§ 4 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2017, 12:09 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.
Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.
Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20 % Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten und zum 01.01.2017 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 12 % erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvÖD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur, wie ursprünglich angenommen.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge zu verschieben und in kleinen Schritten nicht vor 2021 umzusetzen.

Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen schlägt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 13 % anzustreben.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.)
bedeutet dies eine Steigerung von
bisher 112 € um 15 € auf 127 € pro Monat.

Die tägliche 6-Stunden-Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
erhöht sich von
bisher 249 € um 35 € auf 284 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 56 € um 8 € auf 64 € pro Monat.
Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 125 € um 17 € auf 142 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 %igen Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Die FWV-Fraktion hatte eine Prüfung eines kostenlosen 4-stündigen Betreuungsangebots für Kindergartenkinder eingebracht.
Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales hat diese Frage mit den Leitungen besprochen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die täglich geringere Verweildauer nicht ausreichend Zeit für Projekte, Ausflüge, Spaziergänge, Waldtage, Turnen, Pflegeaktionen, Ruhephasen, Schlaf, ... bietet.
Die Finanzsituation stellt sich bei einigen 4-stündigen kostenlosen Plätzen in 6-Stunden-Gruppen so dar, dass der Personaleinsatz gleich bleibt, für eine 4-stündige Betreuung die FAG-Leistung des Landes von 1.466 € pro Jahr und Kind auf 977 € pro Jahr und Kind absinkt und der Elternbeitrag entfällt. Der Abmangel einer 6-Stunden-Gruppe beträgt ca. 153.000 €/Jahr, je nachdem wie viel Kinder eine 4-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen würden, erhöht sich der Abmangel auf 167.000 € bis 189.000 € pro Jahr.
Eine Erhebung im Juli 2017 ergab, dass von 1.038 angemeldeten Kindern in den städtischen Einrichtungen 152 Kinder komplett oder teilweise den Elternbeitrag vom Landrats­amt erhalten haben (Rechtsanspruch der Familien). Dies entspricht einem Beitragsanteil im Juli 2017 von 16.273 €.

Aus den erwähnten Gründen soll ein 4-stündiges kostenloses Betreuungsangebot nicht eingeführt werden.

Anlage: Beitragstabelle, Stand: 19.06.17

Beschluss:

Zum 01.01.2018 werden die Elternentgelte für die Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis von 13 % Kostendeckung durch Elternentgelte, wie in der Anlage dargestellt, festgesetzt.
(20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)

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