2286182/meetingminutes/2593006/paragraph

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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens f&uuml;r den Gewerbepark West wurde festgestellt, dass die zuk&uuml;nftige Belastung der Planstra&szlig;e 1 f&uuml;r die Wohnanlage am Heidweg L&auml;rmschutzeinrichtungen erforderlich macht.</p>
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens f&uuml;r den Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West wurde festgestellt, dass die zuk&uuml;nftige Belastung der Planstra&szlig;e 1 f&uuml;r die Wohnanlage am Heidweg L&auml;rmschutzeinrichtungen erforderlich macht.</p>
 
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Aus Platzgr&uuml;nden ist eine L&auml;rmschutzwand geplant, die &auml;hnlich wie die L&auml;rmschutzwand in Breitenstein ausgef&uuml;hrt werden soll. Urspr&uuml;nglich war es beabsichtigt, die L&auml;rmschutzwand im Bereich der Zufahrt zum Heidweg offen zu lassen. Um den Mindestanforderungen an den L&auml;rmschutz zu gen&uuml;gen, muss die Wand rechtwinklig etwa 10 Meter in den Heidweg hineingef&uuml;hrt werden. Auf dieser Grundlage wurde das L&auml;rmgutachten gefertigt, das den rechtlich erforderlichen L&auml;rmschutz f&uuml;r ein Mischgebiet nachweisen konnte. Die L&auml;rmwerte f&uuml;r ein allgemeines Wohngebiet konnten mit dieser L&ouml;sung nicht erreicht werden. Die<br />
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Aus Platzgr&uuml;nden ist eine L&auml;rmschutzwand geplant, die &auml;hnlich wie die L&auml;rmschutzwand in Breitenstein ausgef&uuml;hrt werden soll. Urspr&uuml;nglich war es beabsichtigt, die L&auml;rmschutzwand im Bereich der Zufahrt zum Heidweg offen zu lassen. Um den Mindestanforderungen an den L&auml;rmschutz zu gen&uuml;gen, muss die Wand rechtwinklig etwa 10 m in den Heidweg hineingef&uuml;hrt werden. Auf dieser Grundlage wurde das L&auml;rmgutachten gefertigt, das den rechtlich erforderlichen L&auml;rmschutz f&uuml;r ein Mischgebiet nachweisen konnte. Die L&auml;rmwerte f&uuml;r ein allgemeines Wohngebiet konnten mit dieser L&ouml;sung nicht erreicht werden. Die direkte Anschlussm&ouml;glichkeit des Heidwegs an die Planstra&szlig;e 1 wurde insbesondere von einer dort ans&auml;ssigen Softwareentwicklungsfirma gefordert. Damit diese Firma von der Planstra&szlig;e 1 aus sichtbar bleibt, wurde weiterhin eine Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand in transparenter Form gefordert.</p>
direkte Anschlussm&ouml;glichkeit des Heidwegs an die Planstra&szlig;e 1 wurde insbesonders von einer dort ans&auml;ssigen Softwareentwicklungsfirma gefordert. Damit diese Firma von der Planstra&szlig;e 1 aus sichtbar bleibt, wurde weiterhin eine Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand in transparenter Form gefordert.</p>
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Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wurde von Seiten der Anwohner des Heidwegs der Vorschlag unterbreitet, die L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 ohne &Ouml;ffnung zum Heidweg auszuf&uuml;hren. F&uuml;r Fu&szlig;g&auml;nger und Radfahrer sollte eine kleine L&auml;rmschleuse eingebaut werden, sodass die Fortf&uuml;hrung des intensiv genutzten Geh- und Radwegs, der die Verbindung von der Reifenhofsiedlung zum Gewerbepark herstellt, gew&auml;hrleistet ist. Die Erreichbarkeit des Heidwegs ist nach wie vor ungehindert &uuml;ber den Aschenhausweg gew&auml;hrleistet. Verkehrstechnisch hat diese L&ouml;sung den Vorteil, dass an die Planstra&szlig;e 1 ein Stra&szlig;enanschluss weniger realisiert wird, was sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirken wird. L&auml;rmtechnisch hat die L&ouml;sung den Vorteil, dass hierdurch ein wesentlich besserer L&auml;rmschutz f&uuml;r die Wohnanlage gew&auml;hrleistet ist.</p>
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Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wurde von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner des Heidwegs der Vorschlag unterbreitet, die L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 ohne &Ouml;ffnung zum Heidweg auszuf&uuml;hren. F&uuml;r Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/Fu&szlig;g&auml;nger und Radfahrerinnen/Radfahrer sollte eine kleine L&auml;rmschleuse eingebaut werden, so dass die Fortf&uuml;hrung des intensiv genutzten Geh- und Radwegs, der die Verbindung von der Reifenhofsiedlung zum Gewerbepark herstellt, gew&auml;hrleistet ist. Die Erreichbarkeit des Heidwegs ist nach wie vor ungehindert &uuml;ber den Aschenhausweg gew&auml;hrleistet. Verkehrstechnisch hat diese L&ouml;sung den Vorteil, dass an die Planstra&szlig;e 1 ein Stra&szlig;enanschluss weniger realisiert wird, was sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirken wird. L&auml;rmtechnisch hat die L&ouml;sung den Vorteil, dass hierdurch ein wesentlich besserer L&auml;rmschutz f&uuml;r die Wohnanlage gew&auml;hrleistet ist.</p>
 
