§ 2 - Ortsvorsteher Tüngental: a) Verabschiedung des Ortsvorstehers Hr. Dorsch ; b) Wahl eines Nachfolgers (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2017, 12:09 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Ortsvorsteher Fritz Dorsch hat mit Schreiben vom 12.06.2017 mitgeteilt, dass er sein Ehrenamt als Ortsvorsteher von Tüngental zum 30.09.2017 beenden möchte.

Gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Ortsvorsteher vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Folgender Vorschlag liegt vor:

Dr. Werner Philipp, Kalter Brunnen 10, Tüngental.

Die Vorstellung von Herrn Dr. Philipp im Ortschaftsrat Tüngental ist in nichtöffentlicher Sitzung am 06.07.2017 sowie in öffentlicher Sitzung am 21.09.2017 erfolgt.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in öffentlicher Sitzung am 21.09.2017 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Dr. Philipp als Ortsvorsteher für Tüngental vorzuschlagen.

Anlage: Lebenslauf Dr. Philipp (nichtöffentlich)

 

Oberbürgermeister Pelgrim dankt Ortsvorsteher Dorsch für dessen ehrenamtliches Engagement und überreicht als Dank die silberne Rathausmedaille mit Urkunde und einen Blumengruß. Ortsvorsteher Dorsch beendete sein Ehrenamt als Ortsvorsteher zum 30.09.2017 auf eigenen Wunsch.

Ortsvorsteher Dorsch bedankt sich insbesondere beim Gemeinderat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung  während seiner Amtszeit.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt für Freitag, den 13. Oktober um 19.30 Uhr in der Turnhalle Tüngental einen öffentlichen Bürgerempfang zur Verabschiedung von Ortsvorsteher Dorsch und Verpflichtung bzw.  Einsetzung des Nachfolgers an. 

Beschluss:

Herr Dr. Werner Philipp wird zum Ortsvorsteher von Tüngental gewählt.
(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge