§ 1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2017 und Mittelfristige Finanzplanung 2017 – 2020; a) Einbringung der Anträge der Fraktionen, hier: Stadträtin Koch, fraktionslos; b) Stellungnahme der Verwaltung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

siehe Antrag von Stadträtin Koch (fraktionslos) vom 09.12.2016

 

zu b)

Im Gemeinderat wurde der Wunsch nach Sportgeräten für Alt und Jung bereits im Zusammenhang mit den Planungen für die Freizeitanlage Weilerwiese geäußert. Eine Aufstellung von Mehrgenerationen-Fitnessgeräten ist dort im Abschnitt nördlich der „Wall Holla“ grundsätzlich möglich, allerdings wird diese Fläche während der Baumaß­nahmen am Kocherufer noch bis in das Jahr 2018 als Baustelleneinrichtung benötigt.
Auch andere Standorte sind denkbar, konnten bislang allerdings noch nicht geprüft werden.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass Mittel für derartige Zwecke in den Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall einzustellen wären und schlägt deshalb vor, den Antrag im Rahmen der Aufstellung des städtischen Doppelhaushalts 2018/2019 zu beraten.

Beschluss:

  1. Der Haupsatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2017 - 2020 wird zugestimmt.
    (11 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
     
  2. Der Antrag von Stadträtin Koch zur Einrichtung eines Mehrgenerationen-Fitnessparkes wird im Rahmen der Aufstellung des städtischen DHH 2018/2019 beraten.
    (einstimmig - 13 -)
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