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Dieser L&ouml;sungsvorschlag wurde im Rahmen eines Anliegergespr&auml;chs zur Diskussion gestellt. Die L&auml;rmgutachterin des B&uuml;ros Kurz und Fischer konnte den Anliegern best&auml;tigen, dass die durchgehende Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 eine deutlich verbesserte Form des L&auml;rmschutzes f&uuml;r die Freianlagen der dahinter gelegenen Wohnanlagen zur Folge haben wird.</p>
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Dieser L&ouml;sungsvorschlag wurde im Rahmen eines Anliegergespr&auml;chs zur Diskussion gestellt. Die L&auml;rmgutachterin des B&uuml;ros Kurz &amp; Fischer konnte den Anliegerinnen und Anliegern best&auml;tigen, dass die durchgehende Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 eine deutlich verbesserte Form des L&auml;rmschutzes f&uuml;r die Freianlagen der dahinter gelegenen Wohnanlagen zur Folge haben wird.<br />
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Diese L&ouml;sung fand jedoch nicht die Zustimmung der Eigent&uuml;mer der dort ans&auml;ssigen Softwareentwicklungsfirma. Die Eigent&uuml;mer der Firma haben das Informationsgespr&auml;ch nach ca. zehn Minuten in sehr emotionaler Form verlassen, ohne sich an der weiteren Diskussion zu beteiligen.</p>
 
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Diese L&ouml;sung fand jedoch nicht die Zustimmung der Eigent&uuml;mer der dort ans&auml;ssigen Softwareentwicklungsfirma. Die Eigent&uuml;mer der Firma haben jedoch das Informationsgespr&auml;ch nach ca. zehn Minuten in sehr emotionaler Form verlassen, ohne sich an der weiteren Diskussion zu beteiligen. Von Seiten der Anlieger wurde der Vorschlag einer durchg&auml;ngigen L&auml;rmschutzwand ausnahmslos begr&uuml;&szlig;t. Die hierdurch entstehenden Umwege &uuml;ber den Aschenhausweg nehmen sie f&uuml;r eine Verbesserung des L&auml;rmschutzes gerne in Kauf. Die Verwaltung wurde gebeten, diese L&ouml;sung zu realisieren.</p>
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Von Seiten der Anliegerinnen und Anlieger wurde der Vorschlag einer durchg&auml;ngigen L&auml;rmschutzwand ausnahmslos begr&uuml;&szlig;t. Die hierdurch entstehenden Umwege &uuml;ber den Aschenhausweg nehmen sie f&uuml;r eine Verbesserung des L&auml;rmschutzes gerne in Kauf. Die Verwaltung wurde gebeten, diese L&ouml;sung zu realisieren.</p>
 
