16301598/meetingminutes/23074821/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Nach &sect; 41 b Abs. 2 GemO sind die der Tagesordnung beigef&uuml;gten Beratungsunterlagen f&uuml;r &ouml;ffentliche Sitzungen auf der Internetseite der Gemeinde zu ver&ouml;ffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.</p>
 
Nach &sect; 41 b Abs. 2 GemO sind die der Tagesordnung beigef&uuml;gten Beratungsunterlagen f&uuml;r &ouml;ffentliche Sitzungen auf der Internetseite der Gemeinde zu ver&ouml;ffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.</p>
 
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Nachdem der Landtag am 14.10.2015 das Gesetz zur &Auml;nderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften beschlossen hatte,&nbsp; &auml;nderte die Stadt Schw&auml;bisch Hall mit Beschluss &sect; 90 vom 27.04.2016 bereits entsprechend der o.g. Formulierung ihre Gesch&auml;ftsordnung.</p>
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Nachdem der Landtag am 14.10.2015 das Gesetz zur &Auml;nderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften beschlossen hatte, &auml;nderte die Stadt Schw&auml;bisch Hall mit Beschluss &sect; 90 vom 27.04.2016 bereits entsprechend der o. g. Formulierung ihre Gesch&auml;ftsordnung.</p>
 
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Nach Auskunft des St&auml;dtetags Baden-W&uuml;rttemberg, Dezernent Norbert Brugger, ist der gesamte Zeitraum zwischen Zugang der Sitzungsunterlagen bei den Ratsmitgliedern und Sitzungsbeginn rechtlich zul&auml;ssig (siehe [[Media:117-17_E-Mail.pdf{{!}}Anlage]]). D.h., wann die Informationen f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit innerhalb dieses Zeitfensters freigeschalten werden, kann jede Gemeinde selbst entscheiden.</p>
 
Nach Auskunft des St&auml;dtetags Baden-W&uuml;rttemberg, Dezernent Norbert Brugger, ist der gesamte Zeitraum zwischen Zugang der Sitzungsunterlagen bei den Ratsmitgliedern und Sitzungsbeginn rechtlich zul&auml;ssig (siehe [[Media:117-17_E-Mail.pdf{{!}}Anlage]]). D.h., wann die Informationen f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit innerhalb dieses Zeitfensters freigeschalten werden, kann jede Gemeinde selbst entscheiden.</p>
 
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Die Tagesordnungen f&uuml;r den &ouml;ffentlichen und nicht&ouml;ffentlichen Teil werden derzeit zusammen mit den dazugeh&ouml;rigen Sitzungsunterlagen 8 Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Einsicht, beschr&auml;nkt auf die Mitglieder des Gemeinderats, eingestellt. Die &ouml;ffentliche Tagesordnung wird anschlie&szlig;end 5 Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem &ouml;ffentlich freigeschaltet. Die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen werden f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit bisher um 12 Uhr am Tag der Sitzung freigeschaltet.</p>
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Die Tagesordnungen f&uuml;r den &ouml;ffentlichen und nicht&ouml;ffentlichen Teil werden derzeit zusammen mit den dazugeh&ouml;rigen Sitzungsunterlagen acht Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Einsicht, beschr&auml;nkt auf die Mitglieder des Gemeinderats, eingestellt. Die &ouml;ffentliche Tagesordnung wird anschlie&szlig;end f&uuml;nf Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem &ouml;ffentlich freigeschaltet. Die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen werden f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit bisher um 12 Uhr am Tag der Sitzung freigeschaltet.</p>
 
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Da sich diese Regelung sowohl auf Vorberatungen in den Aussch&uuml;ssen als auch auf Beschlussfassungen im Gemeinderat bezieht, sind die zur Beschlussfassung anstehenden Sitzungsunterlagen i.d.R. zum Zeitpunkt der &ouml;ffentlichen Vorberatung auch der allgemeinen &Ouml;ffentlichkeit zug&auml;nglich.</p>
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Da sich diese Regelung sowohl auf Vorberatungen in den Aussch&uuml;ssen als auch auf Beschlussfassungen im Gemeinderat bezieht, sind die zur Beschlussfassung anstehenden Sitzungsunterlagen i. d. R. zum Zeitpunkt der &ouml;ffentlichen Vorberatung auch der allgemeinen &Ouml;ffentlichkeit zug&auml;nglich.</p>
 
