16301598/meetingminutes/23074997/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in&nbsp;Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
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- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
 
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Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und&nbsp; wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreis-stra&szlig;e begleitenden Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im S&uuml;dosten in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).</p>
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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
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Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und&nbsp; wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreisstra&szlig;e begleitenden Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im S&uuml;dosten in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).</p>
 
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Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufl&auml;che (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
 
Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufl&auml;che (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
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Gemeinsam mit dem Planungsb&uuml;ro mquadrat Bad Boll wurde f&uuml;r das Plangebiet ein st&auml;dtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem l&auml;ndlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung l&auml;sst eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Stra&szlig;e am K&uuml;hnbach geben. Im beigef&uuml;gten Vorentwurf der Begr&uuml;ndung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption n&auml;her erl&auml;utert, ebenso in m&uuml;ndlichen Vortr&auml;gen in den Gremien.&nbsp;&nbsp;</p>
 
Gemeinsam mit dem Planungsb&uuml;ro mquadrat Bad Boll wurde f&uuml;r das Plangebiet ein st&auml;dtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem l&auml;ndlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung l&auml;sst eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Stra&szlig;e am K&uuml;hnbach geben. Im beigef&uuml;gten Vorentwurf der Begr&uuml;ndung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption n&auml;her erl&auml;utert, ebenso in m&uuml;ndlichen Vortr&auml;gen in den Gremien.&nbsp;&nbsp;</p>
 
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abz&uuml;glich der geplanten Stra&szlig;enfl&auml;chen, Fu&szlig;wege und Gr&uuml;nfl&auml;chen verbleiben ca. 6,7 ha Baufl&auml;chen. Aus dem st&auml;dtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundst&uuml;cke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Geb&auml;ude k&ouml;nnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schw&auml;bisch Hall von 2,1 Bewohner je Wohnung w&uuml;rden voraussichtlich ca. 350 Einwohner das Plangebiet besiedeln.&nbsp;</p>
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abz&uuml;glich der geplanten Stra&szlig;enfl&auml;chen, Fu&szlig;wege und Gr&uuml;nfl&auml;chen verbleiben ca. 6,7 ha Baufl&auml;chen. Aus dem st&auml;dtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundst&uuml;cke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Geb&auml;ude k&ouml;nnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schw&auml;bisch Hall von 2,1 Bewohnerinnen/Bewohner je Wohnung w&uuml;rden voraussichtlich ca. 350 Einwohnerinnen/Einwohner das Plangebiet besiedeln.&nbsp;</p>
 
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Bis auf ein Flurst&uuml;ck befinden sich alle Fl&auml;chen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.</p>
 
Bis auf ein Flurst&uuml;ck befinden sich alle Fl&auml;chen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:141-17_A1-Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan / Auszug Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:141-17_A1-Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan / Auszug Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:141-17_A4-VorlBegr&uuml;ndung.pdf{{!}}Vorl&auml;ufige Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan vom 30.03.17 (B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll)]]<br />
 
Anlage 4:&nbsp;[[Media:141-17_A4-VorlBegr&uuml;ndung.pdf{{!}}Vorl&auml;ufige Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan vom 30.03.17 (B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll)]]<br />
 
Anlage 5:&nbsp;[[Media:141-17_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
 
Anlage 5:&nbsp;[[Media:141-17_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation den st&auml;dtebaulichen Entwurf zum Wohngebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld vor. Die Bebauung soll ortstypisch, mit l&auml;ndlichem Charakter und mit vorwiegend Einfamilien-und Doppelh&auml;usern erfolgen. Vor Ort w&uuml;nscht man sich, dass sich dieser l&auml;ndliche Charakter auch in den Festsetzungen zur Dachform widerspiegeln sollte. Bereits in der vorgezogenen Veranstaltung zur Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit wurde diskutiert, ob es im Hinblick auf demografische Entwicklungen sinnvoll erscheint, auch kleinteilige Mehrfamilienh&auml;user mit vier bis sechs Wohneinheiten an bestimmten Stellen zu erm&ouml;glichen. Dieser Gedanke wird in die weitere Feinplanung einbezogen. Zur Ermittlung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wurde ein entsprechendes Verkehrsgutachten bereits in Auftrag gegeben.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bef&uuml;rwortet die Ber&uuml;cksichtigung von notwendigen Angeboten au&szlig;erhalb von Einfamilienh&auml;usern.</p>
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<u>Stadtrat Stutz</u> begr&uuml;&szlig;t eine z&uuml;gige Umsetzung und den gezeigten st&auml;dtebaulichen Entwurf. Trotzdem liege ein eindringlicher Wunsch nach einer besseren Anbindung (d.h. nicht nur f&uuml;r Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/Fu&szlig;g&auml;nger und Radfahrerinnen/Radfahrer) dieses Neubaugebietes als auch der vorhandenen &bdquo;K&uuml;hnbachsiedlung&ldquo; in Richtung Ortskern und zum Nahversorger vor. Es wird, auch unter Einbeziehung von verkehrsberuhigten Bereichen, um entsprechende Pr&uuml;fung gebeten. Eine Anbindung Richtung Schw&auml;bisch Hall sowie in Richtung Kindertagesst&auml;tte und Schule wird zudem vor Ort gew&uuml;nscht. Im Falle eines angedachten W&auml;rmenetzes k&ouml;nnte man im Rahmen der Entw&auml;sserungsarbeiten die Michelfelder Stra&szlig;e einbeziehen. Hier bestehen bereits einige Mehrfamilienh&auml;user deren Heizungserneuerung in den n&auml;chsten Jahren ansteht.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert mit Verweis auf die Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss, dass eine enge Erw&auml;gung seitens der Stadtwerke besteht, die Nahw&auml;rmeversorgung nach Michelfeld zu f&uuml;hren. Sollte dies gelingen, mache es Sinn die Ma&szlig;nahmen zu verkn&uuml;pfen.</p>
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- Stadtrat Gehrke verl&auml;sst kurzzeitig den Sitzungssaal -</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt an, ob es sich bei dem in der Sitzungsvorlage angek&uuml;ndigten Umlegungsverfahren um gro&szlig;e Fl&auml;chen handelt.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Wirtschaftsf&ouml;rderung &amp; Liegenschaften Lindenmeyer</u> erl&auml;utert, dass es sich um ein Grundst&uuml;ck und somit einen betroffenen Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer handelt. Aus heutiger Sicht wird es sich um ein &bdquo;freiwilliges&ldquo; Umlegungsverfahren handeln.</p>
 
