16301709/meetingminutes/25860927/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Im Mai 2017 teilte Verkehrsminister Hermann der Stadt Schw&auml;bisch Hall mit, dass das F&ouml;rder&shy;projekt &bdquo;Verkehrswichtige Zubringerstra&szlig;e vom Gewerbepark West zur B 14&ldquo; (Planstra&szlig;e 2) in das LGVFG-F&ouml;rderprogramm 2017 aufgenommen wurde. Im Vorfeld hatten Stadt und Regierungspr&auml;sidium auf die Synergien einer Umsetzung dieser Ma&szlig;nahmen im Zusammenhang mit der anstehenden Fahrbandeckenerneuerung auf der B 14 zwischen Schw&auml;bisch Hall und Michelfeld hingewiesen. Gem&auml;&szlig; fr&uuml;herer Abstimmungen zwischen Stadt und Regierungs&shy;pr&auml;sidium &uuml;bernimmt die Stadt im Falle einer Realisierung der Planstra&szlig;e 2 die gemeinsame Durchf&uuml;hrung beider Ma&szlig;nahmen. Aufgrund der Dringlichkeit der Fahrbandeckenerneuerung soll dies umgehend erfolgen, so dass die vollst&auml;ndige Finanzierung als Voraussetzung f&uuml;r die Ausschreibungen und Vergaben kurzfristig sicherzustellen ist.</p>
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Im Mai 2017 teilte Verkehrsminister Hermann der Stadt Schw&auml;bisch Hall mit, dass das F&ouml;rderprojekt &bdquo;Verkehrswichtige Zubringerstra&szlig;e vom Gewerbepark West zur B 14&ldquo; (Planstra&szlig;e 2) in das LGVFG-F&ouml;rderprogramm 2017 aufgenommen wurde. Im Vorfeld hatten Stadt und Regierungspr&auml;sidium auf die Synergien einer Umsetzung dieser Ma&szlig;nahmen im Zusammenhang mit der anstehenden Fahrbandeckenerneuerung auf der B 14 zwischen Schw&auml;bisch Hall und Michelfeld hingewiesen. Gem&auml;&szlig; fr&uuml;herer Abstimmungen zwischen Stadt und Regierungspr&auml;sidium &uuml;bernimmt die Stadt im Falle einer Realisierung der Planstra&szlig;e 2 die gemeinsame Durchf&uuml;hrung beider Ma&szlig;nahmen. Aufgrund der Dringlichkeit der Fahrbahndeckenerneuerung soll dies umgehend erfolgen, so dass die vollst&auml;ndige Finanzierung als Voraussetzung f&uuml;r die Aus&shy;schreibungen und Vergaben kurzfristig sicherzustellen ist.</p>
 
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Laut Kostenermittlung von BIT-Ingenieure AG zum F&ouml;rderantrag vom 5.2.2014 betrugen die reinen Bauwerkskosten f&uuml;r die Planstra&szlig;e 2 etwa 4.640.000 &euro; brutto. Gem&auml;&szlig; Zusage zur Aufnahme in das F&ouml;rderprogramm ist von einem Zuwendungsbetrag von ca. 2.000.000 &euro; auszugehen. Das Zuwendungsverfahren verl&auml;uft zweistufig, die zweite Antragsstufe ist jetzt einzuleiten.</p>
 
Laut Kostenermittlung von BIT-Ingenieure AG zum F&ouml;rderantrag vom 5.2.2014 betrugen die reinen Bauwerkskosten f&uuml;r die Planstra&szlig;e 2 etwa 4.640.000 &euro; brutto. Gem&auml;&szlig; Zusage zur Aufnahme in das F&ouml;rderprogramm ist von einem Zuwendungsbetrag von ca. 2.000.000 &euro; auszugehen. Das Zuwendungsverfahren verl&auml;uft zweistufig, die zweite Antragsstufe ist jetzt einzuleiten.</p>
 
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Zur Zeit werden vom Ing.-B&uuml;ro die Entwurfspl&auml;ne &uuml;berarbeitet und die Kostenberechnung nach dem AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung) und analog der DIN 276 aktualisiert. Die Unterlagen werden dann beim RP Stuttgart mit dem konkreten Zuwendungsantrag und der&nbsp; Kostenberechnung eingereicht. Die Baukosten f&uuml;r die Stra&szlig;enerneuerung auf der B 14 werden vom Bund separat an die Stadt verg&uuml;tet.</p>
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Zur Zeit werden vom Ing.-B&uuml;ro die Entwurfspl&auml;ne &uuml;berarbeitet und die Kosten&shy;berechnung nach dem AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung) und analog der DIN 276 aktualisiert. Die Unterlagen werden dann beim RP Stuttgart mit dem konkreten Zuwendungsantrag und der Kostenberechnung eingereicht. Die Baukosten f&uuml;r die Stra&szlig;enerneuerung auf der B 14 werden vom Bund separat an die Stadt verg&uuml;tet.</p>
 
