§ 19/1 - Fragestunde: Skater-Nutzung des Kocherquartiers - Antrag der SPD-Fraktion, Stadtrat Sakellariou, vom 16.07.12 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. September 2012, 08:16 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der SPD-Gemeinderatsfraktion beantrage ich

das Kocherquartier an einem bestimmten Zeitraum einmal im Monat (bspw. das erste Wochenende von Donnerstag bis Samstag) für Skater ausdrücklich zu öffnen und während dieser Zeit das Skaten zu ermöglichen bis wir eine eigene Skater-Anlage in der Innenstadt fertig gestellt haben.

Begründung:
Bei Abwägung der Interessen derjenigen, die sich von den jungen Skatern und den von ihrer sportlichen Betätigung ausgehenden Geräuschen gestört fühlen und dem Umstand, dass es sich auch bei dem Kocherquartier letztlich um öffentlichen Raum für alle Menschen und Bewohner dieser Stadt - egal welchen Alters - handelt, halten wir es für angemessen, die beliebte Zone für Skater wenigstens an einem Wochenende im Monat für diese Art der Nutzung zu öffnen. Die Maßnahme sollte befristet werden bis zu dem Tag, an dem eine echte Alternative in der Innenstadt geschaffen wurde. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann ein vollständiges Verbot nach unserer Auffassung gerechtfertigt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch den Skatern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Stadt mit ihrem Gerät und mit ihrem individuellen Wunsch, diesen öffentlichen Raum zu nutzen, gestattet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Nikolaos Sakellariou, MdL
SPD Stadtrat

 

- Antwort der Verwaltung -

Sehr geehrter Herr Sakellariou,

namens der SPD-Gemeinderatsfraktion haben Sie beantragt, das Kocherquartier in einem bestimmten Zeitraum, einmal im Monat für Skater ausdrücklich zu öffnen und während dieser Zeit das Skaten zu ermöglichen bis eine eigene Skateranlage in der Innenstadt fertiggestellt ist.

In diesem Zusammenhang müssen wir auf das beigefügte Antwortschreiben an Herrn Stadtrat Professor Dr. Hans-Peter Geisen vom 18.05.2011 verweisen.
Im Hinblick darauf, dass das Skaten im Kocherquartier von vielen betroffenen Anwohnern als unzumutbare Lärmbelästigung empfunden wird und auch Fußgänger im Kocherquartier gefährdet werden, sehen wir keine Möglichkeit das Skaten in der Fußgängerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim

Meine Werkzeuge