2286215/meetingminutes/2700263/paragraph

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Zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz am DIAK und Gelbingen wird der alte Gehweg zu einem neuen Geh- und Radweg gestaltet. Der Gehweg verl&auml;uft entlang der B 19. Die Ma&szlig;nahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart. Der Bund beteiligt sich an den anfallenden Kosten entsprechend der mit dem Regierungspr&auml;sidium getroffener Vereinbarung.</p>
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Zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz (KVP) am DIAK und Gelbingen wird der alte Gehweg zu einem neuen Geh- und Radweg gestaltet. Der Gehweg verl&auml;uft entlang der B 19. Die Ma&szlig;nahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart. Der Bund beteiligt sich an den anfallenden Kosten entsprechend der mit dem Regierungspr&auml;sidium getroffener Vereinbarung.</p>
 
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Der Gemeinderat hat am 26.09.2012 die Arbeitsvergabe mit einer Angebotssumme in H&ouml;he von 458.594,66 &euro; brutto beschlossen. Der Arbeitsvergabe wurde unter Vorbehalt einer abschlie&szlig;enden Zusage der Kosten&uuml;bernahme durch das Regierungspr&auml;sidium zugestimmt. Diese liegt nunmehr vor.</p>
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Der Gemeinderat hat am 26.09.2012, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286182/meetingminutes/2592997/paragraph &sect; 209], die Arbeitsvergabe mit einer Angebotssumme in H&ouml;he von 458.594,66 &euro; brutto beschlossen. Der Arbeitsvergabe wurde unter Vorbehalt einer abschlie&szlig;enden Zusage der Kosten&uuml;bernahme durch das Regierungspr&auml;sidium zugestimmt. Diese liegt nunmehr vor.</p>
 
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Im Haushaltsplan 2012 waren hierf&uuml;r keine Haushaltsmittel eingestellt. Der Gemeinderat hat die fehlenden Haushaltsmittel zun&auml;chst au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt ohne die Finanzierung konkret festzulegen. Die Finanzierung wird vorgeschlagen wie folgt:</p>
 
Im Haushaltsplan 2012 waren hierf&uuml;r keine Haushaltsmittel eingestellt. Der Gemeinderat hat die fehlenden Haushaltsmittel zun&auml;chst au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt ohne die Finanzierung konkret festzulegen. Die Finanzierung wird vorgeschlagen wie folgt:</p>
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall muss den gesamten Mittelbedarf in H&ouml;he von 458.600 &euro; gegen&uuml;ber dem Regierungspr&auml;sidium vorfinanzieren; die Mittel m&uuml;ssen daher au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt werden (s. GR vom 26.09.2012). Bis auf die h&auml;lftigen Kosten f&uuml;r die Herstellung des Geh- und Radwegs (122.300 &euro;) sowie der Herstellungskosten der Wegbeleuchtung und der Bushaltestelle (21.500 &euro;) werden die vorfinanzierten Haushaltsmittel zur&uuml;ckerstattet. Es verbleibt bei der Stadt somit ein Kostenanteil in H&ouml;he von 143.800,00 &euro;. Die Kostenerstattungen werden in der Verm&ouml;gensrechnung der Stadt aktivisch abgesetzt.<br />
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall muss den gesamten Mittelbedarf in H&ouml;he von 458.600 &euro; gegen&uuml;ber dem Regierungspr&auml;sidium vorfinanzieren; die Mittel m&uuml;ssen daher au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt werden (s. GR vom 26.09.2012, &sect; 209). Bis auf die h&auml;lftigen Kosten f&uuml;r die Herstellung des Geh- und Radwegs (122.300 &euro;) sowie der Herstellungskosten der Wegbeleuchtung und der Bushaltestelle (21.500 &euro;) werden die vorfinanzierten Haushaltsmittel zur&uuml;ckerstattet. <strong>Es verbleibt bei der Stadt somit ein Kostenanteil in H&ouml;he von 143.800,00 &euro;</strong>. Die Kostenerstattungen werden in der Verm&ouml;gensrechnung der Stadt aktivisch abgesetzt.</p>
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Die Abl&ouml;sung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes f&uuml;r den neu geschaffenen Geh- und Radweg in H&ouml;he von 63.645 &euro; wird einer zweckgebundenen R&uuml;cklage zugef&uuml;hrt.</p>
 
Die Abl&ouml;sung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes f&uuml;r den neu geschaffenen Geh- und Radweg in H&ouml;he von 63.645 &euro; wird einer zweckgebundenen R&uuml;cklage zugef&uuml;hrt.</p>
 
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Die f&uuml;r die Verwaltungst&auml;tigkeit der st&auml;dtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschl&auml;ge in H&ouml;he von 13.550 &euro; werden nach Fertigstellung der Ma&szlig;nahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspr&auml;sidium abgerechnet.</p>
 
