§ 64/3 - Verschiedenes: Auszahlung eines Unterstützungsbeitrags an die Hochschule Heilbronn - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)
Sachvortrag:
Im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall, treuhänderisch verwaltet durch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“, und der Hochschule Heilbronn ist vereinbart, dass die Stiftung einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von 660.000 € an die Hochschule bezahlt. Die Zahlungen erfolgen in vierteljährlichen Raten zu jeweils 165.000 €. Die erste Rate für das Jahr 2010 erfolgt zum 15. Januar.
Im doppischen Haushalt 2010 der Hospitalstiftung werden beim Produktsachkonto 112201 4316 0000 entsprechende Mittel eingestellt.
Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:
Im Vorgriff auf den doppischen Haushalt 2010 der Hospitalstiftung, werden 165.000 € an die Hochschule Heilbronn ausbezahlt.
Von der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wird zustimmend Kenntnis genommen.