§ 28/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ausbezahlung von 165.000 € an die Hochschule Heilbronn (über Hospitalhaushalt 2010) - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. April 2010, 05:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall, treuhänderisch verwaltet durch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“, und der Hochschule Heilbronn ist vereinbart, dass die Stiftung einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von 660.000 € an die Hochschule bezahlt. Die Zahlungen erfolgen in vierteljährlichen Raten zu jeweils 165.000 €. Die erste Rate für das Jahr 2010 erfolgt zum 15. Januar.

Im doppischen Haushalt 2010 der Hospitalstiftung werden beim Produktsachkonto 112201 4316 0000 entsprechende Mittel eingestellt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Im Vorgriff auf den doppischen Haushalt 2010 der Hospitalstiftung, werden 165.000 € an die Hochschule Heilbronn ausbezahlt.




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