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.<br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.<br />
 
(einstimmig - 28)</p>
 
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2017, 11:31 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an und  wird im Westen durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den nördlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreisstraße begleitenden Fuß- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im Südosten in Verlängerung der Straße „Am Kühnbach“ eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufläche (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro mquadrat Bad Boll wurde für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem ländlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung lässt eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Straße am Kühnbach geben. Im beigefügten Vorentwurf der Begründung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert, ebenso in mündlichen Vorträgen in den Gremien.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abzüglich der geplanten Straßenflächen, Fußwege und Grünflächen verbleiben ca. 6,7 ha Bauflächen. Aus dem städtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundstücke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Gebäude könnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schwäbisch Hall von 2,1 Bewohnerinnen/Bewohner je Wohnung würden voraussichtlich ca. 350 Einwohnerinnen/Einwohner das Plangebiet besiedeln. 

Bis auf ein Flurstück befinden sich alle Flächen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schwäbisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.

Anlage 1: Übersichtsplan / Auszug Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17
Anlage 2: Lageplan Abgrenzung Geltungsbereich vom 06.03.17
Anlage 3: Städtebaulicher Vorentwurf vom 16.02.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Vorläufige Begründung zum Bebauungsplan vom 30.03.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 5: Präsentation

 

Erster Bürgermeister Klink stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den städtebaulichen Entwurf zum Wohngebiet „Langäcker“ in Bibersfeld vor. Die Bebauung soll ortstypisch, mit ländlichem Charakter und mit vorwiegend Einfamilien-und Doppelhäusern erfolgen. Vor Ort wünscht man sich, dass sich dieser ländliche Charakter auch in den Festsetzungen zur Dachform widerspiegeln sollte. Bereits in der vorgezogenen Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde diskutiert, ob es im Hinblick auf demografische Entwicklungen sinnvoll erscheint, auch kleinteilige Mehrfamilienhäuser mit vier bis sechs Wohneinheiten an bestimmten Stellen zu ermöglichen. Dieser Gedanke wird in die weitere Feinplanung einbezogen. Zur Ermittlung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wurde ein entsprechendes Verkehrsgutachten bereits in Auftrag gegeben.

Oberbürgermeister Pelgrim befürwortet die Berücksichtigung von notwendigen Angeboten außerhalb von Einfamilienhäusern.

Stadtrat Stutz begrüßt eine zügige Umsetzung und den gezeigten städtebaulichen Entwurf. Trotzdem liege ein eindringlicher Wunsch nach einer besseren Anbindung (d.h. nicht nur für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer) dieses Neubaugebietes als auch der vorhandenen „Kühnbachsiedlung“ in Richtung Ortskern und zum Nahversorger vor. Es wird, auch unter Einbeziehung von verkehrsberuhigten Bereichen, um entsprechende Prüfung gebeten. Eine Anbindung Richtung Schwäbisch Hall sowie in Richtung Kindertagesstätte und Schule wird zudem vor Ort gewünscht. Im Falle eines angedachten Wärmenetzes könnte man im Rahmen der Entwässerungsarbeiten die Michelfelder Straße einbeziehen. Hier bestehen bereits einige Mehrfamilienhäuser deren Heizungserneuerung in den nächsten Jahren ansteht.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert mit Verweis auf die Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss, dass eine enge Erwägung seitens der Stadtwerke besteht, die Nahwärmeversorgung nach Michelfeld zu führen. Sollte dies gelingen, mache es Sinn die Maßnahmen zu verknüpfen.

- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Kaiser fragt an, ob es sich bei dem in der Sitzungsvorlage angekündigten Umlegungsverfahren um große Flächen handelt.

Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung & Liegenschaften Lindenmeyer erläutert, dass es sich um ein Grundstück und somit einen betroffenen Grundstückseigentümer handelt. Aus heutiger Sicht wird es sich um ein „freiwilliges“ Umlegungsverfahren handeln.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der städtebauliche Entwurf des Büros mquadrat M 1:1000 vom 16.02.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0914-02 „Langäcker“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Langäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langäcker“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
(einstimmig - 28)

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