16301709/meetingminutes/25860820/paragraph

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Aufgrund eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens sowie weiteren Abstimmungen und Plan&auml;nderungen, konnte mit dem Bau erst ein Jahr sp&auml;ter als vorgesehen begonnen werden. Infolge der Verz&ouml;gerung musste der Verein &ndash; anders als geplant - den Erbpachtzins in H&ouml;he von rund 50.000 &euro; f&uuml;r ein weiteres Jahr bezahlen. Hinzu kam eine Grunderwerbssteuer f&uuml;r die Erweiterung des Erbpachtgel&auml;ndes von 32.000 &euro;.<br />
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Aufgrund eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens sowie weiteren Abstimmungen und Plan&auml;nderungen, konnte mit dem Bau erst ein Jahr sp&auml;ter als vorgesehen begonnen werden. Infolge der Verz&ouml;gerung musste der Verein - anders als geplant - den Erbpachtzins in H&ouml;he von rund 50.000 &euro; f&uuml;r ein weiteres Jahr bezahlen. Hinzu kam eine Grunderwerbssteuer f&uuml;r die Erweiterung des Erbpachtgel&auml;ndes von 32.000 &euro;.<br />
 
Zus&auml;tzlich steht nun ein Abwasserbeitrag von 44.845,14 &euro; an. Die Bew&auml;ltigung dieser zus&auml;tzlichen Kosten stellt den Verein vor eine gro&szlig;e Herausforderung.</p>
 
Zus&auml;tzlich steht nun ein Abwasserbeitrag von 44.845,14 &euro; an. Die Bew&auml;ltigung dieser zus&auml;tzlichen Kosten stellt den Verein vor eine gro&szlig;e Herausforderung.</p>
 
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Der Abwasserbeitrag bezieht sich auf die gesamte Fl&auml;che des Flurst&uuml;cks 1009/17, also 9.461 qm. Dieses Flurst&uuml;ck wird mit einer Bruttogrundfl&auml;che von 960 qm &uuml;berbaut. Die restliche Fl&auml;che wird f&uuml;r eine Sportwiese mit 50 m-Bahn, Sandplatz und Sportrasen sowie f&uuml;r Schotterparkpl&auml;tze und Weganbindungen ben&ouml;tigt. Weitere bauliche Nutzungen sind nicht vorgesehen.</p>
 
Der Abwasserbeitrag bezieht sich auf die gesamte Fl&auml;che des Flurst&uuml;cks 1009/17, also 9.461 qm. Dieses Flurst&uuml;ck wird mit einer Bruttogrundfl&auml;che von 960 qm &uuml;berbaut. Die restliche Fl&auml;che wird f&uuml;r eine Sportwiese mit 50 m-Bahn, Sandplatz und Sportrasen sowie f&uuml;r Schotterparkpl&auml;tze und Weganbindungen ben&ouml;tigt. Weitere bauliche Nutzungen sind nicht vorgesehen.</p>
 
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Aufgrund der o.g. finanziellen Herausforderungen beantragt der Verein einen Zuschuss zum Abwasserbeitrag durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall. Der Verein schl&auml;gt vor, dass die tats&auml;chliche Grundfl&auml;che mit 960 qm als Berechnungsbasis herangezogen wird. Dies entspricht einem Abwasserbeitrag von 4.550,40 &euro;. Um einen Zuschuss des Differenzbetrags in H&ouml;he von 40.294,74 &euro; wird gebeten.&nbsp;</p>
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Aufgrund der o. g. finanziellen Herausforderungen beantragt der Verein einen Zuschuss zum Abwasserbeitrag durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall. Der Verein schl&auml;gt vor, dass die tats&auml;chliche Grundfl&auml;che mit 960 qm als Berechnungsbasis herangezogen wird. Dies entspricht einem Abwasserbeitrag von 4.550,40 &euro;. Um einen Zuschuss des Differenzbetrags in H&ouml;he von 40.294,74 &euro; wird gebeten.&nbsp;</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:169-17_Anlage.pdf{{!}}Antrag Freie Waldorfschule Schw&auml;bisch Hall vom 07.06.2017]]</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bejaht dies f&uuml;r den Bereich des Abwasserbetriebs. F&uuml;r die Stadt sei dies nicht der Fall.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt zum Verst&auml;ndnis nach, ob der Abwasserbetrieb das Geld bekomme und die Zahlung durch die Stadt erfolge.</p>
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Aktuelle Version vom 22. November 2017, 09:45 Uhr

Sachvortrag:

Der Verein Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. befindet sich derzeit in der Neubauphase der Kinderkrippe und des Kindergartens.

Aufgrund eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens sowie weiteren Abstimmungen und Planänderungen, konnte mit dem Bau erst ein Jahr später als vorgesehen begonnen werden. Infolge der Verzögerung musste der Verein - anders als geplant - den Erbpachtzins in Höhe von rund 50.000 € für ein weiteres Jahr bezahlen. Hinzu kam eine Grunderwerbssteuer für die Erweiterung des Erbpachtgeländes von 32.000 €.
Zusätzlich steht nun ein Abwasserbeitrag von 44.845,14 € an. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Kosten stellt den Verein vor eine große Herausforderung.

Der Abwasserbeitrag bezieht sich auf die gesamte Fläche des Flurstücks 1009/17, also 9.461 qm. Dieses Flurstück wird mit einer Bruttogrundfläche von 960 qm überbaut. Die restliche Fläche wird für eine Sportwiese mit 50 m-Bahn, Sandplatz und Sportrasen sowie für Schotterparkplätze und Weganbindungen benötigt. Weitere bauliche Nutzungen sind nicht vorgesehen.

Aufgrund der o. g. finanziellen Herausforderungen beantragt der Verein einen Zuschuss zum Abwasserbeitrag durch die Stadt Schwäbisch Hall. Der Verein schlägt vor, dass die tatsächliche Grundfläche mit 960 qm als Berechnungsbasis herangezogen wird. Dies entspricht einem Abwasserbeitrag von 4.550,40 €. Um einen Zuschuss des Differenzbetrags in Höhe von 40.294,74 € wird gebeten. 

Anlage: Antrag Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall vom 07.06.2017

 

- Stadträtin Walter rückt wegen Befangenheit vom Ratstisch ab -

Stadtrat Kaiser fragt zur Klarstellung an, ob es hier um „rechte Tasche - linke Tasche“ gehe.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies für den Bereich des Abwasserbetriebs. Für die Stadt sei dies nicht der Fall.

Stadtrat Kaiser fragt zum Verständnis nach, ob der Abwasserbetrieb das Geld bekomme und die Zahlung durch die Stadt erfolge.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht die Anfrage. Auf unterschiedliche Rechtskreise wird hingewiesen. 

Beschluss:

Dem Antrag wird entsprochen. Der Differenzbetrag in Höhe von 40.294,74 € wird überplanmäßig bereitgestellt und als Zuschuss an den Verein Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. ausbezahlt.
(26 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, ohne Stadträtin Walter wg. Befangenheit)

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