§ 11/6 - Verschiedenes: Bebauungsplan Geschwister-Scholl-Straße, 1. Änderung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Solpark wurde Mitte der neunziger Jahre entwickelt. In der Folge wurden im Rahmen verschiedener Bauabschnitte die Erschließungen durchgeführt. Unter anderem wurde der Bereich der Geschwister-Scholl-Straße und der jetzt fertiggestellten Ostumfahrung erschlossen. Im Zuge der Erschließung wurde die Otto-Hahn-Straße, sowie die Zufahrt zum Tower und die Verlängerung des Jakob-Berlinger-Weges gebaut. Das Straßennetz wurde seinerzeit so festgelegt, dass die jeweiligen Betriebe, Entwicklungsflächen, sowie der Zusammenschluss von mehreren Bauplätzen für größere Einheiten möglich war. Auf dem benannten Baufeld zwischen der Otto-Hahn-Straße, der Geschwister-Scholl-Straße, dem Hans-Georg-Albrecht-Weg und der Ostumfahrung siedelt sich die Firma Inova sowie die Firma SF-Vision an. Im westlichen Bereich baute die GWG drei Werkhallen für Existenzgründer. Um die Erschließung des Innenbereichs zu gewährleisten wurde die Verlängerung des Jakob-Berlinger-Weges in Richtung Norden als Baustraße gebaut.

Die jüngere Entwicklung bzw. Zusammenlegung der Betriebe Inova und SF-Vision machten es notwendig, größere im Zusammenhang bestehende Grundstücksflächen baureif zu machen. Die als Baustraße fertiggestellte Verlängerung des Dr.-Jakob-Berlinger-Weges ist für die Betriebsentwicklung der beiden Betriebe entbehrlich. Da diese Straßen jedoch als öffentliche Verkehrsflächen über dem Bebauungsplan gewidmet sind ist für die Veräußerung der Flächen eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Der Bebauungsplan hat folgende wesentliche Inhalte. Die nördliche Verlängerung des Dr.-Jakob-Berlinger-Weges wird nicht mehr als Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese Flächen werden insgesamt als überbaubare Flächen ausgebildet. Die bisher gegliederten Bauflächen zwischen der Ostumfahrung und der Geschwister-Scholl-Straße werden als ein großes Baufeld zusammengefasst. Die gegenüber der vorherigen Planung im Innenbereich vorgesehene Zweigeschossigkeit wird aufgehoben. Für den Innenbereich soll eine dreigeschossige Bauweise mit einer Gesamthöhe von 12 Meter festgesetzt werden. Die Sonderbaufläche an der Nordwestseite des Kleingebietes wird unverändert von der bisherigen Planung übernommen. Ein Teil der öffentlichen Stellplätze werden im Rahmen der Umsetzung LKW-Stellplätze

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan Übersicht

Anlage 3: Lageplan

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/17
Der B-Plan Nr. 0313-01/17 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 21.06.11 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Solpark
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Solpark werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/17. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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