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Um sowohl dem Interesse von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern sowie der Medien entgegenzukommen, als auch den Gemeinder&auml;tinnen und Gemeinder&auml;ten ausreichend Zeit zur Befassung mit den Sitzungsunterlagen zu erm&ouml;glichen, schl&auml;gt die Verwaltung nachfolgende Regelung vor:</p>
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Um sowohl dem Interesse von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern sowie der Medien entgegenzukommen, als auch den Stadtr&auml;tinnen und Stadtr&auml;ten ausreichend Zeit zur Befassung mit den Sitzungsunterlagen zu erm&ouml;glichen, schl&auml;gt die Verwaltung nachfolgende Regelung vor.</p>
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<u>&Ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen</u> zur <u>Vorberatung</u> in den Aussch&uuml;ssen werden am Tag der Ausschusssitzung &ouml;ffentlich freigeschaltet und in der Sitzung f&uuml;r Zuh&ouml;rerinnen und Zuh&ouml;rer ausgelegt.<br />
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Nach Vorberatung werden etwaige <u>ge&auml;nderte</u> Sitzungsunterlagen als solche gekennzeichnet und in den o. g. Ver&ouml;ffentlichungsrhythmus der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung eingepflegt.<br />
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<u>Nicht&ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen</u> aus der Vorberatung, die zur &ouml;ffentlichen Beratung im Gemeinderat anstehen, werden in den o. g. Ver&ouml;ffentlichungsrhythmus der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung bzw. der n&auml;chsten &ouml;ffentlichen Ausschuss-Sitzung eingepflegt und in der Sitzung f&uuml;r Zuh&ouml;rerinnen und Zuh&ouml;rer ausgelegt.</li>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass in der Vorberatung auf Antrag der SPD-Fraktion eine eindeutige Beschlussempfehlung f&uuml;r den heutigen Tag abgegeben wurde. Hiernach sollten die Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit freigeschaltet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass f&uuml;r die Umsetzung eine Software&auml;nderung erforderlich wird. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur n&auml;chsten Gemeinderatssitzung sollte jedoch eine Umsetzung m&ouml;glich sein.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> k&uuml;ndigt eine Unterst&uuml;tzung des Beschlussantrags an. Er vertritt die Ansicht, dass eine Ver&ouml;ffentlichung so fr&uuml;h wie m&ouml;glich erfolgen sollte. F&uuml;r die Thematik &bdquo;kurzfristige Erstellung von Sitzungsunterlagen&ldquo; m&uuml;sse man sehen, wie man dies l&ouml;sen kann. Ein gr&ouml;&szlig;eres Problem stelle f&uuml;r ihn dar, wenn diese Sitzungsunterlagen nicht oder erst sp&auml;t ver&ouml;ffentlicht werden. Man habe ein Interesse daran, dass &ouml;ffentlich bekannt werde, &uuml;ber was im Gremium beraten werde.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> nimmt Bezug auf die Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und h&auml;lt den Antrag der SPD-Fraktion als Kompromissvorschlag aufrecht. Dieser sieht vor, &ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit freizuschalten.</p>
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<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> bekr&auml;ftigt den Antrag seiner Fraktion aus der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dieser sieht vor, &ouml;ffentlichen Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem diese den Mitgliedern des Gemeinderats durch Einstellung in das RatsInfo zugegangen sind, &ouml;ffentlich freizuschalten. Die &Ouml;ffentlichkeit sollte so bald als m&ouml;glich informiert werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass der Kompromissvorschlag der SPD mitgetragen wird, da man der Gemeindeordnung Rechnung tragen m&uuml;sse. Hiernach m&uuml;ssen die Unterlagen zun&auml;chst den Gemeinder&auml;tinnen und Gemeinder&auml;ten zur Kenntnis gebracht werden. Innerhalb von zwei Tagen k&ouml;nne dies nicht sichergestellt werden. In der Vorberatung sei dies auch von einigen Gemeinder&auml;ten betont worden. Elektronisch k&ouml;nne dies sichergestellt werden. Es gebe jedoch auch Mitglieder des Gremiums, welche die Unterlagen als Papierfassung anfordern. Aus diesem Grunde sei f&uuml;r ihn der Kompromissvorschlag der SPD in Ordnung, da hierdurch auch Wochenendtage und Feiertage ausreichend ber&uuml;cksichtigt werden k&ouml;nnen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> pflichtet Stadtrat H&auml;rtig bei und bekr&auml;ftigt, dass die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen an ihrem Antrag festh&auml;lt. Sie vertritt die Ansicht, dass auch nach Sulzdorf eine Internetverbindung bestehe und Stadtrat Frank die M&ouml;glichkeit habe die Sitzungsunterlagen im RatsInfo einzusehen.</p>
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- Stadtr&auml;tin Bergmann nimmt um 18.11 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -<br />
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- Stadtrat Bay nimmt um 18.11 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
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Nach eingehender Beratung stellt <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> folgende Beschlussantr&auml;ge zur Abstimmung: &nbsp;</p>
 
