16301214/meetingminutes/19546441/paragraph

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Immer wieder wird die Stadtverwaltung von Schulen, Gruppen aber auch von Einzelpersonen angefragt, ob es in Schw&auml;bisch Hall freigegebene Fl&auml;chen f&uuml;r Graffiti-Kunst gibt. Seit einigen Jahren sind die Unterf&uuml;hrungen am Schulzentrum West, in Heimbach (unter der B14) und die Unterf&uuml;hrung an der Gottwollsh&auml;user Steige daf&uuml;r freigegeben.</p>
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s. a. BPA vom 30.01.17, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/15402903/0/meetingminutes/19373268/paragraph &sect; 13/5]</p>
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Immer wieder wird die Stadtverwaltung von Schulen, Gruppen aber auch von Einzelpersonen angefragt, ob es in Schw&auml;bisch Hall freigegebene Fl&auml;chen f&uuml;r Graffiti-Kunst gibt. Seit einigen Jahren sind die Unterf&uuml;hrungen am Schulzentrum West, in Heimbach (unter der B 14) und die Unterf&uuml;hrung an der Gottwollsh&auml;user Steige daf&uuml;r freigegeben.</p>
 
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Zus&auml;tzlich schl&auml;gt die Verwaltung vor, auch die Unterf&uuml;hrung an der Steinbacher Stra&szlig;e (Verkehrs&uuml;bungsplatz) freizugeben.</p>
 
Zus&auml;tzlich schl&auml;gt die Verwaltung vor, auch die Unterf&uuml;hrung an der Steinbacher Stra&szlig;e (Verkehrs&uuml;bungsplatz) freizugeben.</p>
 
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Dabei sind nur die direkt &uuml;berdeckten Seitenw&auml;nde zu benutzten. S&auml;mtliche Decken und die&nbsp; W&auml;nde entlang der offenen Zug&auml;nge sind weiterhin tabu. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Vorstellbar w&auml;re ein kleines Schild mit Spraydose und Pfeil, wie dies z.B. die Stadt Augsburg verwendet.<br />
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Dabei sind nur die direkt &uuml;berdeckten Seitenw&auml;nde zu benutzten. S&auml;mtliche Decken und die W&auml;nde entlang der offenen Zug&auml;nge sind weiterhin tabu. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Vorstellbar w&auml;re ein kleines Schild mit Spraydose und Pfeil, wie dies z.B. die Stadt Augsburg verwendet.<br />
 
Erg&auml;nzt wird dieses mit dem Hinweisschild versehen, dass es sich um eine legale Graffitifl&auml;che handelt, so dass Sprayer die entsprechenden Fl&auml;chen erkennen k&ouml;nnen, aber auch Passanten dar&uuml;ber informiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.</p>
 
Erg&auml;nzt wird dieses mit dem Hinweisschild versehen, dass es sich um eine legale Graffitifl&auml;che handelt, so dass Sprayer die entsprechenden Fl&auml;chen erkennen k&ouml;nnen, aber auch Passanten dar&uuml;ber informiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:17-98.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan &ndash; f&uuml;r Graffiti freigegebene Unterf&uuml;hrungen]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:17-98.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan &ndash; f&uuml;r Graffiti freigegebene Unterf&uuml;hrungen]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:98-17_Benutzungsregeln.pdf{{!}}Benutzungsregeln]]</p>
 
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<u>Stadtrat Nestl</u> bef&uuml;rwortet, dass in die Benutzungsregeln zur Verdeutlichung ein Verbot zur Anbringung von gesetzlich untersagten Symbolen aufgenommen wird.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist darauf hin, dass im Falle eines gesetzlichen Verbots diese ohnehin nicht angebracht werden d&uuml;rfen. Unter dem 3. Aufz&auml;hlungszeichen der Benutzungsregeln wird angef&uuml;hrt, dass alle &uuml;blichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze gelten. Unter dieses Verbot fallen nach Ansicht von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim auch verfassungsfeindliche Symbole.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> ist der Ansicht, dass dieses Thema in der Bev&ouml;lkerung gut ankommen wird. Es handelt sich um ein liberales Thema, welches unter Beobachtung bleiben sollte. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit im Auge zu behalten, da angezweifelt wird, ob die Regeln eingehalten werden.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> h&auml;lt es f&uuml;r m&uuml;&szlig;ig, da ein Kunstwerk vom n&auml;chsten K&uuml;nstler oder der n&auml;chsten K&uuml;nstlerin wieder &uuml;bermalt werden wird.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bringt nochmal zum Ausdruck, dass eine Freigabe bestimmter Unterf&uuml;hrungen im Umkehrschluss auch einen Ausschluss f&uuml;r andere Stellen im Stadtgebiet bedeutet.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Walter</u> fragt an zu pr&uuml;fen, ob zus&auml;tzlich die Unterf&uuml;hrung an der Neuen Rei-fensteige (zur Ilgenwiese) noch aufgenommen werden kann. Diese sei optisch in einem verbesserungw&uuml;rdigen Zustand. Eine Freigabe f&uuml;r Graffitikunst w&uuml;rde eine Aufwertung bedeuten.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt eine Pr&uuml;fung zu.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Striebel</u> fragt an, ob die betreffenden Unterf&uuml;hrungen vor einer Freigabe nochmals gestrichen werden.</p>
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Version vom 7. Juni 2017, 10:19 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 30.01.17, § 13/5

