2208941/meetingminutes/2269844/paragraph

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'''- Teilantwort (FB&nbsp;Bürgerdienste &amp;&nbsp;Ordnung) der Verwaltung -''' <br>''(Teilantwort (Abtl. Tiefbau) der Verwaltung: s. Beirat Verkehr/Flugplatz vom 18.07.11)''
 
 
Sehr geehrter Herr Sakellariou,
 
 
Ihre Anfrage namens der SPD Gemeinderatsfraktion vom 21. Juni 2011 kann ich wie folgt beantworten:
 
  
 
'''Zu 1: Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im Sudetenweg in den letzten 3 Jahren entwickelt?'''
 
'''Zu 1: Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im Sudetenweg in den letzten 3 Jahren entwickelt?'''
  
Diese Frage wurde bereits durch den FB Planen und Bauen mit Schreiben vom 14.07.2011 beantwortet und mit der bzw. zur Sitzungsvorlage Nr. 187/11 aufgelegt. Demnach fuhren im Jahr 2011 464 Fahrzeuge am Tag weniger als noch 2009.
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Diese Frage wurde bereits durch den FB Planen und Bauen mit Schreiben vom 14.07.2011 beantwortet und mit der bzw. im Beirat Verkehr/Flugplatz vom 18.07.2011 aufgelegt. Demnach fuhren im Jahr 2011 464 Fahrzeuge am Tag weniger als noch 2009.
  
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<br>'''Zu 2.: Wird regelmäßig geprüft, ob Lkw's (verbotenerweise) den Sudetenweg befahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird?'''
  
'''Zu 2.: Wird regelmäßig geprüft, ob Lkw's (verbotenerweise) den Sudetenweg befahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird?'''
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Die Polizei hat generell den Auftrag, die Einhaltung von Verkehrszeichen zu überwachen. Bedingt durch die personelle Situation ist die Polizei aber nicht in der Lage, die Einhaltung jedes Verkehrszeichens zu kontrollieren und muss sich auf einzelne wichtige Punkte konzentrieren. Die Polizei wird jedoch gebeten, den Sudetenweg hinsichtlich der Einhaltung des Lkw-Fahrverbots zu kontrollieren.
  
Die Polizei hat generell den Auftrag, die Einhaltung von Verkehrszeichen zu überwa­chen. Bedingt durch die personelle Situation ist die Polizei aber nicht in der Lage, die Einhaltung jedes Verkehrszeichens zu kontrollieren und muss sich auf einzelne wichtige Punkte konzentrieren. Die Polizei wird jedoch gebeten, den Sudetenweg hin­sichtlich der Einhaltung des Lkw-Fahrverbots zu kontrollieren.
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird von der Stadt im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung regelmäßig kontrolliert. In diesem Jahr fanden bereits vier Kontrollen statt. Dabei ist festzustellen, dass sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen hauptsächlich im Bereich von sechs bis zehn km/h über der zulässigen Grenze von 30 km/h bewegen.
 
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Die zulässige Höchstge­schwindigkeit von 30 km/h wird von der Stadt im Rahmen der Geschwindigkeitsüber­wachung regel­mäßig kontrolliert. In diesem Jahr fanden bereits 4 Kontrollen statt. Dabei ist festzu­stellen, dass sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen hauptsächlich im Bereich von 6 bis 10 km/h über der zulässigen Grenze von 30 km/h bewegen.
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<br>'''Zu 3.: Warum ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Sudetenweg nicht auf der Fahrbahn markiert?'''
 
<br>'''Zu 3.: Warum ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Sudetenweg nicht auf der Fahrbahn markiert?'''
  
Auf der Fahrbahn markierte Verkehrszeichen haben nur Erinnerungscharakter und ent­falten keine rechtliche Wirkung. Diese Möglichkeit wird eingesetzt, um bei besonders langen geschwindigkeitsreduzierten Strecken den Autofahrer an die Höchstge­schwin­digkeit zu erinnern oder an besonders unfallträchtigen Stellen. Dies soll aber nach wie vor zurückhaltend angewendet werden, damit kein Gewohnheitseffekt eintritt.
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Auf der Fahrbahn markierte Verkehrszeichen haben nur Erinnerungscharakter und ent­falten keine rechtliche Wirkung. Diese Möglichkeit wird eingesetzt, um bei besonders langen geschwindigkeitsreduzierten Strecken den Autofahrer an die Höchstgeschwin­digkeit zu erinnern oder an besonders unfallträchtigen Stellen. Dies soll aber nach wie vor zurückhaltend angewendet werden, damit kein Gewohnheitseffekt eintritt.
 
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Ergänzend zu Ihrer Anfrage darf auf die Antwort an Herrn Stadtrat Reber auf seine Anfrage im Gemeinde­rat vom [[2141576/0/meetingminutes/2188145/paragraph{{!}}30.06.2010]] zu demselben Thema verwiesen werden.
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Mit freundlichen Grüßen
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Hermann-Josef Pelgrim <br>Oberbürgermeister<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Fragestunde: Verkehrssituation im Sudetenweg - Anfrage der SPD, Stadtrat Sakellariou, vom 21.06.2011/ Antwort der Verwaltung -|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=28.09.2011|paragraph-template-backlink=2208941/0/meetingminutes|}}
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2011, 07:59 Uhr

Sachvortrag:

Anfrage, s. GR vom 29.06.11


Zu 1: Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im Sudetenweg in den letzten 3 Jahren entwickelt?

Diese Frage wurde bereits durch den FB Planen und Bauen mit Schreiben vom 14.07.2011 beantwortet und mit der bzw. im Beirat Verkehr/Flugplatz vom 18.07.2011 aufgelegt. Demnach fuhren im Jahr 2011 464 Fahrzeuge am Tag weniger als noch 2009.


Zu 2.: Wird regelmäßig geprüft, ob Lkw's (verbotenerweise) den Sudetenweg befahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird?

Die Polizei hat generell den Auftrag, die Einhaltung von Verkehrszeichen zu überwachen. Bedingt durch die personelle Situation ist die Polizei aber nicht in der Lage, die Einhaltung jedes Verkehrszeichens zu kontrollieren und muss sich auf einzelne wichtige Punkte konzentrieren. Die Polizei wird jedoch gebeten, den Sudetenweg hinsichtlich der Einhaltung des Lkw-Fahrverbots zu kontrollieren.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird von der Stadt im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung regelmäßig kontrolliert. In diesem Jahr fanden bereits vier Kontrollen statt. Dabei ist festzustellen, dass sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen hauptsächlich im Bereich von sechs bis zehn km/h über der zulässigen Grenze von 30 km/h bewegen.


Zu 3.: Warum ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Sudetenweg nicht auf der Fahrbahn markiert?

Auf der Fahrbahn markierte Verkehrszeichen haben nur Erinnerungscharakter und ent­falten keine rechtliche Wirkung. Diese Möglichkeit wird eingesetzt, um bei besonders langen geschwindigkeitsreduzierten Strecken den Autofahrer an die Höchstgeschwin­digkeit zu erinnern oder an besonders unfallträchtigen Stellen. Dies soll aber nach wie vor zurückhaltend angewendet werden, damit kein Gewohnheitseffekt eintritt.

Ergänzend darf auf die Antwort an Herrn Stadtrat Reber auf seine Anfrage im Gemeinderat vom 30.06.2010, § 153/1, zu demselben Thema verwiesen werden.

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