2286087/meetingminutes/2308357/paragraph

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In dem o. g. Schlussbericht 2010 wurde im Teil II unter den Einzel- und Tiefenprüfungen (ab Seite 73) auch das Planungshonorar für die Außenanlagen am Schulzentrum West geprüft. Der Annahme der Baurevision, dass hier bei der Anwendung der alten HOAI nach den einzelnen Planungsphasen abzurechnen gewesen sei, liegen andere Annahmen zugrunde. Im Vertrag wurde ausdrücklich die Abrechnung nach der Kostenberechnung vom 08.06.2009 mit 79.000,00 € netto festgelegt.
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In dem o. g. Schlussbericht 2010 wurde im Teil II unter den Einzel- und Tiefenprüfungen (ab Seite 73) auch das Planungshonorar für die Außenanlagen am Schulzentrum West geprüft. Der Annahme der Baurevision, dass hier bei der Anwendung der alten HOAI nach den einzelnen Planungsphasen abzurechnen gewesen sei, liegen andere Annahmen zugrunde. Im Vertrag wurde ausdrücklich die Abrechnung nach der Kostenberechnung vom 08.06.2009 mit 79.000 € netto festgelegt.
  
Auch unter § 9 Ergänzende Vertragsvereinbarungen, wurde nochmals der ausdrückliche Wille der Vertragspartner, nach der HOAI in der alten Fassung, Auflage 2006 abzurechnen, festgehalten und auch begründet. Der Grund lag in der bereits erfolgten Kostenberechnung am 08.06.2009, also noch im Geltungsbereich der sogenannte alten HOAI.
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Auch unter § 9, Ergänzende Vertragsvereinbarungen, wurde nochmals der ausdrückliche Wille der Vertragspartner, nach der HOAI in der alten Fassung, Auflage 2006 abzurechnen, festgehalten und auch begründet. Der Grund lag in der bereits erfolgten Kostenberechnung am 08.06.2009, also noch im Geltungsbereich der so genannte alten HOAI.
  
 
Die Abrechnung des Honorares durch die Abt. Hochbau ist damit inhaltlich korrekt. Die Vereinbarung nach dieser HOAI wurde damit zum Vorteil der Stadt getroffen, was beiden Vertragspartnern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch voll bewusst war. Die neuen HOAI die ab dem September 2009 gültig ist, legt durchschnittliche Honorarsteigerungen von ca. 10 % zugrunde. In diesem Falle wäre hier eine höhere Honorarsumme von Brutto 1.416, 77 € zu verrechnen gewesen.
 
Die Abrechnung des Honorares durch die Abt. Hochbau ist damit inhaltlich korrekt. Die Vereinbarung nach dieser HOAI wurde damit zum Vorteil der Stadt getroffen, was beiden Vertragspartnern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch voll bewusst war. Die neuen HOAI die ab dem September 2009 gültig ist, legt durchschnittliche Honorarsteigerungen von ca. 10 % zugrunde. In diesem Falle wäre hier eine höhere Honorarsumme von Brutto 1.416, 77 € zu verrechnen gewesen.
  
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2012, 07:38 Uhr

Sachvortrag:

zu a)

siehe Anlage

zu b)

In dem o. g. Schlussbericht 2010 wurde im Teil II unter den Einzel- und Tiefenprüfungen (ab Seite 73) auch das Planungshonorar für die Außenanlagen am Schulzentrum West geprüft. Der Annahme der Baurevision, dass hier bei der Anwendung der alten HOAI nach den einzelnen Planungsphasen abzurechnen gewesen sei, liegen andere Annahmen zugrunde. Im Vertrag wurde ausdrücklich die Abrechnung nach der Kostenberechnung vom 08.06.2009 mit 79.000 € netto festgelegt.

Auch unter § 9, Ergänzende Vertragsvereinbarungen, wurde nochmals der ausdrückliche Wille der Vertragspartner, nach der HOAI in der alten Fassung, Auflage 2006 abzurechnen, festgehalten und auch begründet. Der Grund lag in der bereits erfolgten Kostenberechnung am 08.06.2009, also noch im Geltungsbereich der so genannte alten HOAI.

Die Abrechnung des Honorares durch die Abt. Hochbau ist damit inhaltlich korrekt. Die Vereinbarung nach dieser HOAI wurde damit zum Vorteil der Stadt getroffen, was beiden Vertragspartnern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch voll bewusst war. Die neuen HOAI die ab dem September 2009 gültig ist, legt durchschnittliche Honorarsteigerungen von ca. 10 % zugrunde. In diesem Falle wäre hier eine höhere Honorarsumme von Brutto 1.416, 77 € zu verrechnen gewesen.

Der Fachbereich Revision wird den Vorgang erneut prüfen und nochmals berichten.


Fachbereichsleiter Revision Großmann trägt seinen Schlussbericht entsprechend der Vorberatung vor. Er hat keine Beanstandungen und empfiehlt uneingeschränkt die Feststellung.

Fraktionsübergreifend wird der Schlussbericht des Fachbereichs Revision gewürdigt und alle Fraktionen sprechen Fachbereichsleiter Revision Großmann ihren Dank aus.

Von dem Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 der Stadt und der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen.

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