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&nbsp;Auf <strong>Antrag</strong> der <strong>Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen</strong> wird dar&uuml;ber abgestimmt, &ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem sie den Mitglieder des Gemeinderats durch Einstellung im Ratsinfo zugegangen sind, &ouml;ffentlich freizuschalten.<br />
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Auf <strong>Antrag</strong> der <strong>Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen</strong> wird dar&uuml;ber abgestimmt, &ouml;f-fentliche Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem sie den Mitglieder des Gemeinderats durch Einstellung im Ratsinfo zugegangen sind, &ouml;ffentlich freizuschalten.<br />
 
(6 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)<br />
 
(6 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)<br />
 
Somit ist dieser <strong>Antrag abgelehnt</strong>.<br />
 
Somit ist dieser <strong>Antrag abgelehnt</strong>.<br />
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- Stadtrat Waller nimmt um 18.12 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -<br />
 
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Auf <strong>Antrag</strong> der <strong>SPD-Fraktion</strong> wird dar&uuml;ber abgestimmt, &ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit freizuschalten.<br />
 
Auf <strong>Antrag</strong> der <strong>SPD-Fraktion</strong> wird dar&uuml;ber abgestimmt, &ouml;ffentliche Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit freizuschalten.<br />
 
(26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
 
(26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
 
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Somit ist diesem <strong>Antrag zugestimmt</strong>.</li>
 
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Version vom 11. Juli 2017, 11:06 Uhr

Sachvortrag:

Nach § 41 b Abs. 2 GemO sind die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind.

Nachdem der Landtag am 14.10.2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften beschlossen hatte, änderte die Stadt Schwäbisch Hall mit Beschluss § 90 vom 27.04.2016 bereits entsprechend der o. g. Formulierung ihre Geschäftsordnung.

Nach Auskunft des Städtetags Baden-Württemberg, Dezernent Norbert Brugger, ist der gesamte Zeitraum zwischen Zugang der Sitzungsunterlagen bei den Ratsmitgliedern und Sitzungsbeginn rechtlich zulässig (siehe Anlage). D.h., wann die Informationen für die Öffentlichkeit innerhalb dieses Zeitfensters freigeschalten werden, kann jede Gemeinde selbst entscheiden.

Die Tagesordnungen für den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil werden derzeit zusammen mit den dazugehörigen Sitzungsunterlagen acht Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Einsicht, beschränkt auf die Mitglieder des Gemeinderats, eingestellt. Die öffentliche Tagesordnung wird anschließend fünf Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem öffentlich freigeschaltet. Die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen werden für die Öffentlichkeit bisher um 12 Uhr am Tag der Sitzung freigeschaltet.

Da sich diese Regelung sowohl auf Vorberatungen in den Ausschüssen als auch auf Beschlussfassungen im Gemeinderat bezieht, sind die zur Beschlussfassung anstehenden Sitzungsunterlagen i. d. R. zum Zeitpunkt der öffentlichen Vorberatung auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich.

Um sowohl dem Interesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Medien entgegenzukommen, als auch den Stadträtinnen und Stadträten ausreichend Zeit zur Befassung mit den Sitzungsunterlagen zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung nachfolgende Regelung vor.

