§ 10 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Anschlüsse von Wielandsweiler und der Weiler Traubenmühle und Scherbermühle, Gemarkung Mainhardt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schließt den Ortsteil Wielandsweiler über ein Pumpwerk und eine Druckleitung nach Bibersfeld und damit zur Kläranlage Biberstal in Rieden an.
Die Kläranlage Biberstal ist eine Gemeinschaftsanlage der Gemeinden Rosengarten, Michelfeld und Schwäbisch Hall.
Die Eigentumsverhältnisse sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld und der Stadt Schwäbisch Hall geregelt.

Da in dieser Vereinbarung der Anschluss von Wielandsweiler nicht vorgesehen war, muss sich der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung durch Abschluss einer neuen Vereinbarung anteilig an den Kosten beteiligen, die auf den Anschluss von Wielandsweiler entfallen.
Durch den Anschluss von Wielandsweiler steigt der Nutzungsanteil der Stadt, so dass der Eigenbetrieb einen Ausgleich von 47.590 €, berechnet anhand des Restwertes der Kläranlage, zu zahlen hat.

Die Berechnung der anteiligen Kosten am Restwert der Kläranlage sind aus technischer Sicht in Ordnung und werden vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung anerkannt.

Die Gemeinde Mainhardt möchte im Zuge des Anschlusses von Wielandsweiler an die Kläranlage Biberstal auch die Weiler Traubenmühle und Scherbenmühle (ca. 15 Einwohner) über Wielandsweiler mit anschließen. Die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld haben ihre Zustimmung hierzu erteilt.
Die Gemeinde Mainhardt soll jedoch wegen ihres geringen Anteils nicht in die öffentliche Vereinbarung zwischen Rosengarten, Michelfeld und Schwäbisch Hall mit aufgenommen werden.
In dem Kostenanteil am Restwert der Kläranlage Biberstal in Höhe von 47.590 €, der auf Wielandsweiler entfällt, sind die Einwohner von Traubenmühle und Scherbenmühle bereits mit eingerechnet.

Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Mainhardt und der Stadt Schwäbisch Hall sollen nun die Kosten, die auf den Anschluss von Traubenmühle und Scherbenmühle entfallen, an die Gemeinde Mainhardt weitergegeben werden.
Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Mainhardt an den laufenden Kosten durch Zahlung einer Kanalgebühr und den anteiligen Betriebskosten der Kläranlage Biberstal.

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung SHA - Mainhardt
Anlage 2: Vereinbarung SHA - Rosengarten / Berechnung Klärbeitrag Rosengarten
Anlage 3: Lagepläne

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu.

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