§ 5 - Ungeprüfter Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2011 der Stadt (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall wurde aufgestellt und am 16.07.2012 dem Fachbereich Revision zur Prüfung übergeben.
Vor Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2011 gemäß § 95 GemO hat gemäß §110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Der Rechenschaftsbericht zu der letzten kameralen Jahresrechnung wurde gegenüber der Rechenschaftsberichte der Vorjahre umfangreicher gestaltet.
Zum Inhalt des Rechenschaftsberichtes gehören nun auch der „Kassenmäßiger Abschluss aller Sachbuchteile“ gemäß § 40 GemHVO und die Vermögensrechnung.
Weiterhin erhält der Rechenschaftsbericht umfangreiche Erläuterungen zu den wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse gegenüber den geplanten Ansätzen.
Anlage 1: Rechenschaftsbericht
Anlage 2: Haushaltsausgabereste
Anlage 3: Kassenreste
Anlage 4: Baumaßnahmen
Anlage 5: Präsentation
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2011 der Stadt Schwäbisch Hall zur Kenntnis.