  1. Öffentliche Sitzungsunterlagen zur Vorberatung in den Ausschüssen werden am Tag der Ausschusssitzung öffentlich freigeschaltet und in der Sitzung für Zuhörerinnen und Zuhörer ausgelegt.
    Nach Vorberatung werden etwaige geänderte Sitzungsunterlagen als solche gekennzeichnet und in den o. g. Veröffentlichungsrhythmus der nächsten Gemeinderatssitzung eingepflegt.
     
  2. Nichtöffentliche Sitzungsunterlagen aus der Vorberatung, die zur öffentlichen Beratung im Gemeinderat anstehen, werden in den o. g. Veröffentlichungsrhythmus der nächsten Gemeinderatssitzung bzw. der nächsten öffentlichen Ausschuss-Sitzung eingepflegt und in der Sitzung für Zuhörerinnen und Zuhörer ausgelegt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass in der Vorberatung auf Antrag der SPD-Fraktion eine eindeutige Beschlussempfehlung für den heutigen Tag abgegeben wurde. Hiernach sollten die Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung eine Softwareänderung erforderlich wird. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung sollte jedoch eine Umsetzung möglich sein.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt kündigt eine Unterstützung des Beschlussantrags an. Er vertritt die Ansicht, dass eine Veröffentlichung so früh wie möglich erfolgen sollte. Für die Thematik „kurzfristige Erstellung von Sitzungsunterlagen“ müsse man sehen, wie man dies lösen kann. Ein größeres Problem stelle für ihn dar, wenn diese Sitzungsunterlagen nicht oder erst spät veröffentlicht werden. Man habe ein Interesse daran, dass öffentlich bekannt werde, über was im Gremium beraten werde.

Stadtrat Kaiser nimmt Bezug auf die Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und hält den Antrag der SPD-Fraktion als Kompromissvorschlag aufrecht. Dieser sieht vor, öffentliche Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn für die Öffentlichkeit freizuschalten.

Stadtrat Härtig bekräftigt den Antrag seiner Fraktion aus der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dieser sieht vor, öffentlichen Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem diese den Mitgliedern des Gemeinderats durch Einstellung in das RatsInfo zugegangen sind, öffentlich freizuschalten. Die Öffentlichkeit sollte so bald als möglich informiert werden.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass der Kompromissvorschlag der SPD mitgetragen wird, da man der Gemeindeordnung Rechnung tragen müsse. Hiernach müssen die Unterlagen zunächst den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht werden. Innerhalb von zwei Tagen könne dies nicht sichergestellt werden. In der Vorberatung sei dies auch von einigen Gemeinderäten betont worden. Elektronisch könne dies sichergestellt werden. Es gebe jedoch auch Mitglieder des Gremiums, welche die Unterlagen als Papierfassung anfordern. Aus diesem Grunde sei für ihn der Kompromissvorschlag der SPD in Ordnung, da hierdurch auch Wochenendtage und Feiertage ausreichend berücksichtigt werden können.

Stadträtin Herrmann pflichtet Stadtrat Härtig bei und bekräftigt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an ihrem Antrag festhält. Sie vertritt die Ansicht, dass auch nach Sulzdorf eine Internetverbindung bestehe und Stadtrat Frank die Möglichkeit habe die Sitzungsunterlagen im RatsInfo einzusehen.

- Stadträtin Bergmann nimmt um 18.11 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Bay nimmt um 18.11 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Nach eingehender Beratung stellt Oberbürgermeister Pelgrim folgende Beschlussanträge zur Abstimmung:  

Beschluss:

  1. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darüber abgestimmt, öf-fentliche Sitzungsunterlagen 48 Stunden nachdem sie den Mitglieder des Gemeinderats durch Einstellung im Ratsinfo zugegangen sind, öffentlich freizuschalten.
    (6 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)
    Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

    - Stadtrat Waller nimmt um 18.12 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
     
  2. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird darüber abgestimmt, öffentliche Sitzungsunterlagen drei Tage vor Sitzungsbeginn für die Öffentlichkeit freizuschalten.
    (26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
    Somit ist diesem Antrag zugestimmt.
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