§ 13/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Polizei-Strukturreform des Landes Baden-Württemberg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. April 2012, 08:33 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 25. Januar 2012 hat das Innenministerium Baden-Württemberg Eckpunkte einer geplanten Polizei-Strukturreform präsentiert. Diese sieht u.a. eine Reform der polizeilichen Leitungsebene vor, um nach Auffassung des Landes im Ergebnis mehr Präsenz in der Fläche zu erreichen. Teil der Strukturreform ist u.a. die Verringerung der 34 Polizeidirektionen und 3 Polizeipräsidien auf 12 Polizeipräsidien. Darüber hinaus sollen neben dem bestehen bleiben­den Landeskriminalamt drei spezialisierte Polizeipräsidien geschaffen werden (s. Anlage):

  1. Polizeipräsidium Einsatz
  2. Präsidium Technik, Logistik, Service
  3. Präsidium Bildung und Personalgewinnung

Bis Ostern wird das Innenministerium auf Grundlage der Eckpunkte und unter polizei­fach­lichen und infrastrukturellen Aspekten über die konkreten Flächenzuschnitte und Standorte der künftigen regionalen Polizeipräsidien – unter Berücksichtigung bestehender Stadt- und Landkreise – entscheiden.

Welche konkreten Auswirkungen die Reform auf die Stadt Schwäbisch Hall hat, ist gegen­wärtig noch nicht vollständig abzusehen, zumal die von der Landesregierung anvisierte territoriale Abgrenzung der geplanten Präsidiumszuschnitte noch nicht bekannt ist. Die Stadt Schwäbisch Hall ist territorial gesehen in jedem Fall ein zentraler Standort innerhalb der Region Nord-Ost-Württemberg (Heilbronn, Hohenlohe, Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Ostalb, Heidenheim). Bereits heute finden Kooperationen zwischen den bisherigen Polizeidirektionen in Schwäbisch Hall, Künzelsau und Tauberbischofsheim statt. Ebenso wird von Schwäbisch Hall aus zum Beispiel die Hundestaffel zentral geführt. Die Datenstation (Fahrzeugauskünfte, etc.) wird von Schwäbisch Hall im Wechsel mit Aalen für den gesamten Einsatzraum Heidenheim, Aalen, Schwäbisch Hall, Künzelsau und Tauberbischofsheim betrieben. Auch die Betreuung der BAB 6 erfolgt zwischen den Anschlussstellen Bretzfeld und Schnelldorf durch die Polizeidirektion Schwäbisch Hall. Daher wäre Schwäbisch Hall ein geeigneter und sinnvoller Standort für ein Polizeipräsidium Nord-Ost-Württemberg.

Sollten landespolitische Erwägungen zu anderen Zuschnitten der Polizeistruktur kommen, hält es die Verwaltung für wichtig, dass Schwäbisch Hall dezentraler Sitz der geplanten „Direktion Polizeireviere“ wird. Dadurch könnte ein Ausgleich für den sonst eintretenden Zentralitätsverlust des ländlichen Raumes erreicht werden.

Unabhängig von der geplanten operativen Struktur der künftigen Polizeipräsidien, wäre Schwäbisch Hall ein geeigneter Standort für eines der neuen spezialisierten Fachpräsidien. Insbesondere kommt aus Sicht der Verwaltung das Polizeipräsidium „Technik, Logistik, Service“ in Frage, zumal mit der technischen Niederlassung der Deutschen Telekom sowie verschiedener weltweit agierender Logistiker umfangreiches Know-How in der Region bereits vorhanden ist.

Die örtlichen Planungen der Zusammenführung der Polizei in Schwäbisch Hall am Standort Salinenstraße hält die Stadt auch unter veränderten Rahmenbedingungen für geeignet. Grundstücks- und Grundstücksoptionsverträge sind mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg bereits getroffen.

Anlage 1: Organigramm

Anlage 2: Einteilung Polizeipräsidien

Beschluss:

Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, sich für die Stärkung der Polizeipräsenz in Schwäbisch Hall einzusetzen und sich um den Sitz eines Polizeipräsidiums zu bewerben. Der Gemeinderat fordert das Land Baden-Württemberg auf, an den bisherigen Planungen die Polizeidienststellen in Schwäbisch Hall an einem Ort zu konzentrieren festzuhalten und weiter voranzutreiben. Der Gemeinderat erwartet durch die Polizei-Sturkturreform insgesamt die zugesagte Stärkung der polizeilichen Strukturen und der polizeilichen Präsenz im Ländlichen Raum.

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