Die f&uuml;r die Verwaltungst&auml;tigkeit der st&auml;dtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschl&auml;ge in H&ouml;he von 13.550 &euro; werden nach Fertigstellung der Ma&szlig;nahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspr&auml;sidium abgerechnet.</p>
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Die Mittel in H&ouml;he von 458.600,- &euro; f&uuml;r die Ma&szlig;nahme &bdquo;Geh- und Radweg zwischen KVP am Diak und Gelbingen&ldquo; werden au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt.</li>
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Der Erstattungsanteil des Bundes in H&ouml;he von 314.800 &euro; wird au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig vereinnahmt.</li>
 
Der Erstattungsanteil des Bundes in H&ouml;he von 314.800 &euro; wird au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig vereinnahmt.</li>
 
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Die Abl&ouml;sung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes in H&ouml;he von 63.645,- &euro; wird einer zweckgebundenen R&uuml;cklage zugef&uuml;hrt.</li>
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Die Abl&ouml;sung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes in H&ouml;he von 63.645 &euro; wird einer zweckgebundenen R&uuml;cklage zugef&uuml;hrt.</li>
 
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Die f&uuml;r die Verwaltungst&auml;tigkeit der st&auml;dtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschl&auml;ge in H&ouml;he von 13.550 &euro; werden nach Fertigstellung der Ma&szlig;nahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspr&auml;sidium abgerechnet.</li>
 
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2012, 09:36 Uhr

Sachvortrag:

Zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz (KVP) am DIAK und Gelbingen wird der alte Gehweg zu einem neuen Geh- und Radweg gestaltet. Der Gehweg verläuft entlang der B 19. Die Maßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Der Bund beteiligt sich an den anfallenden Kosten entsprechend der mit dem Regierungspräsidium getroffener Vereinbarung.

Der Gemeinderat hat am 26.09.2012, § 209, die Arbeitsvergabe mit einer Angebotssumme in Höhe von 458.594,66 € brutto beschlossen. Der Arbeitsvergabe wurde unter Vorbehalt einer abschließenden Zusage der Kostenübernahme durch das Regierungspräsidium zugestimmt. Diese liegt nunmehr vor.

Im Haushaltsplan 2012 waren hierfür keine Haushaltsmittel eingestellt. Der Gemeinderat hat die fehlenden Haushaltsmittel zunächst außerplanmäßig bereitgestellt ohne die Finanzierung konkret festzulegen. Die Finanzierung wird vorgeschlagen wie folgt:

 

Mittelbedarf

Kostenerstattung

Geh- und Radweg

244.600 €

122.300 €

Fahrbahndeckenerneuerung

125.000 €

125.000 €

Sanierung Deckenerneuerung Durchlass

(Bauwerk 6824 547)

25.000 €

25.000 €

Wegbeleuchtung und Bushaltestelle

21.500 €

- €

Leistungen Stadtwerke SHA

42.500 €

42.500 €

Summe:

458.600 €

314.800 €

Ferner:

Ablöse für Instandhaltungsverpflichtung

0 €

 

63.645 €

Verwaltungskostenzuschläge

0 €

13.550 €

Gesamt:

458.600 €

391.995 €

Die Stadt Schwäbisch Hall muss den gesamten Mittelbedarf in Höhe von 458.600 € gegenüber dem Regierungspräsidium vorfinanzieren; die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden (s. GR vom 26.09.2012, § 209). Bis auf die hälftigen Kosten für die Herstellung des Geh- und Radwegs (122.300 €) sowie der Herstellungskosten der Wegbeleuchtung und der Bushaltestelle (21.500 €) werden die vorfinanzierten Haushaltsmittel zurückerstattet. Es verbleibt bei der Stadt somit ein Kostenanteil in Höhe von 143.800,00 €. Die Kostenerstattungen werden in der Vermögensrechnung der Stadt aktivisch abgesetzt.

Die Ablösung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes für den neu geschaffenen Geh- und Radweg in Höhe von 63.645 € wird einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

Die für die Verwaltungstätigkeit der städtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschläge in Höhe von 13.550 € werden nach Fertigstellung der Maßnahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspräsidium abgerechnet.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die Mittel in Höhe von 458.600,- € für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen KVP am Diak und Gelbingen“ werden außerplanmäßig bereitgestellt.
  2. Der Erstattungsanteil des Bundes in Höhe von 314.800 € wird außerplanmäßig vereinnahmt.
  3. Die Ablösung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes in Höhe von 63.645 € wird einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
  4. Die für die Verwaltungstätigkeit der städtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschläge in Höhe von 13.550 € werden nach Fertigstellung der Maßnahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspräsidium abgerechnet.

(einstimmig - 19 -)

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