16301709/meetingminutes/25860593/paragraph

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Der Kindergartenbedarfsplan (Anlage) ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote f&uuml;r Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.</p>
+
siehe VFA vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301661/meetingminutes/24614896/paragraph 26.06.17]</p>
 
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Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des &ouml;rtlichen Tr&auml;gers der &ouml;ffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass f&uuml;r alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verf&uuml;gung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach &sect; 75 SGB VIII anerkannten Tr&auml;ger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.</p>
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In der Sitzungsvorlage 161/17, &bdquo;Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017/2018&ldquo; ist auf der Seite 4 vermerkt, dass ein Antrag auf &Auml;nderung der Betriebserlaubnis des Ev. Kindergartentr&auml;gers f&uuml;r das Kinder- und Familienhaus in der Kreuz&auml;ckersiedlung noch mit dem Tr&auml;ger er&ouml;rtert und &uuml;ber das Gespr&auml;ch berichtet wird (auch Seite 39 im Bedarfsplan).</p>
 
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Die Bedarfsplanung selbst bildet nach &sect; 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage f&uuml;r die F&ouml;rderung von Einrichtungen der Tr&auml;ger.</p>
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Am 05.07.2017 fand das Gespr&auml;ch mit der Kindergartenbeauftragten der Ev. Gesamtkirchengemeinde Pfarrerin Frau Brehmer und dem Kirchenpfleger Herr Egner, mit folgendem Ergebnis statt:</p>
 
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<p>
Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder soll sich p&auml;dagogisch und organisatorisch an den Bed&uuml;rfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (&sect; 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen f&ouml;rdern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.</p>
 
<p>
 
Der Bedarfsplan ist in die Abschnitte unterteilt:</p>
 
<p>
 
Teil 1 &ndash; Allgemeiner Teil (Seite 2-14)<br />
 
Teil 2 &ndash; Betreuung und Bildung der Kleinkinder 0 &ndash; 3 Jahre (Seite 15-22)<br />
 
Teil 3 &ndash; Betreuung und Bildung der Kindergartenkinder 3 &ndash; 6 Jahre (Seite 23-30)<br />
 
Teil 4 &ndash; Aufnahme in den Bedarfsplan 2017 und 2018, Krippenpl&auml;tze und Kindergartenpl&auml;tze (Seite 31-35)<br />
 
Teil 5 - Kinderzahlen, Betreuungspl&auml;tze und Bewertung der Angebote in den einzelnen Stadtteilen / Teilorten (Seite 36-56)</p>
 
<p>
 
<strong>Ausbau der Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kinder unter drei Jahren U3</strong></p>
 
<p>
 
Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten. Eine Betreuung vor dem ersten Lebensjahr wird aktuell nicht nachgefragt, bei Bedarf (Ausbildung, Berufst&auml;tigkeit, soziale Indikatoren) kann dieser durch die Kindertagespflege abgedeckt werden. Daher rechnet die Verwaltung ab 2017 auf der Basis der durchschnittlichen gemeldeten Kinder, bezogen auf zwei Jahrg&auml;nge im Alter eins bis unter drei Jahren, mit ca. 834 Kindern, die einen Betreuungsplatz unter drei Jahren ben&ouml;tigen k&ouml;nnten.<br />
 
Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 45,3 %. Die insgesamt 378 Betreuungspl&auml;tze setzen sich aus 267 Krippenpl&auml;tzen, 80 Pl&auml;tzen in altersgemischten Gruppen und 31 Pl&auml;tzen in der Kindertagespflege zusammen.</p>
 
<p>
 
Der Ausbau an weiteren Betreuungspl&auml;tzen f&uuml;r Kinder unter drei Jahren soll in Hessental und Gottwollshausen erfolgen.</p>
 
<p>
 
Im Oktober 2017 soll eine Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen und einer Betreuungszeit von sechs Stunden im ehemaligen Geb&auml;ude der Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder &bdquo;Lummerland&ldquo; in Gottwollshausen, nach Renovierung der R&auml;umlichkeiten, er&ouml;ffnet werden.<br />
 
