§ 6 - Aufgabe des Bahnübergangs beim Gliemenhof, Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 07:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die DB Netz AG hat den Fachbereich Planen und Bauen im August 2007 darüber informiert, dass der Bahnübergang in Gailenkirchen in der Nähe des Gliemenhofes (Bahnkilometer 70,638) nicht den gültigen Richtlinien entspricht, da die vorhandene Kuppensituation und der Versatz der Bahngleise ein sicheres Befahren für alle Fahrzeugarten, auch bei maximal 30 km/h, nicht gegeben ist. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge aufsitzen.
Der Bahnübergang müsste daher zwingend umgebaut werden. An einem Umbau müsste sich die Stadt nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) mit einem Drittel beteiligen. Die DB Netz AG schätzt den Kostenanteil der Stadt auf ca. 40.000,- €.
Aufgrund der Umbaukosten, der hohen Unterhaltungskosten für einen Bahnübergang und der Tatsache, dass in nur 320 m Entfernung an der „Beilsteinstraße“ ein weiterer Bahnübergang vorhanden ist, hat die DB Netz AG vorgeschlagen, den Bahnübergang aufzugeben.
Die DB Netz AG erklärt sich im Gegenzug bereit, die Kosten für die Errichtung eines Weges östlich der Bahntrasse vom derzeitigen Bahnübergang bis zum Bahnübergang an der „Beilsteinstraße“ zu übernehmen. In diesem Bereich sieht der gültige Bebauungsplan Breitwiesen die Errichtung eines Fußweges vor. Eine Änderung des Bebauungsplans mit einer Verbreiterung des Weges, passenden Kurvenradien und Widmung als Wirtschaftsweg ist aus stadtplanerischer Sicht denkbar.
Die von der DB Netz übermittelten Unterlagen wurden der Ortschaftsverwaltung mit der Bitte um Behandlung im Ortschaftsrat übergeben.
Der Ortschaftsrat hat das Thema in seiner Sitzung vom 27.09.2007 erörtert. Eine Schließung des Bahnübergangs wurde abgelehnt. Der Bahnübergang werde insbesondere für die Holzabfuhr benötigt, da die Kurvenradien der alternativen Wege nicht ausreichen.
Nach Rücksprache mit der DB Netz AG würden auch Mittel für einen entsprechenden Ausbau der Wegekreuzungen für die Befahrung mit Holztransporten bereitgestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Bahnübergang unter diesen Bedingungen aufgegeben werden.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der BPA stimmt der Aufgabe des Bahnübergangs zu. Die Verwaltung kann den entsprechenden Vertrag mit der DB Netz AG abschließen.

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