquo;, &bdquo;Beteiligungen&ldquo;, Eigenbetrieb Touristik und Marketing&ldquo;, &bdquo;Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung&ldquo;, &bdquo;Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe&ldquo; und &bdquo;Eigenbetrieb Werkhof&ldquo; Stellung genommen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Der Pr&uuml;fbericht der GPA und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu kann von jeder Stadtr&auml;tin/ jedem Stadtrat bei der K&auml;mmerei eingesehen werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> benennt die beiden Konfliktpunkte:<br />
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1. Die falsch &uuml;bernommenen Kassenreste im Sachbuch f&uuml;r haushaltsfremde Vorg&auml;nge;<br />
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2. Die Nichtfortf&uuml;hrung der Verm&ouml;gensrechnung.<br />
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Beide Beanstandungen sind struktureller Natur.</p>
 
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Wir gehen davon aus, dass durch die Bereinigung der Vortragsdifferenzen im VwH und VmH&nbsp; und die entsprechende &Auml;nderung der Jahresergebnisse die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung im VwH und VmH f&uuml;r den Zeitraum 2005 &ndash; 2010 best&auml;tigt werden kann.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erl&auml;utert anhand der Sitzungsvorlage.</p>
 
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Ferner gehen wir davon aus, dass mit der Vorlage der Dokumentationen der Kassenrestevortr&auml;ge in 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 auf Grundlage der neu ermittelten Best&auml;nde zum 31.12.2005 bei der GPA auch die Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit der Sachbuchf&uuml;hrung im ShV best&auml;tigt werden kann.</p>
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Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zu den wesentlichen Inhalten des Pr&uuml;fungsberichts zur Kenntnis.</p>
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Die Verwaltung hatte zu weiteren 44 Feststellungen der GPA aus den Bereichen &bdquo;&Ouml;rtliche Pr&uuml;fung&ldquo;, &bdquo;Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen&ldquo;, &bdquo;Erschlie&szlig;ungs- und Sanierungsma&szlig;nahmen&ldquo;, &bdquo;Beteiligungen&ldquo;, Eigenbetrieb Touristik und Marketing&ldquo;, &bdquo;Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung&ldquo;, &bdquo;Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe&ldquo; und &bdquo;Eigenbetrieb Werkhof&ldquo;<br />
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1 A. FB 14
Stellung genommen.</p>
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Der Pr&uuml;fbericht der GPA und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu kann von jeder Gemeinder&auml;tin/ jedem Gemeinderat bei der K&auml;mmerei eingesehen werden.</p>
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- Stadtrat Riehle bis 20.00 Uhr anwesend -
Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zu den wesentlichen Inhalten des Pr&uuml;fungsberichts zur Kenntnis</p>
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[[Category:Startdate|2012-11-21]]

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2012, 09:45 Uhr

Sachvortrag:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führte in der Zeit vom 09.05.2011 bis 17.11.2011 eine Prüfung bei der Stadt Schwäbisch Hall durch.

Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt in den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Touristik und Marketing in den Wirtschaftsjahren 2008 bis 2010, Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010, Friedhöfe in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2010 und Werkhof in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2010.

Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 12 Abs. 2 GemPrO in einer Schlussbesprechung am 17.11.2011 mit der Verwaltung, unter Mitwirkung der Rechtsaufsichtsbehörde und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktion, erörtert worden.

Der Prüfbericht der GPA ist am 02.04.2012 bei der Verwaltung eingegangen. Die Verwaltung hat innerhalb der festgesetzten Frist von sechs Monaten Stellung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen genommen.

Gemäß § 114 Abs. 4 GemO ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zu unterrichten.

Die GPA hatte im Prüfungszeitraum 2005 - 2010 Feststellungen insbesondere im Bereich des „Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens“ getroffen.

Unter anderem handelt es sich um folgende wesentliche Feststellungen:

Die Stadt hat das zur Abwicklung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens eingesetzte Finanzwesenverfahren „FIWES-Classic“ zum 01.01.2005 durch das Verfahren „Finanz+“ abgelöst. Bei den in „Finanz+“ übernommenen Kassenresten sind vor allem im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) Abweichungen festgestellt worden (Feststellung A19).

In mehreren Fällen sind im Prüfungszeitraum systemwidrige bzw. nicht nachvollziehbare Buchungen vorgenommen worden (Feststellung A20).

Die in den Jahresrechnungen 2005 bis 2009 ausgewiesenen Haushalts- und Kassenreste sind nicht betragsgleich auf das jeweilige Folgejahr übertragen worden (Feststellung A21).

Die Bestandskonten der Geldvermögensrechnung sind im Prüfungszeitraum nicht zutreffend geführt worden (Feststellung A22).

Der buchmäßige Kassenbestand ist nicht entsprechend § 40 Satz 2 GemHVO-kameral als Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben ausgewiesen worden (Feststellung A23).

Die Gesamtabschlüsse (kassenmäßiger Abschluss und Abschluss der Haushaltsrechnung) 2005 - 2010 entsprechen auf Grund der vorstehenden Feststellungen nicht den gesetzlichen Vorgaben (§§ 40,41 Abs. 1 GemHVO-kameral).