Hierf&uuml;r sind ab September zwei zus&auml;tzliche Personalstellen erforderlich. Der Abmangel f&uuml;r 2017 liegt bei 25.000 &euro;. Die Versorgungsquote erreicht 46,6 %.</p>
 
<p>
 
Nach Ausbau der Krippenpl&auml;tze in Hessental mit 3 Gruppen mit 30 Pl&auml;tzen (Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2016, siehe Seite 47-49 des Kindergarten-Bedarfplans) und einer weiteren Gruppe im ehemaligen Kindergarten Gottwollshausen mit 10 Pl&auml;tzen wird zum Ende des Jahres 2018 die Versorgungsquote auf 51,3 % steigen.</p>
 
<p>
 
Die Kosten f&uuml;r den Ausbau ab 2018 werden im Haushalt 2018 eingestellt.</p>
 
<p>
 
[[Media:161-17_Diagramm1.pdf{{!}}Diagramm 1]]</p>
 
<p>
 
<strong>Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren &Uuml;3</strong></p>
 
<p>
 
Im gesamten Stadtgebiet von Schw&auml;bisch Hall stehen aktuell 1.514 Kindergartenpl&auml;tze zur Verf&uuml;gung.<br />
 
Damit erh&ouml;hen sich die Kindergartenpl&auml;tze im Vergleich zum Bedarfsplan 2015/2016 um 53 Pl&auml;tze (Ausbau Kinder- und Familienzentrum Breit-Eich, Erweiterung Tageseinrichtungen St. Franziskus, St. Johannes Baptist und Hallweg in Sulzdorf).</p>
 
<p>
 
Nach Ausbau einer Kindergartengruppe im Kinderhaus Badtorweg mit 22 Pl&auml;tzen (Verlagerung Hortgruppe ab September 2017 in die GS Langer Graben) und der Erweiterung des Waldorfkindergartens um eine Kleingruppe (Gemeinderatsbeschluss vom 08.05.17) werden ab September 2017 1.548 Kindergartenpl&auml;tze zur Verf&uuml;gung stehen.</p>
 
<p>
 
2018 werden die Kindergartenpl&auml;tze in Hessental weiter ausgebaut (Gemeinderatsbeschluss von 05.10.2016), Erweiterung Kinderhaus Zottele um 15 Kindergartenpl&auml;tze und Neubau Kinder- und Familienzentrum, siehe Seite 47-49 des Kindergarten-Bedarfsplans.<br />
 
Somit werden zum Ende des Jahres insgesamt 1.601 Kindergartenpl&auml;tze in Schw&auml;bisch Hall den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz f&uuml;r Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erf&uuml;llen.<br />
 
Gesamt&uuml;bersicht und Ausbau Kindergartenpl&auml;tze bis Ende 2018:</p>
 
<p>
 
[[Media:161-17_Diagramm2.pdf{{!}}Diagramm 2]]</p>
 
<p>
 
Der Ausbau an Pl&auml;tzen ist aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der Zuz&uuml;ge junger Familien erforderlich. Im M&auml;rz 2017 haben 99% der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren einen Kindergartenplatz in Anspruch genommen. Die Auslastung der Kindergartenpl&auml;tze liegt bei 93,5%. Die Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung steigt kontinuierlich an.</p>
 
<p>
 
Auf folgender Grafik ist die Anzahl der in Schw&auml;bisch Hall wohnenden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, einschlie&szlig;lich der Hochrechnung der Kinder aus dem Einwohnerzuwachs im Baugebiet Breiteich und Hessental bis zum Jahr 2020, dargestellt. Ebenfalls ist die durchschnittliche Anzahl der Kinder aus anderen Gemeinden eingerechnet, die Einrichtungen mit einem gemeinde&uuml;bergreifenen Angebot besuchen wie z.B. Waldorf- oder Montessori-Kindergarten.</p>
 