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Nach den Zuwendungsbedingungen soll noch im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten in ersten Bauabschnitten begonnen werden. Die Bauleistungen m&uuml;ssen nach der Stellung des Zuwendungsantrages unmittelbar ausgeschrieben werden. Als Voraussetzung hierf&uuml;r ist die gesamte Ma&szlig;nahme im st&auml;dtischen Haushalt abzubilden. Neben den f&ouml;rderf&auml;higen Baukosten geh&ouml;ren hierzu die nicht-f&ouml;rderf&auml;higen Planungskosten, die Kosten f&uuml;r die Fahrbahndecken&shy;erneuerung sowie die entsprechenden Einnahmen aus F&ouml;rderung und Kostenerstattung.</p>
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Nach den Zuwendungsbedingungen soll noch im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten in ersten Bauabschnitten begonnen werden. Die Bauleistungen m&uuml;ssen nach der Stellung des Zuwendungsantrages unmittelbar ausgeschrieben werden. Als Voraussetzung hierf&uuml;r ist die gesamte Ma&szlig;nahme im st&auml;dtischen Haushalt abzubilden. Neben den f&ouml;rderf&auml;higen Baukosten geh&ouml;ren hierzu die nicht-f&ouml;rderf&auml;higen Planungskosten, die Kosten f&uuml;r die Fahrbahndeckenerneuerung sowie die entsprechenden Einnahmen aus F&ouml;rderung und Kostenerstattung.</p>
 
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Vorbehaltlich der laufenden Kostenfortschreibung ist von folgendem Umfang der Gesamt&shy;ma&szlig;nahme auszugehen. Eine Baukostensteigerung seit 2014 wurde ber&uuml;cksichtigt.</p>
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Vorbehaltlich der laufenden Kostenfortschreibung ist von folgendem Umfang der Gesamtma&szlig;nahme auszugehen. Eine Baukostensteigerung seit 2014 wurde be&shy;r&uuml;cksichtigt.</p>
 
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Aktuell stehen f&uuml;r die Ma&szlig;nahme 16011 keine ausreichenden Mittel zur Verf&uuml;gung. Auf dem Sachkonto zum HH 2017 stehen 3.500.000 &euro; mit einem Sperrvermerk bereit. Die fehlenden Mittel in H&ouml;he von 3.300.000 &euro; m&uuml;ssen im Haushalt 2018-19 bereitgestellt werden. Den Ausgaben sind entsprechende Einnahmepositionen f&uuml;r die LGVFG-F&ouml;rdermittel und die Kostenerstattung f&uuml;r die Fahrbahndeckenerneuerung gegen&uuml;ber zu stellen.</p>
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Aktuell stehen f&uuml;r die Ma&szlig;nahme 16011 keine ausreichenden Mittel zur Verf&uuml;gung. Auf dem Sachkonto zum HH 2017 stehen 3.500.000 &euro; mit einem Sperrvermerk bereit. Die fehlenden Mittel in H&ouml;he von 3.300.000 &euro; m&uuml;ssen im Haushalt 2018-19 bereitgestellt werden. Den Ausgaben sind entsprechende Einnahmepositionen f&uuml;r die LGVFG-F&ouml;rdermittel und die Kostenerstattung f&uuml;r die Fahrbahndeckenerneuerung gegen&uuml;ber zu stellen.&nbsp;</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:205-17_Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:205-17_Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]</p>
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- Stadtrat Baumann r&uuml;ckt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass man aufgrund der Nachfrage von Stadtrat Weber im Zuge der Vorberatung nochmals mit B&uuml;rgermeister Binnig Kontakt aufgenommen habe. Man werde die exakte Ausformulierung des Knotens zwischen B 14 und der Planstra&szlig;e 2 im Gemeinderat nochmals vortragen. Dieser Knoten m&uuml;sse nochmals neu &uuml;berdacht werden.&nbsp;</p>
 
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Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiten Teil des Zuwendungsantrages an das RP Stuttgart zu stellen und das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Haushaltssperre in H&ouml;he von 3.500.000 &euro; ist aufzuheben. Die fehlenden Mittel in H&ouml;he von 3.300.000 &euro; werden im Haushalt 2018-19 bereitgestellt.<br />
 
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiten Teil des Zuwendungsantrages an das RP Stuttgart zu stellen und das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Haushaltssperre in H&ouml;he von 3.500.000 &euro; ist aufzuheben. Die fehlenden Mittel in H&ouml;he von 3.300.000 &euro; werden im Haushalt 2018-19 bereitgestellt.<br />
 
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)</p>
 
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)</p>
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Aktuelle Version vom 22. November 2017, 10:12 Uhr

Sachvortrag:

