§ 11 - Aufforstungsmaßnahmen am Hasenbühl - außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2017, 12:09 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Aufgrund der Umwandlung von Wald im Zuge der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall West“ hat die Stadt Ersatzaufforstungsmaßnahmen auf einer Fläche von 0,9688 ha durchzuführen. Diese sollen als Ausgleich für das im Zuge des Baus der Gebrüder-Reutter-Straße entfallene „Weidnerwäldchen“ herangezogen werden. Nach längerer erfolgloser Flächensuche konnte die Stadtverwaltung sich jetzt gemeinsam mit der Aufforstungskommission des Landkreises auf einen Bereich um die Zufahrt zur ehemaligen Mülldeponie Hasenbühl einigen. Der selbe Bereich wurde auch als Ersatzaufforstungsfläche für die Waldumwandlung im Zuge der Erstellung des Weilertunnels herangezogen und durch die Körperschaftsforstdirektion Tübingen anerkannt. Vorgesehen ist aufgrund der Inanspruchnahme von Wald durch den Bau des Weilertunnels eine Ersatzaufforstung mit einer Fläche von 0,2198 ha anzupflanzen. Die erforderlichen Finanzmittel von ca. 7.500 € müssen durch das Projekt Weilertunnel gegenfinanziert werden.
Aus beiden Flächenansprüchen zusammen ergibt sich eine Gesamtaufforstungsfläche von 1,1886 ha. Die Stadt schlägt vor, die Gesamtfläche auf die städtischen Flurstücke Nr.1131 und 1132 in Teilflächen und das städtische Flurstück Nr.1214 im Ganzen aufzuteilen (siehe beiliegender Lageplan). Die Art der Aufforstung ist mit der unteren Forstbehörde des Landratsamtes abgestimmt.

Das Planungsbüro ipe Ingenieur Plan Eissing aus Schwäbisch Hall hat für diese geplanten Aufforstungsmaßnahmen eine Kostenschätzung über 36.000 € (brutto) erstellt. Zusammen mit den vom Büro angebotenen Honorarvorschlag von 7.901,12 € (brutto) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 44.000 € (brutto).

Finanzierung
Haushaltsmittel, einschließlich der Nebenkosten, stehen im Finanzhaushalt 2017 für diese Maßnahme nicht bereit. Die Mittel in Höhe von ca. 44.000,- € müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Im Tiefbaubudget der Abteilung Stadtplanung 42126000 stehen diese 44.000,- € als Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung für die Ersatzaufforstungsmaßnahmen wird zugestimmt. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 44.000 € werden außerplanmäßig im Finanzhaushalt auf der Maßnahme 15027 bereitgestellt. Als Ersatzdeckungsmittel werden die Mittel aus dem Budget 42126000 verwendet. Produkt: 55100000, Sachkonto: 42121000. Die Verwaltung wird gebeten, die Höhe der Kosten nochmals zu hinterfragen.

(einstimmig -29)

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