1725350/meetingminutes/2117208/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 23.09.2009 13:40, durch Sigrid Kitterer.)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=2117208|paragraph-attribute-mm_id=1725350|paragraph-attribute-number=19|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=19|paragraph-attribute-title=Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24|paragraph-attribute-statement=Die HGE mbH möchte das im Sanierungsgebiet „Solpark“ liegende Gebäude Stauffenbergstraße 22/24 abbrechen und bittet zu den Aufwendungen einen Zuschuss nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien zu gewähren.Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.
+
|paragraph-attribute-id=2117208|paragraph-attribute-mm_id=1725350|paragraph-attribute-number=171|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=171|paragraph-attribute-title=Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24|paragraph-attribute-statement=Die HGE mbH möchte das im Sanierungsgebiet „Solpark“ liegende Gebäude Stauffenbergstraße 22/24 abbrechen und bittet zu den Aufwendungen einen Zuschuss nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien zu gewähren.Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.
  
 
Der Kostenerstattungsbetrag beträgt 115.000 € netto (nach einer Kostenschätzung der GWG Schwäbisch Hall mbH vom 26.06.2009).
 
Der Kostenerstattungsbetrag beträgt 115.000 € netto (nach einer Kostenschätzung der GWG Schwäbisch Hall mbH vom 26.06.2009).
  
Dieser Erstattungsbetrag zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d.h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Landessanierungsprogramms mit 69.000 € vom Land gefördert werden kann. Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von <br>46.000 € für den Abbruch des Gebäudes.<br>
+
Dieser Erstattungsbetrag zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d.h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Landessanierungsprogramms mit 69.000 € vom Land gefördert werden kann. Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von <br>46.000 € für den Abbruch des Gebäudes.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=# Der HGE mbH wird zum Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstraße 22/24 ein Zuschuss bis zur Höhe von 115.000 € gewährt.
 
+
<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=# Der HGE mbH wird zum Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstraße 22/24 ein Zuschuß bis zur Höhe von 115.000 € gewährt.
+
 
# Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der HGE abzuschließen.
 
# Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der HGE abzuschließen.
# Die Mittel in Höhe von 115.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6155.985000.0100 zur Verfügung gestellt.<br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=29.07.2009|paragraph-template-backlink=1725350/0/meetingminutes|}}
+
# Die Mittel in Höhe von 115.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6155.985000.0100 zur Verfügung gestellt.
 +
 
 +
(einstimmig - 39 -)|paragraph-attribute-comments=2 A. FB 20|paragraph-attribute-keywords=Solpark, Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft, Zuschuss, Haushalt, Gebäude Abbruch|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=29.07.2009|paragraph-template-backlink=1725350/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|2117208]]
 
[[Category:TYP:P|2117208]]
[[Category:MMID:1725350|########19##########]]
+
[[Category:MMID:1725350|#######171##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Solpark|Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24 (29.07.2009, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft|Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24 (29.07.2009, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Zuschuss|Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24 (29.07.2009, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Haushalt|Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24 (29.07.2009, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Gebäude Abbruch|Sanierungsgebiet "Solpark"; hier: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen der HGE und der Stadt über den Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstr. 22/24 (29.07.2009, Gemeinderat)]]

Version vom 23. September 2009, 11:40 Uhr

Sachvortrag:

Die HGE mbH möchte das im Sanierungsgebiet „Solpark“ liegende Gebäude Stauffenbergstraße 22/24 abbrechen und bittet zu den Aufwendungen einen Zuschuss nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien zu gewähren.Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.

Der Kostenerstattungsbetrag beträgt 115.000 € netto (nach einer Kostenschätzung der GWG Schwäbisch Hall mbH vom 26.06.2009).

Dieser Erstattungsbetrag zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d.h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Landessanierungsprogramms mit 69.000 € vom Land gefördert werden kann. Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von
46.000 € für den Abbruch des Gebäudes.

Beschluss:

  1. Der HGE mbH wird zum Abbruch des Gebäudes Stauffenbergstraße 22/24 ein Zuschuss bis zur Höhe von 115.000 € gewährt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der HGE abzuschließen.
  3. Die Mittel in Höhe von 115.000 € werden als außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6155.985000.0100 zur Verfügung gestellt.

(einstimmig - 39 -)

Meine Werkzeuge