§ 186/1 - Verschiedenes: Fassadensanierung Am Markt 4 + 5, 2. Bauabschnitt; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Oktober 2010, 05:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/ 2011 im Herbst 2009 wurde die Massnahme „Fassadensanierung Gebäude Am Markt 4 + 5, 2. Bauabschnitt“ nicht berücksichtigt. Da die Baumaßnahme im Rahmen des Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt“ nun vordringlich abgeschlossen werden soll, müssen für die weitere Fassadensanierung (Gebäudeseite Hafenmarkt und Nordseite zu Gebäude Am Markt 6) Finanzmittel in Höhe von 120.000.- € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Gegenfinanzierung dieser Ausgaben kann über einen Haushaltsausgaberest bei der HHSt. 6152-940000.0803 „Sanierung Nördliche Kernstadt: Gemeindeeigene Gebäude“ (u. a. Class-Gebäude) realisiert werden.


Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass die Städtebau-Sanierungsmittel des Bundes halbiert wurden. Im Zuge dessen, hat das Land darum gebeten, die vorhandenen Sanierungsgebiete (z. B. Nördliche Kernstadt) in den kommenden 2,5 Jahren fertigzustellen und abzurechnen. Aus diesem Grund kann mit der im Sachvortrag genannten Maßnahme nicht weiter zugewartet werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € für den 2. Bauabschnitt zur Fassadensanierung Am Markt 4 + 5 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 20 -)

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