§ 7/3 - Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. Juli 2017, 11:00 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an und  wird im Westen durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den nördlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreis-straße begleitenden Fuß- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im Südosten in Verlängerung der Straße „Am Kühnbach“ eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufläche (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro mquadrat Bad Boll wurde für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem ländlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung lässt eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Straße am Kühnbach geben. Im beigefügten Vorentwurf der Begründung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert, ebenso in mündlichen Vorträgen in den Gremien.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abzüglich der geplanten Straßenflächen, Fußwege und Grünflächen verbleiben ca. 6,7 ha Bauflächen. Aus dem städtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundstücke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Gebäude könnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schwäbisch Hall von 2,1 Bewohner je Wohnung würden voraussichtlich ca. 350 Einwohner das Plangebiet besiedeln. 

Bis auf ein Flurstück befinden sich alle Flächen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schwäbisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.

Anlage 1: Übersichtsplan / Auszug Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17
Anlage 2: Lageplan Abgrenzung Geltungsbereich vom 06.03.17
Anlage 3: Städtebaulicher Vorentwurf vom 16.02.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Vorläufige Begründung zum Bebauungsplan vom 30.03.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 5: Präsentation

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der städtebauliche Entwurf des Büros mquadrat M 1:1000 vom 16.02.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0914-02 „Langäcker“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Langäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langäcker“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
(einstimmig - 28)

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