Immer wieder wird die Stadtverwaltung von Schulen, Gruppen aber auch von Einzelpersonen angefragt, ob es in Schwäbisch Hall freigegebene Flächen für Graffiti-Kunst gibt. Seit einigen Jahren sind die Unterführungen am Schulzentrum West, in Heimbach (unter der B 14) und die Unterführung an der Gottwollshäuser Steige dafür freigegeben.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, auch die Unterführung an der Steinbacher Straße (Verkehrsübungsplatz) freizugeben.

Dabei sind nur die direkt überdeckten Seitenwände zu benutzten. Sämtliche Decken und die Wände entlang der offenen Zugänge sind weiterhin tabu. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Vorstellbar wäre ein kleines Schild mit Spraydose und Pfeil, wie dies z.B. die Stadt Augsburg verwendet.
Ergänzt wird dieses mit dem Hinweisschild versehen, dass es sich um eine legale Graffitifläche handelt, so dass Sprayer die entsprechenden Flächen erkennen können, aber auch Passanten darüber informiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

siehe Grafik

Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig einige Regeln für die Benutzung vorzugeben. Um die Unterführungen nicht mit weiteren Schildern zu überfrachten wird in Form eines QR-Codes auf die Benutzerregeln (siehe Anlage) hingewiesen, welche künftig auf der städtischen Internetseite zu finden sind und die man sich leicht mittels Smartphone anzeigen lassen kann.

Anlage 1: Übersichtsplan – für Graffiti freigegebene Unterführungen
Anlage 2: Benutzungsregeln

 

Stadtrat Nestl befürwortet, dass in die Benutzungsregeln zur Verdeutlichung ein Verbot zur Anbringung von gesetzlich untersagten Symbolen aufgenommen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass im Falle eines gesetzlichen Verbots diese ohnehin nicht angebracht werden dürfen. Unter dem 3. Aufzählungszeichen der Benutzungsregeln wird angeführt, dass alle üblichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze gelten. Unter dieses Verbot fallen nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim auch verfassungsfeindliche Symbole.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt ist der Ansicht, dass dieses Thema in der Bevölkerung gut ankommen wird. Es handelt sich um ein liberales Thema, welches unter Beobachtung bleiben sollte. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit im Auge zu behalten, da angezweifelt wird, ob die Regeln eingehalten werden.

Stadtrat Neidhardt hält es für müßig, da ein Kunstwerk vom nächsten Künstler oder der nächsten Künstlerin wieder übermalt werden wird.

Oberbürgermeister Pelgrim bringt nochmal zum Ausdruck, dass eine Freigabe bestimmter Unterführungen im Umkehrschluss auch einen Ausschluss für andere Stellen im Stadtgebiet bedeutet.

Stadträtin Walter fragt an zu prüfen, ob zusätzlich die Unterführung an der Neuen Rei-fensteige (zur Ilgenwiese) noch aufgenommen werden kann. Diese sei optisch in einem verbesserungwürdigen Zustand. Eine Freigabe für Graffitikunst würde eine Aufwertung bedeuten.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung zu.

Stadträtin Striebel fragt an, ob die betreffenden Unterführungen vor einer Freigabe nochmals gestrichen werden.

Erster Bürgermeister Klink erläutert hierzu, dass kein neuer Anstrich geplant ist.  

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Auf Anregung von Stadträtin Walter wird geprüft, ob zusätzlich die Unterführung an der Neuen Reifensteige (zur Ilgenwiese) aufgenommen werden kann.

(ohne Abstimmung)

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