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Wie bereits erl&auml;utert, sind die Eigent&uuml;mer des Dienstleistungsbetriebs mit der Schlie&szlig;ung des Heidwegs nicht einverstanden. Zwischenzeitlich hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Belange der Firma vertritt, mit der Bauverwaltung in Verbindung gesetzt, um die n&auml;heren Einzelheiten dieser neuen Alternativl&ouml;sung zu erfahren. Der Anwaltskanzlei wurden im Rahmen eines Telefongespr&auml;chs die n&auml;heren Einzelheiten der Planausf&uuml;hrung erl&auml;utert. Von Seiten der Anwaltskanzlei konnten die Gr&uuml;nde, die zur &Auml;nderung der Ausf&uuml;hrungsplanung f&uuml;hren, nachvollzogen werden. Ein tragf&auml;higer Kompromiss wurde darin gesehen, dass die L&auml;rmschutzwand im Bereich des Grundst&uuml;cks, auf der der Dienstleistungsbetrieb angesiedelt ist, in transparenter Form, &auml;hnlich wie in Breitenstein, ausgef&uuml;hrt wird. Erg&auml;nzend sollte eine gute Ausschilderung den Kunden den Weg zum Dienstleistungsbetrieb aufzeigen. Ob die Eigent&uuml;mer des Dienstleistungsbetriebs diesen Vorschlag akzeptieren, ist gegenw&auml;rtig noch offen.</p>
 
Wie bereits erl&auml;utert, sind die Eigent&uuml;mer des Dienstleistungsbetriebs mit der Schlie&szlig;ung des Heidwegs nicht einverstanden. Zwischenzeitlich hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Belange der Firma vertritt, mit der Bauverwaltung in Verbindung gesetzt, um die n&auml;heren Einzelheiten dieser neuen Alternativl&ouml;sung zu erfahren. Der Anwaltskanzlei wurden im Rahmen eines Telefongespr&auml;chs die n&auml;heren Einzelheiten der Planausf&uuml;hrung erl&auml;utert. Von Seiten der Anwaltskanzlei konnten die Gr&uuml;nde, die zur &Auml;nderung der Ausf&uuml;hrungsplanung f&uuml;hren, nachvollzogen werden. Ein tragf&auml;higer Kompromiss wurde darin gesehen, dass die L&auml;rmschutzwand im Bereich des Grundst&uuml;cks, auf der der Dienstleistungsbetrieb angesiedelt ist, in transparenter Form, &auml;hnlich wie in Breitenstein, ausgef&uuml;hrt wird. Erg&auml;nzend sollte eine gute Ausschilderung den Kunden den Weg zum Dienstleistungsbetrieb aufzeigen. Ob die Eigent&uuml;mer des Dienstleistungsbetriebs diesen Vorschlag akzeptieren, ist gegenw&auml;rtig noch offen.</p>
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Aus rechtlicher Sicht verh&auml;lt es sich so, dass f&uuml;r die ge&auml;nderte Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand keine &Auml;nderung des Bebauungsplans erforderlich ist. Im Bebauungsplan ist festgestellt worden, dass f&uuml;r die Wohnsiedlung ein L&auml;rmschutz generell erforderlich ist. Die Art der Ausf&uuml;hrung wird im Bebauungsplan jedoch nicht festgeschrieben.</p>
 
Aus rechtlicher Sicht verh&auml;lt es sich so, dass f&uuml;r die ge&auml;nderte Ausf&uuml;hrung der L&auml;rmschutzwand keine &Auml;nderung des Bebauungsplans erforderlich ist. Im Bebauungsplan ist festgestellt worden, dass f&uuml;r die Wohnsiedlung ein L&auml;rmschutz generell erforderlich ist. Die Art der Ausf&uuml;hrung wird im Bebauungsplan jedoch nicht festgeschrieben.</p>
 
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Aus Sicht der Verwaltung wird der durchg&auml;ngigen L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 aus den vorher genannten Gr&uuml;nden eindeutig der Vorzug gegeben. Den Belangen der Anwohner des Heidwegs wird eine h&ouml;here Priorit&auml;t einger&auml;umt, als den Belangen des Dienstleistungsbetriebs, der lediglich die kurze Erreichbarkeit des Betriebs und die Sichtbarkeit des Betriebes w&uuml;nscht. Die Sichtbarkeit des Betriebes kann, wie bereits erl&auml;utert, erm&ouml;glicht werden. Die Erreichbarkeit des Betriebes ist gew&auml;hrleistet.</p>
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Aus Sicht der Verwaltung wird der durchg&auml;ngigen L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 aus den vorher genannten Gr&uuml;nden eindeutig der Vorzug gegeben. Den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner des Heidwegs wird eine h&ouml;here Priorit&auml;t einger&auml;umt, als den Belangen des Dienstleistungsbetriebs, der lediglich die kurze Erreichbarkeit bzw. die Sichtbarkeit des Betriebes w&uuml;nscht. Letzteres kann, wie bereits erl&auml;utert, erm&ouml;glicht werden. Die Erreichbarkeit des Betriebes ist gew&auml;hrleistet.<br />
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Anlage 1: [[Media:12-278_A1.pdf{{!}}Variante 1]]</p>
 