<p>
 
Von den gesamten Kindergartenpl&auml;tzen werden 80 m&ouml;gliche Pl&auml;tze in altersgemischten Gruppen (ab zwei Jahren) in die Betreuungsquote der unter dreij&auml;hrigen Kinder eingerechnet. Gem&auml;&szlig; der Betriebserlaubnis m&uuml;ssen f&uuml;r Kinder unter drei Jahren bei Belegung eines Kindergartenplatzes zwei Kindergartenpl&auml;tze gerechnet werden. Dies entspricht 160 Pl&auml;tzen.</p>
 
<p>
 
[[Media:161-17_Diagramm3.pdf{{!}}Diagramm 3]]</p>
 
<p>
 
Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplans 2017 und 2018 wurde von den kirchlichen, freien und privaten Tr&auml;gern positiv zur Kenntnis genommen. Einw&auml;nde gab es von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde, die im Textteil (Seite 39) ber&uuml;cksichtigt sind.<br />
 
Der Antrag auf &Auml;nderung der Betriebserlaubnis wird mit der Kirchenpflege er&ouml;rtert werden und dem Gemeinderat zeitnah mitgeteilt.</p>
 
<p>
 
Anlage 1: [[Media:161-17_Anlage_neu.pdf{{!}}Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017/2018]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:112-17_Staedtetag.pdf{{!}}Mitteilung St&auml;dtetag zur Kleinkindf&ouml;rderung]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:161-17_Anlage.pdf{{!}}Gehaltsstufen im TV&ouml;D - Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)]] (nicht&ouml;ffentlich)</p>
 
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&nbsp;</p>
 
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<strong><u>Erg&auml;nzung</u></strong></p>
 
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In der Sitzungsvorlage 161/17, &bdquo;Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017/2018&ldquo; ist auf der Seite 4 vermerkt, dass ein Antrag auf &Auml;nderung der Betriebserlaubnis des Ev. Kindergartentr&auml;gers f&uuml;r das Kinder- und Familienhaus in der Kreuz&auml;ckersiedlung noch mit dem Tr&auml;ger er&ouml;rtert und &uuml;ber das Gespr&auml;ch berichtet wird (auch Seite 39 im Bedarfsplan).</p>
 
<p align="justify">
 
Am 05.07.2017 fand das Gespr&auml;ch mit der Kindergartenbeauftragten der Ev. Gesamtkirchengemeinde Pfarrerin Frau Brehmer und dem Kirchenpfleger Herr Egner, mit folgendem Ergebnis statt:</p>
 
<p align="justify">
 
 
Aufgrund der &ouml;rtlichen Gegebenheiten und Raumgr&ouml;&szlig;en werden f&uuml;r das Ev. Kinder- und Familienhaus folgende Betriebsformen im &Uuml;3-Bereich in den Bedarfsplan 2017/2018 aufgenommen:</p>
 
