1725286/0/meetingminutes/2116231/paragraph

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Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim am 25.05.2009 folgende '''Eilentscheidung''' getroffen:<br>Für das Bauvorhaben Ostumfahrung werden außerplanmäßig 39.004,82 € zur Verfügung gestellt.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der o. g. Eilentscheidung wird einstimmig - 20 - zugestimmt.<br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 20
 
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:35 Uhr

Sachvortrag:

Für das genannte Bauvorhaben sind bisher im Jahr 2009 weitere Ausgaben in Höhe von 39.004,82 € angefallen.
Im Rechnungsjahr 2008 wurden von den ursprünglich bereit gestellten Haushaltsmitteln von 900.000 € rd. 81.763 € zur Finanzierung von Grunderwerbskosten für die Ostumfahrung verwendet.
Die Mittel 2008 wurden in voller Höhe aufgebraucht.
Im Etat 2009 ist keine weitere Summe veranschlagt.
Die verschiedenen Rechnungen aus dem laufenden Jahr mit 39.004,82 € müssen dringend bezahlt werden.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim am 25.05.2009 folgende Eilentscheidung getroffen:
Für das Bauvorhaben Ostumfahrung werden außerplanmäßig 39.004,82 € zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Der o. g. Eilentscheidung wird einstimmig - 20 - zugestimmt.

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