§ 12/2 - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall: 7 D. Fortschreibung, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Neuaufnahme von Flächen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Sitzungsvorlage Nr. 237/12 bleibt vollumfänglich bestehen.

Die beigefügte Anlage mit den Abwägungsvorschlägen wurde entsprechend den Beratungen des BPA vom 16.07.12 vervollständigt.

Ferner ist ein Auszug aus der nichtöffentlichen Sitzungsniederschrift des Ortschaftsrats Weckrieden vom 09.07.12 beigefügt, da die Herausnahme der Flächen für den Bolzplatz in der Abwägung bislang nicht enthalten ist.

Anlage 1: Abwägungsvorschläge neu

Anlage 2: Sitzungsniederschrift Weckrieden (online nicht vorhanden)

Anlage 3: Lageplan Heimbach - westlicher Ortsrand

Anlage 4. Lageplan Im Brühl/ Grabenäcker Weckrieden

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Ergänzung der Sitzungsvorlage:

Im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde unter anderem
die westliche Erweiterung der Ortslage Heimbach (Nr. 10.18) als Erweiterungsfläche vorgeschlagen.

Im Rahmen der ersten Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Landratsamt erhebliche Bedenken gegen diese Ausweisung vorgetragen. Dies wurde unter anderem darin begründet, dass sich in den Obstbäumen zahllose Bruthöhlen befinden würden.
Darüber hinaus wurde aus artenschutzrechtlicher Hinsicht vermutet, hier
artenschutztechnisch relevante Vorkommen anzutreffen. Der Erkenntnisstand konnte zum Zeitpunkt der Fertigung der Sitzungsvorlage nicht widerlegt werden. Insoweit hat die Verwaltung zunächst vorgeschlagen, diese Fläche aus dem Katalog der Zuwachsflächen herauszunehmen.

Zwischenzeitlich wurde eine vollständige artenschutztechnische Untersuchung der
Gebietskulisse durchgeführt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass keinerlei
relevante Vorkommen hier anzutreffen sind. Vor dem Hintergrund dieses Erkenntnisstandes schlägt die Verwaltung nunmehr vor, abweichend von dem Empfehlungsbeschluss des
Bau- und Planungsausschusses, diese Fläche weiter in der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes beizubehalten. Diese Lösung entspricht auch den Interessen
der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, denen diese Erweiterung im Rahmen
des Umlegungsverfahrens, insbesondere bei der Planstraße 1, eröffnet wurde.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen, entschieden. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisungen 10.30 Waldfriedhof Photovoltaik, 10.28 Erweiterung Reitverein, 13.27 Brunnenteich, 13.10 Büchelhalde, 15.31 Erweiterung Karl-Kurz Gelände und 16.29 Solarpark Dörrenzimmern, in das weitere Verfahren zur Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Die Fläche 16.26 Klinge Sulzdorf wird für ein späteres Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zurückgestellt.

Die Erweiterungsfläche westlich von Heimbach bleibt weiter in der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes enthalten.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.

Das Planungsbüro Käser + Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB), entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses, beauftragt.

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