§ 133 - Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017 und 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.

Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder ein Kindergartenplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Krippengruppe zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.

Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der Träger.

Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der Bedarfsplan ist in folgende Abschnitte unterteilt:

Teil 1 – Allgemeiner Teil (Seite 2 - 14)
Teil 2 – Betreuung und Bildung der Kleinkinder 0 – 3 Jahre (Seite 15 - 22)
Teil 3 – Betreuung und Bildung der Kindergartenkinder 3 – 6 Jahre (Seite 23 - 30)
Teil 4 – Aufnahme in den Bedarfsplan 2017 und 2018, Krippenplätze und Kindergartenplätze (Seite 31 - 35)
Teil 5 - Kinderzahlen, Betreuungsplätze und Bewertung der Angebote in den einzelnen Stadtteilen / Teilorten (Seite 36 - 56)

Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren U3

Zum 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres U3 in Kraft getreten. Eine Betreuung vor dem ersten Lebensjahr wird aktuell nicht nachgefragt, bei Bedarf (Ausbildung, Berufstätigkeit, soziale Indikatoren) kann dieser durch die Kindertagespflege abgedeckt werden. Daher rechnet die Verwaltung ab 2017 auf der Basis der durchschnittlichen gemeldeten Kinder, bezogen auf zwei Jahrgänge im Alter eins bis unter drei Jahren, mit ca. 834 Kindern, die einen Betreuungsplatz unter drei Jahren benötigen könnten.
Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 45,3 %. Die insgesamt 378 Betreuungsplätze setzen sich aus 267 Krippenplätzen, 80 Plätzen in altersgemischten Gruppen und 31 Plätzen in der Kindertagespflege zusammen.

Der Ausbau an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren soll in Hessental und Gottwollshausen erfolgen.

Im Oktober 2017 soll eine Krippengruppe mit 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von sechs Stunden im ehemaligen Gebäude der Tageseinrichtung für Kinder „Lummerland“ in Gottwollshausen, nach Renovierung der Räumlichkeiten, eröffnet werden.
Hierfür sind ab September zwei zusätzliche Personalstellen erforderlich. Der Abmangel für 2017 liegt bei 25.000 €. Die Versorgungsquote erreicht 46,6 %.

Nach Ausbau der Krippenplätze in Hessental mit 3 Gruppen mit 30 Plätzen (Gemeinderatsbeschluss vom 05.10.2016, siehe Seite 47 - 49 des Kindergarten-Bedarfplans) und einer weiteren Gruppe im ehemaligen Kindergarten Gottwollshausen mit 10 Plätzen wird zum Ende des Jahres 2018 die Versorgungsquote auf 51,3 % steigen.

Die Kosten für den Ausbau ab 2018 werden im Haushalt 2018 eingestellt.

siehe Diagramm

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren Ü3

Im gesamten Stadtgebiet von Schwäbisch Hall stehen aktuell 1.514 Kindergartenplätze zur Verfügung.
Damit erhöhen sich die Kindergartenplätze im Vergleich zum Bedarfsplan 2015/2016 um 53 Plätze (Ausbau Kinder- und Familienzentrum Breit-Eich, Erweiterung Tageseinrichtungen St. Franziskus, St. Johannes Baptist und Hallweg in Sulzdorf).

Nach Ausbau einer Kindergartengruppe im Kinderhaus Badtorweg mit 22 Plätzen (Verlagerung Hortgruppe ab September 2017 in die GS Langer Graben) und der Erweiterung des Waldorfkindergartens um eine Kleingruppe (Gemeinderatsbeschluss vom 08.05.17) werden ab September 2017 1.548 Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.

2018 werden die Kindergartenplätze in Hessental weiter ausgebaut (Gemeinderatsbeschluss von 05.10.2016), Erweiterung Kinderhaus Zottele um 15 Kindergartenplätze und Neubau Kinder- und Familienzentrum, siehe Seite 47-49 des Kindergarten-Bedarfsplans.
Somit werden zum Ende des Jahres insgesamt 1.601 Kindergartenplätze in Schwäbisch Hall den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erfüllen.

Gesamtübersicht und Ausbau Kindergartenplätze bis Ende 2018:

siehe Diagramm

Der Ausbau an Plätzen ist aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der Zuzüge junger Familien erforderlich. Im März 2017 haben 99 % der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren einen Kindergartenplatz in Anspruch genommen. Die Auslastung der Kindergartenplätze liegt bei 93,5 %. Die Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung steigt kontinuierlich an.