Die Ordnungsmäßigkeit der Sachbuchführung und der Gesamtabschlüsse kann im Prüfungszeitraum nicht bestätigt werden. (Feststellung A 24)

Nachfolgend die Wiedergabe der Stellungnahme der Verwaltung in zusammengefasster Form:

Die Abweichungen bei der Übernahme von Kassenresten zum 01.01.2005 sind fast ausschließlich im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) entstanden.

Die Differenzen im ShV sind auf die Umstellung der sog. T-Konten-Buchungssystematik zurückzuführen. Nach der Logik der T-Konten wurden die Einnahmenreste in gleicher Höhe als Ausgabenreste und umgekehrt eingebucht.

Die Logik der T-Konten wurde aus anderen Bundesländern (z. B. Hessen) übernommen. Die Verwaltung hatte bei der Umstellung des ADV-Verfahrens zum 01.01.2005 T-Konten für einige Haushaltsstellen eingerichtet. Die restlichen Haushaltsstellen wurden als herkömmliche Haushaltsstellen eingerichtet, die Bebuchung erfolgte jedoch teilweise mit Kassenrestevorträgen nach der T-Konten-Logik. Zum Teil wurden auch betragsmäßig unkorrekte Vorträge übernommen, deren bestandsmäßige Korrekturen zum Ende des Haushaltsjahres 2005 durch Buchungen im laufenden Haushaltsjahr 2005 erfolgten.

Aus heutiger Sicht sind die Vorgehensweisen der damals für die Verwaltung handelnden Akteure nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Als Erklärungsversuch kann herangezogen werden, dass im neuen Programm „Finanz+“ im Gegensatz zur Rechenzentrumslösung „FIWES-Classic“ die zur Vermeidung von Fehlbuchungen notwendigen Sicherheitssysteme nicht vorhanden sind.

Auch ist das ShV nicht mit dem Sachbuch für den VwH und VmH verknüpft. So wurden z. B. Tilgungsleistungen im VmH nicht mehr automatisch auch im ShV erfasst, sondern hätten manuell nachgebucht werden müssen.

Dem Leiter des Fachbereichs Finanzen (Amtseintritt 18.02.2008) ist es nach langwierigen Recherchen gelungen die Differenzen bei der Übernahme von Kassenresten ins ShV sowie die systemwidrigen Buchungen im ShV im Haushaltsjahr 2005 aufzuklären und zu dokumentieren. In einer Nebenrechnung ist dadurch die Herleitung eines ordnungsgemäßen kassenmäßigen Abschlusses gem. § 40 GemHVO im Nachhinein möglich. Auf die Öffnung des Haushaltsjahres und Einbuchung der Korrekturen wird jedoch verzichtet. Diese haben weder auf das neu festgestellte Jahresergebnis 2005 noch auf den Kassenbestand zum 31.12.2005 Auswirkungen.

Die Vortragsdifferenzen auf Grund von fehlerhaften Vorträgen bei den Haushaltsresten sind bereinigt worden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.03.2012, § 50, erfolgte die entsprechende Korrektur der Jahresergebnisse.

Wegen der fehlenden Verknüpfung des ShV mit dem VwH und VmH in „Finanz+“ wurde von den damaligen Verantwortlichen entschieden, keine Vermögensrechnung mehr zu führen. Ab 2008, beginnend mit der Jahresrechnung 2007, wurde eine Vermögensrechnung als Nebenrechnung erstellt. Zudem stand die baldige Umstellung auf die Doppische Haushaltsführung an, mit der Neubewertung des gesamten Vermögensbestandes.

Durch das damalige Verhalten der Verwaltung sind keine eigenen materiellen Schäden entstanden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Bereinigung der Vortragsdifferenzen im VwH und VmH und die entsprechende Änderung der Jahresergebnisse die Ordnungsmäßigkeit der Sachbuchführung im VwH und VmH für den Zeitraum 2005 - 2010 bestätigt werden kann.

Ferner geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Vorlage der Dokumentationen der Kassenrestevorträge in 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 auf Grundlage der neu ermittelten Bestände zum 31.12.2005 bei der GPA auch die Ordnungsmäßigkeit der Sachbuchführung im ShV bestätigt werden kann.

Die Verwaltung hatte zu weiteren 44 Feststellungen der GPA aus den Bereichen „Örtliche Prüfung“, „Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen“, „Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen“, „Beteiligungen“, Eigenbetrieb Touristik und Marketing“, „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“, „Eigenbetrieb Friedhöfe“ und „Eigenbetrieb Werkhof“ Stellung genommen.

Der Prüfbericht der GPA und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu kann von jeder Stadträtin/ jedem Stadtrat bei der Kämmerei eingesehen werden.


Oberbürgermeister Pelgrim benennt die beiden Konfliktpunkte:
1. Die falsch übernommenen Kassenreste im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge;
2. Die Nichtfortführung der Vermögensrechnung.
Beide Beanstandungen sind struktureller Natur.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert anhand der Sitzungsvorlage.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den wesentlichen Inhalten des Prüfungsberichts zur Kenntnis.

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