§ 198 - Aufgabe des Bahnübergangs beim Gliemenhof in Gailenkirchen (öffentlich)
Sachvortrag:
Die DB Netz AG hat den Fachbereich Planen und Bauen im August 2007 darüber informiert, dass der Bahnübergang in Gailenkirchen in der Nähe des Gliemenhofes (Bahnkilometer 70,638) nicht den gültigen Richtlinien entspricht, da die vorhandene Kuppensituation und der Versatz der Gleise ein sicheres Befahren für alle Fahrzeugarten, auch bei maximal 30 km/h, nicht gegeben ist. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge aufsitzen.
Der Übergang müsste daher zwingend umgebaut werden. An einem Umbau hätte sich die Stadt nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) mit einem Drittel zu beteiligen. Die Netz AG schätzt den Kostenanteil der Stadt auf ca. 40.000,- €.
Aufgrund der Umbaukosten, des hohen Unterhaltungsaufwands für einen Bahnübergang und der Tatsache, dass in nur 320 m Entfernung an der Beilsteinstraße ein weiterer Übergang vorhanden ist, hat die DB vorgeschlagen, diesen Bahnübergang aufzugeben.
Die DB Netz AG erklärt sich im Gegenzug bereit, die Kosten für die Errichtung eines Weges östlich der Bahntrasse vom derzeitigen bis zum Bahnübergang an der Beilsteinstraße zu übernehmen. In diesem Bereich sieht der gültige Bebauungsplan Breitwiesen die Errichtung eines Fußweges vor. Eine Änderung des Bebauungsplans mit einer Verbreiterung des Weges, passenden Kurvenradien und Widmung als Wirtschaftsweg ist aus stadtplanerischer Sicht denkbar.
Die von der DB Netz übermittelten Unterlagen wurden der Ortschaftsverwaltung zur Behandlung im Ortschaftsrat übergeben.
Eine Schließung des Bahnübergangs wurde von diesem am 27.09.2007 abgelehnt. Er werde insbesondere für die Holzabfuhr benötigt, da die Kurvenradien der alternativen Wege nicht ausreichen.
Nach Rücksprache mit der DB würden auch Mittel für einen entsprechenden Ausbau der Wegekreuzungen für die Befahrung mit Holztransporten bereitgestellt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Bahnübergang unter diesen Bedingungen aufgegeben werden.
Stadtrat Reber teilt mit, dass sich der Ortschaftsrat einstimmig für die Erhaltung dieses Bahnübergangs ausgesprochen habe.
Er beantragt, den Übergang zu belassen, den bei der Beilsteinstraße jedoch abzustufen und nur noch für den Fußgängerverkehr freizugeben.
Stadträte Vogt und Baumann sprechen sich ebenfalls für die Haltung des Ortschaftsrats aus.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Der BPA stimmt der Aufgabe des oben genannten Bahnübergangs und dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der DB Netz AG einstimmig - 18 - nicht zu.