§ 1 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für das Jahr 2004 (öffentlich)
Sachvortrag:
Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplans 2004 der Stiftung sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2003 – 2007 vor.
Der Haushaltsplan wurde am 26. November 2003 öffentlich im Gemeinderat eingebracht. Beratungen haben in der nichtöffentlichen Sitzung des Hospitalausschusses vom 04.12. stattgefunden.
Der Entwurf der Satzung und des Plans waren in der Zeit vom 01. - 09.12.2003 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis zum 16. Dezember konnten Einwendungen nach § 81 Abs. 1 GemO erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt geht auf die Schulden der Stiftung, die Defizite der hospitalischen Altenwohnheime, die Waldwirtschaft (Probleme durch Sturm-, Hitze- und Käferschäden), die teure und schuldenträchtige, aber begrüßenswerte Solbad-Sanierung sowie die Verwaltung der Hospitalstiftung ein. Er plädiert für einen Abrechnungsmodus, der besser erkennen lässt, wie hoch die Erträge des Hospitals sind und wie sie verwendet werden.
Stadtrat Schorpp hätte sich weitere Wohnungsrenovierungen beim Altenwohnheim Kreuzäcker gewünscht. Das gleiche gelte für die Wohnanlage Stadtheide. Ihm sei jedoch bewusst, dass beides aus finanziellen Gründen leider nicht in größerem Umfang möglich war.
Er begrüßt die gelungene Solbad-Sanierung und -erweiterung und plädiert für den Schuldenabbau bei der Hospitalstiftung.
Dem Oberbürgermeister und dem Geschäftsführer der Stadtwerke dankt er für ihr Verhandlungsgeschick hinsichtlich der Sanierung des „Grünen Baums“ in der Gelbinger Gasse - größenteils durch einen Zuschuss der Max-Kade-Stiftung - sowie für die „Stiftung für Bildung und Kultur“ durch die Ruhrgas AG.
Stadtrat Prof. Dr. Geisen regt an, die Höhe der Mieten für die Altenwohnheime nach sozialen Gesichtspunkten zu überprüfen und ggf. entsprechend zu staffeln.
Stadtrat Preisendanz und Stadträtin Herrmann sprechen sich ebenfalls grundsätzlich für den vorliegenden Etat aus.
- Die Haushaltssatzung des Hospitals zum Heiligen Geist für das Rechnungsjahr 2004 wird in der vorgelegten Fassung erlassen.
- Der Gemeinderat nimmt zustimmend von der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 Kenntnis.