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Anlage 3: [[Media:12-278_A3.pdf{{!}}Lageplan]]<br />
 
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Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der durchgehenden L&auml;rmschutzwand an der Planstra&szlig;e 1 verbunden mit einer L&auml;rmschleuse f&uuml;r Fu&szlig;g&auml;nger und Radfahrer, wird der Vorzug gegeben.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bezieht sich auf die Vorberatung. Nach mehrheitlichem Wunsch der Anliegerinnen und Anlieger soll die L&auml;rmschutzwand nun durchgezogen werden. Der Heidweg soll nur noch dem Fu&szlig;g&auml;nger- und Radverkehr dienen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> w&uuml;nscht sich mit dem Anlieger, welcher sich gegen den Verwaltungsvorschlag ausspricht, nachzuverhandeln um eine einvernehmliche L&ouml;sung zu erreichen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann</u> berichtet von einem bereits stattgefundenen Anliegergespr&auml;ch, in welchem ein Dialog leider nicht zustande kam. Er steht jedoch einer einvernehmlichen L&ouml;sung offen gegen&uuml;ber.</p>
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<u>Stadtr&auml;te Dr. Graf von Westerholt und Prof. Dr. Geisen</u> m&ouml;chten eine einvernehmliche L&ouml;sung <strong>vor</strong> dem Beschluss im Gemeinderat herbeif&uuml;hren.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt daraufhin diesen Punkt von der Tagesordnung.</p>
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Aktuelle Version vom 6. November 2012, 09:46 Uhr

Sachvortrag:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für den Gewerbepark Schwäbisch Hall-West wurde festgestellt, dass die zukünftige Belastung der Planstraße 1 für die Wohnanlage am Heidweg Lärmschutzeinrichtungen erforderlich macht.

Aus Platzgründen ist eine Lärmschutzwand geplant, die ähnlich wie die Lärmschutzwand in Breitenstein ausgeführt werden soll. Ursprünglich war es beabsichtigt, die Lärmschutzwand im Bereich der Zufahrt zum Heidweg offen zu lassen. Um den Mindestanforderungen an den Lärmschutz zu genügen, muss die Wand rechtwinklig etwa 10 m in den Heidweg hineingeführt werden. Auf dieser Grundlage wurde das Lärmgutachten gefertigt, das den rechtlich erforderlichen Lärmschutz für ein Mischgebiet nachweisen konnte. Die Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet konnten mit dieser Lösung nicht erreicht werden. Die direkte Anschlussmöglichkeit des Heidwegs an die Planstraße 1 wurde insbesondere von einer dort ansässigen Softwareentwicklungsfirma gefordert. Damit diese Firma von der Planstraße 1 aus sichtbar bleibt, wurde weiterhin eine Ausführung der Lärmschutzwand in transparenter Form gefordert.

Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wurde von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner des Heidwegs der Vorschlag unterbreitet, die Lärmschutzwand an der Planstraße 1 ohne Öffnung zum Heidweg auszuführen. Für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sollte eine kleine Lärmschleuse eingebaut werden, so dass die Fortführung des intensiv genutzten Geh- und Radwegs, der die Verbindung von der Reifenhofsiedlung zum Gewerbepark herstellt, gewährleistet ist. Die Erreichbarkeit des Heidwegs ist nach wie vor ungehindert über den Aschenhausweg gewährleistet. Verkehrstechnisch hat diese Lösung den Vorteil, dass an die Planstraße 1 ein Straßenanschluss weniger realisiert wird, was sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirken wird. Lärmtechnisch hat die Lösung den Vorteil, dass hierdurch ein wesentlich besserer Lärmschutz für die Wohnanlage gewährleistet ist.

