§ 2 - Aufstellung eines Doppelhaushalts der Stadt für den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach 2004/2005 und 2006/2007 wurde auch für 2008/2009 ein Doppelhaushalt aufgestellt.
Auch wenn für 2009 Anfang des Jahres ein Nachtragshaushalt verabschiedet wurde, hat sich die Aufstellung von Doppelhaushalten aus der Sicht der Verwaltung grundsätzlich bewährt.
Angesichts des zu bewährenden Aufgabenumfangs ist eine Einzelaufstellung der Haushalte für 2010 und 2011 mit den vorhandenen Personalkapazitäten und der gleichzeitigen Vorbereitung zur Umstellung des Haushalts auf eine doppische Buchführung einschließlich der damit verbundenen Anlagenbuchhaltung nicht möglich.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Stadt Schwäbisch Hall für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2011 zu.

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