Auf folgender Grafik ist die Anzahl der in Schwäbisch Hall wohnenden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, einschließlich der Hochrechnung der Kinder aus dem Einwohnerzuwachs im Baugebiet Breiteich und Hessental bis zum Jahr 2020, dargestellt. Ebenfalls ist die durchschnittliche Anzahl der Kinder aus anderen Gemeinden eingerechnet, die Einrichtungen mit einem gemeindeübergreifenen Angebot besuchen wie z.B. Waldorf- oder Montessori-Kindergarten.

Von den gesamten Kindergartenplätzen werden 80 mögliche Plätze in altersgemischten Gruppen (ab zwei Jahren) in die Betreuungsquote der unter dreijährigen Kinder eingerechnet. Gemäß der Betriebserlaubnis müssen für Kinder unter drei Jahren bei Belegung eines Kindergartenplatzes zwei Kindergartenplätze gerechnet werden. Dies entspricht 160 Plätzen. 

siehe Diagramm

Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplans 2017 und 2018 wurde von den kirchlichen, freien und privaten Trägern positiv zur Kenntnis genommen. Einwände gab es von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde, die im Textteil (Seite 39) berücksichtigt sind.
Der Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis wird mit der Kirchenpflege erörtert werden und dem Gemeinderat zeitnah mitgeteilt.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 17.11 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Anlage 1: Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017 und 2018
Anlage 2: Mitteilung Städtetag zur Kleinkindförderung
Anlage 3: Gehaltsstufen im TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
Anlage 4: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Stellungnahme des Städtetags zur Finanzierung der Kleinkindförderung hinsichtlich der anhängigen Gespräche auf Ebene des Finanzministeriums. Die vom Land geforderte Eigenfinanzierung der Eltern in Höhe von 20 % wird in Schwäbisch Hall nicht eingehalten. Aufgrund der Nichteinhaltung geht man davon aus, dass ggf. die Landesförderung Kürzungen erfährt.

Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die wesentlichen Inhalte zum Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplans für die Jahre 2017 und 2018 vor. Dieser wurde ebenfalls an die Träger der verschiedenen Einrichtungen im Vorfeld zur Abstimmung verschickt und wurde von dort positiv zur Kenntnis genommen. Lediglich eine Anmerkung liegt von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde vor, welche den Antrag gestellt hat, die Plätze im Kinder- und Familienzentrum Kreuzäcker von bisher 121 Plätzen auf 102 Plätze zu reduzieren. Hierzu wird noch ein Gespräch stattfinden.

Stadtrat Schorpp bedankt sich bei Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub und dem Fachbereich Jugend, Schule & Soziales für die gute Vorbereitung der Sitzungsunterlage. Schwäbisch Hall brauche sich nicht zu verstecken. Wenn man Ende nächsten Jahres in der U3-Betreuung 51,3 % Plätze anbieten könne, liege man mit diesem Angebot vermutlich an der Spitze im Landkreis Schwäbisch Hall. Sowohl in der U3-Betreuung als auch in der Kindergartenbetreuung gebe es sehr flexible Angebote. Dies sei „aller Ehren wert“. Auch im Kindergartenbereich werde es 90 zusätzliche Plätze geben. Die Kindertageseinrichtungen werden zu 99 % der Kinder im Kindergartenalter besucht. Dies sei toll, da es sich um ein freiwilliges Angebot handle. Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur habe man noch gehört, dass man durch den Zuwachs 18,5 zusätzliche Stellen benötige. Dies sei eine ganze Menge. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt werde zudem immer größer. Die Stadt zahle nach den geltenden Tarifbestimmungen. Dies halte er für gut. Es wird angeregt, im Zuge von Neueinstellungen auch bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Seine Fraktion werde dem Kindergarten-Bedarfsplan zustimmen.

Stadträtin Bergmann bedankt sich ebenfalls bei Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub. Ihre Fraktion sehe hierzu jedoch noch Beratungsbedarf.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die als Tischvorlage (nichtöffentlich) ausliegende Zusammenstellung zum Verdienst. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2017 und 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bedarfsplanung 2017/2018 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wird zugestimmt.
  3. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 51,3 % für die Betreuung der Kleinkinder im Alter von ein bis unter drei Jahren wird wie folgt zugestimmt:
    - 2017 Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen mit zwei zusätzlichen Personalstellen.
    - 2018 Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen und von drei Krippengruppen mit 30 Plätzen in Hessental.
    Die dafür erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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