Aufgrund der &ouml;rtlichen Gegebenheiten und Raumgr&ouml;&szlig;en werden f&uuml;r das Ev. Kinder- und Familienhaus folgende Betriebsformen im &Uuml;3-Bereich in den Bedarfsplan 2017/2018 aufgenommen:</p>
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 700px" width="618">
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<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 700px" width="609">
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> erl&auml;utert, dass der Kindergarten-Bedarfsplan eine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt. Seine Fraktion begr&uuml;&szlig;e die Arbeit unter Anerkennung des Engagements. Es koste jedoch eine Menge an Geld. Er bittet um Erhalt einer Kalkulation mit Ausweisung der Kosten, die die Stadt zu tragen habe. Die &bdquo;Regeln&ldquo; f&uuml;r diese Aufgabe mache nicht die Stadt.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> k&uuml;ndigt eine Zustimmung zur Sitzungsvorlage an. Mit dem Ausbau der Betreuungsquote passe man das Angebot an die Bedarfsentwicklung an, verbunden mit den darauf resultierenden h&ouml;heren Kosten. Es wird angefragt, wie der Stand auf Landesebene in Sachen &bdquo;Mindestbeitr&auml;ge bzgl. der Elternanteile&ldquo; sei. Nach m&ouml;glichen Konsequenzen wird gefragt, da man nach Beschlusslage unter den geforderten Elternanteilen bleiben wolle.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf die zur Verf&uuml;gung gestellte Unterlage des St&auml;dtetags Baden-W&uuml;rttemberg. Es h&auml;tte erhebliche Konsequenzen f&uuml;r die Stadt gehabt, wenn das Land von der 68 %-F&ouml;rderung abr&uuml;cken w&uuml;rde, sofern die Kommunen nicht einen Elternanteil in H&ouml;he von 20 % eingefordert h&auml;tten. In Schw&auml;bisch Hall liege man bei ca. 12 %. Die 15 % werde man auch im kommenden Jahr nicht erreichen. Das letzte, seitens der Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrung des St&auml;dtetags erhaltene Signal, sei, dass man von dem &bdquo;Wunsch&ldquo; auf Landesebene zun&auml;chst abger&uuml;ckt sei. Im Doppelhaushalt, welcher gegenw&auml;rtig im Land beraten werde, findet die Thematik nach Aussage der Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrung des St&auml;dtetags Baden-W&uuml;rttemberg keine Ber&uuml;cksichtigung.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> erg&auml;nzt, dass sie sich in der Sache ebenfalls kundig gemacht habe. Es sei nicht darum gegangen, an Kommunen bei Nichterhebung der Elternanteile in H&ouml;he von 20 % weniger Zusch&uuml;sse zu zahlen. Es sei ein Mechanismus f&uuml;r die Berechnungsgrundlage der 68 %-Regelung. Hier werden 20 % angenommen. Hier sei eine Evaluation vorgesehen. Die Frage sei, wann diese Evaluation komme und welche Folgen diese habe. Diese k&ouml;nne man derzeit noch nicht absch&auml;tzen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> fasst zusammen, dass nach der letzten Aussage die Evaluation nicht in den n&auml;chsten zwei Jahren erfolge, sodass sich die Finanzstr&ouml;me in dieser Zeit nicht ver&auml;ndern.</p>
 
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Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2017 und 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
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Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2017 und 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.</li>
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Der Bedarfsplanung 2017/2018 f&uuml;r Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.<br />
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Der Bedarfsplanung 2017/2018 f&uuml;r Kinder im Alter von einem Jahr bis zum&nbsp; Schuleintritt wird zugestimmt.</li>
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Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 51,3% f&uuml;r die Betreuung der Kleinkinder im Alter von ein bis unter drei Jahren wird wie folgt zugestimmt:<br />
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Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 51,3 % f&uuml;r die Betreuung der Kleinkinder im Alter von ein bis unter drei Jahren wird wie folgt zugestimmt:<br />
 
- 2017 Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen mit zwei zus&auml;tzlichen Personalstellen.<br />
 
- 2017 Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen mit zwei zus&auml;tzlichen Personalstellen.<br />
- 2018 Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen und von drei Krippengruppen mit 30 Pl&auml;tzen in Hessental. Die daf&uuml;r erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.<br />
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- 2018 Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 10 Pl&auml;tzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen und von drei Krippengruppen mit 30 Pl&auml;tzen in Hessental. Die daf&uuml;r erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.</li>
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Den Betriebsformen f&uuml;r das Kinder- und Familienhaus in der Kreuz&auml;ckersiedlung gem&auml;&szlig; der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.</li>
 
Den Betriebsformen f&uuml;r das Kinder- und Familienhaus in der Kreuz&auml;ckersiedlung gem&auml;&szlig; der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.</li>
 
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(einstimmig -30)</p>
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[[Category:Startdate|2017-07-26]]

Version vom 22. November 2017, 09:11 Uhr

Sachvortrag:

siehe VFA vom 26.06.17

In der Sitzungsvorlage 161/17, „Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017/2018“ ist auf der Seite 4 vermerkt, dass ein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis des Ev. Kindergartenträgers für das Kinder- und Familienhaus in der Kreuzäckersiedlung noch mit dem Träger erörtert und über das Gespräch berichtet wird (auch Seite 39 im Bedarfsplan).

