§ 81/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Information über die Freigabe von Unterführungen für Graffiti (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 30.01.17, § 13/5
Immer wieder wird die Stadtverwaltung von Schulen, Gruppen aber auch von Einzelpersonen angefragt, ob es in Schwäbisch Hall freigegebene Flächen für Graffiti-Kunst gibt. Seit einigen Jahren sind die Unterführungen am Schulzentrum West, in Heimbach (unter der B 14) und die Unterführung an der Gottwollshäuser Steige dafür freigegeben.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, auch die Unterführung an der Steinbacher Straße (Verkehrsübungsplatz) freizugeben.
Dabei sind nur die direkt überdeckten Seitenwände zu benutzten. Sämtliche Decken und die Wände entlang der offenen Zugänge sind weiterhin tabu. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung deutlich gemacht werden. Vorstellbar wäre ein kleines Schild mit Spraydose und Pfeil, wie dies z.B. die Stadt Augsburg verwendet.
Ergänzt wird dieses mit dem Hinweisschild versehen, dass es sich um eine legale Graffitifläche handelt, so dass Sprayer die entsprechenden Flächen erkennen können, aber auch Passanten darüber informiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
siehe Grafik
Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig einige Regeln für die Benutzung vorzugeben. Um die Unterführungen nicht mit weiteren Schildern zu überfrachten wird in Form eines QR-Codes auf die Benutzerregeln (siehe Anlage) hingewiesen, welche künftig auf der städtischen Internetseite zu finden sind und die man sich leicht mittels Smartphone anzeigen lassen kann.
Anlage 1: Übersichtsplan – für Graffiti freigegebene Unterführungen
Anlage 2: Benutzungsregeln
Stadtrat Nestl befürwortet, dass in die Benutzungsregeln zur Verdeutlichung ein Verbot zur Anbringung von gesetzlich untersagten Symbolen aufgenommen wird.
Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass im Falle eines gesetzlichen Verbots diese ohnehin nicht angebracht werden dürfen. Unter dem 3. Aufzählungszeichen der Benutzungsregeln wird angeführt, dass alle üblichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze gelten. Unter dieses Verbot fallen nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim auch verfassungsfeindliche Symbole.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt ist der Ansicht, dass dieses Thema in der Bevölkerung gut ankommen wird. Es handelt sich um ein liberales Thema, welches unter Beobachtung bleiben sollte. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit im Auge zu behalten, da angezweifelt wird, ob die Regeln eingehalten werden.
Stadtrat Neidhardt hält es für müßig, da ein Kunstwerk vom nächsten Künstler oder der nächsten Künstlerin wieder übermalt werden wird.
Oberbürgermeister Pelgrim bringt nochmal zum Ausdruck, dass eine Freigabe bestimmter Unterführungen im Umkehrschluss auch einen Ausschluss für andere Stellen im Stadtgebiet bedeutet.
Stadträtin Walter fragt an zu prüfen, ob zusätzlich die Unterführung an der Neuen Reifensteige (zur Ilgenwiese) noch aufgenommen werden kann. Diese sei optisch in einem verbesserungwürdigen Zustand. Eine Freigabe für Graffitikunst würde eine Aufwertung bedeuten.
Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung zu.
Stadträtin Striebel fragt an, ob die betreffenden Unterführungen vor einer Freigabe nochmals gestrichen werden.
Erster Bürgermeister Klink erläutert hierzu, dass kein neuer Anstrich geplant ist.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Auf Anregung von Stadträtin Walter wird geprüft, ob zusätzlich die Unterführung an der Neuen Reifensteige (zur Ilgenwiese) aufgenommen werden kann.
(ohne Abstimmung)