Dieser Lösungsvorschlag wurde im Rahmen eines Anliegergesprächs zur Diskussion gestellt. Die Lärmgutachterin des Büros Kurz & Fischer konnte den Anliegerinnen und Anliegern bestätigen, dass die durchgehende Ausführung der Lärmschutzwand an der Planstraße 1 eine deutlich verbesserte Form des Lärmschutzes für die Freianlagen der dahinter gelegenen Wohnanlagen zur Folge haben wird.
Diese Lösung fand jedoch nicht die Zustimmung der Eigentümer der dort ansässigen Softwareentwicklungsfirma. Die Eigentümer der Firma haben das Informationsgespräch nach ca. zehn Minuten in sehr emotionaler Form verlassen, ohne sich an der weiteren Diskussion zu beteiligen.

Von Seiten der Anliegerinnen und Anlieger wurde der Vorschlag einer durchgängigen Lärmschutzwand ausnahmslos begrüßt. Die hierdurch entstehenden Umwege über den Aschenhausweg nehmen sie für eine Verbesserung des Lärmschutzes gerne in Kauf. Die Verwaltung wurde gebeten, diese Lösung zu realisieren.

Wie bereits erläutert, sind die Eigentümer des Dienstleistungsbetriebs mit der Schließung des Heidwegs nicht einverstanden. Zwischenzeitlich hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Belange der Firma vertritt, mit der Bauverwaltung in Verbindung gesetzt, um die näheren Einzelheiten dieser neuen Alternativlösung zu erfahren. Der Anwaltskanzlei wurden im Rahmen eines Telefongesprächs die näheren Einzelheiten der Planausführung erläutert. Von Seiten der Anwaltskanzlei konnten die Gründe, die zur Änderung der Ausführungsplanung führen, nachvollzogen werden. Ein tragfähiger Kompromiss wurde darin gesehen, dass die Lärmschutzwand im Bereich des Grundstücks, auf der der Dienstleistungsbetrieb angesiedelt ist, in transparenter Form, ähnlich wie in Breitenstein, ausgeführt wird. Ergänzend sollte eine gute Ausschilderung den Kunden den Weg zum Dienstleistungsbetrieb aufzeigen. Ob die Eigentümer des Dienstleistungsbetriebs diesen Vorschlag akzeptieren, ist gegenwärtig noch offen.

Aus rechtlicher Sicht verhält es sich so, dass für die geänderte Ausführung der Lärmschutzwand keine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist. Im Bebauungsplan ist festgestellt worden, dass für die Wohnsiedlung ein Lärmschutz generell erforderlich ist. Die Art der Ausführung wird im Bebauungsplan jedoch nicht festgeschrieben.

Aus Sicht der Verwaltung wird der durchgängigen Lärmschutzwand an der Planstraße 1 aus den vorher genannten Gründen eindeutig der Vorzug gegeben. Den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner des Heidwegs wird eine höhere Priorität eingeräumt, als den Belangen des Dienstleistungsbetriebs, der lediglich die kurze Erreichbarkeit bzw. die Sichtbarkeit des Betriebes wünscht. Letzteres kann, wie bereits erläutert, ermöglicht werden. Die Erreichbarkeit des Betriebes ist gewährleistet.

Anlage 1: Variante 1

Anlage 2: Variante 2

Anlage 3: Lageplan
 

Oberbürgermeister Pelgrim bezieht sich auf die Vorberatung. Nach mehrheitlichem Wunsch der Anliegerinnen und Anlieger soll die Lärmschutzwand nun durchgezogen werden. Der Heidweg soll nur noch dem Fußgänger- und Radverkehr dienen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt wünscht sich mit dem Anlieger, welcher sich gegen den Verwaltungsvorschlag ausspricht, nachzuverhandeln um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann berichtet von einem bereits stattgefundenen Anliegergespräch, in welchem ein Dialog leider nicht zustande kam. Er steht jedoch einer einvernehmlichen Lösung offen gegenüber.

Stadträte Dr. Graf von Westerholt und Prof. Dr. Geisen möchten eine einvernehmliche Lösung vor dem Beschluss im Gemeinderat herbeiführen.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt daraufhin diesen Punkt von der Tagesordnung.

 

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