Am 05.07.2017 fand das Gespräch mit der Kindergartenbeauftragten der Ev. Gesamtkirchengemeinde Pfarrerin Frau Brehmer und dem Kirchenpfleger Herr Egner, mit folgendem Ergebnis statt:

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Raumgrößen werden für das Ev. Kinder- und Familienhaus folgende Betriebsformen im Ü3-Bereich in den Bedarfsplan 2017/2018 aufgenommen:

NEU

Bislang im Entwurf

1 VÖ 22 Plätze

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ 21 Plätze

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ 12 Plätze (Kleingruppe)

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ AM 22 Plätze

1 RG 25 Plätze

1 GT VÖ R 25 Plätze

1 GT, AM,VÖ, R 22 Plätze

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erläutert, dass der Kindergarten-Bedarfsplan eine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt. Seine Fraktion begrüße die Arbeit unter Anerkennung des Engagements. Es koste jedoch eine Menge an Geld. Er bittet um Erhalt einer Kalkulation mit Ausweisung der Kosten, die die Stadt zu tragen habe. Die „Regeln“ für diese Aufgabe mache nicht die Stadt.

Stadtrat Kaiser kündigt eine Zustimmung zur Sitzungsvorlage an. Mit dem Ausbau der Betreuungsquote passe man das Angebot an die Bedarfsentwicklung an, verbunden mit den darauf resultierenden höheren Kosten. Es wird angefragt, wie der Stand auf Landesebene in Sachen „Mindestbeiträge bzgl. der Elternanteile“ sei. Nach möglichen Konsequenzen wird gefragt, da man nach Beschlusslage unter den geforderten Elternanteilen bleiben wolle.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellte Unterlage des Städtetags Baden-Württemberg. Es hätte erhebliche Konsequenzen für die Stadt gehabt, wenn das Land von der 68 %-Förderung abrücken würde, sofern die Kommunen nicht einen Elternanteil in Höhe von 20 % eingefordert hätten. In Schwäbisch Hall liege man bei ca. 12 %. Die 15 % werde man auch im kommenden Jahr nicht erreichen. Das letzte, seitens der Hauptgeschäftsführung des Städtetags erhaltene Signal, sei, dass man von dem „Wunsch“ auf Landesebene zunächst abgerückt sei. Im Doppelhaushalt, welcher gegenwärtig im Land beraten werde, findet die Thematik nach Aussage der Hauptgeschäftsführung des Städtetags Baden-Württemberg keine Berücksichtigung.

Stadträtin Niemann ergänzt, dass sie sich in der Sache ebenfalls kundig gemacht habe. Es sei nicht darum gegangen, an Kommunen bei Nichterhebung der Elternanteile in Höhe von 20 % weniger Zuschüsse zu zahlen. Es sei ein Mechanismus für die Berechnungsgrundlage der 68 %-Regelung. Hier werden 20 % angenommen. Hier sei eine Evaluation vorgesehen. Die Frage sei, wann diese Evaluation komme und welche Folgen diese habe. Diese könne man derzeit noch nicht abschätzen.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass nach der letzten Aussage die Evaluation nicht in den nächsten zwei Jahren erfolge, sodass sich die Finanzströme in dieser Zeit nicht verändern.

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2017 und 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bedarfsplanung 2017/2018 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum  Schuleintritt wird zugestimmt.
  3. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 51,3 % für die Betreuung der Kleinkinder im Alter von ein bis unter drei Jahren wird wie folgt zugestimmt:
    - 2017 Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen mit zwei zusätzlichen Personalstellen.
    - 2018 Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen und von drei Krippengruppen mit 30 Plätzen in Hessental. Die dafür erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.
  4. Den Betriebsformen für das Kinder- und Familienhaus in der Kreuzäckersiedlung gemäß der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

(einstimmig - 30)

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