Im Mai 2017 teilte Verkehrsminister Hermann der Stadt Schwäbisch Hall mit, dass das Förderprojekt „Verkehrswichtige Zubringerstraße vom Gewerbepark West zur B 14“ (Planstraße 2) in das LGVFG-Förderprogramm 2017 aufgenommen wurde. Im Vorfeld hatten Stadt und Regierungspräsidium auf die Synergien einer Umsetzung dieser Maßnahmen im Zusammenhang mit der anstehenden Fahrbandeckenerneuerung auf der B 14 zwischen Schwäbisch Hall und Michelfeld hingewiesen. Gemäß früherer Abstimmungen zwischen Stadt und Regierungspräsidium übernimmt die Stadt im Falle einer Realisierung der Planstraße 2 die gemeinsame Durchführung beider Maßnahmen. Aufgrund der Dringlichkeit der Fahrbahndeckenerneuerung soll dies umgehend erfolgen, so dass die vollständige Finanzierung als Voraussetzung für die Aus­schreibungen und Vergaben kurzfristig sicherzustellen ist.

Laut Kostenermittlung von BIT-Ingenieure AG zum Förderantrag vom 5.2.2014 betrugen die reinen Bauwerkskosten für die Planstraße 2 etwa 4.640.000 € brutto. Gemäß Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm ist von einem Zuwendungsbetrag von ca. 2.000.000 € auszugehen. Das Zuwendungsverfahren verläuft zweistufig, die zweite Antragsstufe ist jetzt einzuleiten.

Zur Zeit werden vom Ing.-Büro die Entwurfspläne überarbeitet und die Kosten­berechnung nach dem AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung) und analog der DIN 276 aktualisiert. Die Unterlagen werden dann beim RP Stuttgart mit dem konkreten Zuwendungsantrag und der Kostenberechnung eingereicht. Die Baukosten für die Straßenerneuerung auf der B 14 werden vom Bund separat an die Stadt vergütet.

Nach den Zuwendungsbedingungen soll noch im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten in ersten Bauabschnitten begonnen werden. Die Bauleistungen müssen nach der Stellung des Zuwendungsantrages unmittelbar ausgeschrieben werden. Als Voraussetzung hierfür ist die gesamte Maßnahme im städtischen Haushalt abzubilden. Neben den förderfähigen Baukosten gehören hierzu die nicht-förderfähigen Planungskosten, die Kosten für die Fahrbahndeckenerneuerung sowie die entsprechenden Einnahmen aus Förderung und Kostenerstattung.

Vorbehaltlich der laufenden Kostenfortschreibung ist von folgendem Umfang der Gesamtmaßnahme auszugehen. Eine Baukostensteigerung seit 2014 wurde be­rücksichtigt.

Nr.: Leistung (VA II) Betrag
Teil I Planstraße 2
01. Vorarbeiten / Abbrucharbeiten 138.640,00 €
02. Straßenbauarbeiten 2.637.770,00 €
03. Entwässerung für Straßen 221.400,00 €
04. Wiederherstellen seitliche Flächen 277.430,00 €
05. Ausstattung 134.000,00 €
06. Sonstiges 235.088,41 €
07. Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung 255.102,99 €
Summe Netto 3.899.431,40 €
15 % Baunebenkosten 584.914,71 €
Summe Netto 4.484.346,11 €
19% Mwst 852.025,76 €
Summe Brutto 5.336.371,87 €
 
Teil II Straßenerneuerung B 14
01. Fahrbahndecke 500.000,00 €
Summe Netto 500.000,00 €
15 % Baunebenkosten 75.000,00 €
Summe Netto 575.000,00 €
19% Mwst 109.250,00 €
Summe Brutto 684.250,00 €
 
Zusammenstellung
Teil I Planstraße 2 5.336.371,87 €
Teil II Straßenerneuerung B 14 684.250,00 €
Gesamtsumme 6.020.621,87 €
Zuzüglich Baupreissteigerung und Sonstiges 779.378,13 €
Gesamtsumme gerundet   6.800.000,00 €

Aktuell stehen für die Maßnahme 16011 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Auf dem Sachkonto zum HH 2017 stehen 3.500.000 € mit einem Sperrvermerk bereit. Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.300.000 € müssen im Haushalt 2018-19 bereitgestellt werden. Den Ausgaben sind entsprechende Einnahmepositionen für die LGVFG-Fördermittel und die Kostenerstattung für die Fahrbahndeckenerneuerung gegenüber zu stellen. 

Anlage: Übersichtsplan

 

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass man aufgrund der Nachfrage von Stadtrat Weber im Zuge der Vorberatung nochmals mit Bürgermeister Binnig Kontakt aufgenommen habe. Man werde die exakte Ausformulierung des Knotens zwischen B 14 und der Planstraße 2 im Gemeinderat nochmals vortragen. Dieser Knoten müsse nochmals neu überdacht werden. 

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiten Teil des Zuwendungsantrages an das RP Stuttgart zu stellen und das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Haushaltssperre in Höhe von 3.500.000 € ist aufzuheben. Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.300.000 € werden im Haushalt 2018-19 bereitgestellt.
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)

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