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Vorlage folgt</p>
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Aufgrund von Antr&auml;gen der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen und der FDP-Fraktion findet am 23. Januar 2023 eine Sondersitzung des Gemeinderats zum Weilertunnel statt, bei der der aktuelle Sachstand und das weitere Vorgehen vorgestellt werden.</p>
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Zur Vorbereitung wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/74041732/meetingminutes/79943893/paragraph &sect; 33 / 21]&nbsp;&quot;Sachstandsbericht Weilertunnel&quot; mit Anlagen vom 1. M&auml;rz 2021 verwiesen (Anlagen 1-3). Diese Unterlagen enthalten umfassende Ausf&uuml;hrungen zur Historie der Ma&szlig;nahme, zur Abwicklung ab Bau&shy;freigabe 2015, zur Kostenfortschreibung, zum Stand im M&auml;rz 2021 und einen Ausblick zum damaligen Zeitpunkt. Letzterer bezog sich unter anderem auf folgende Punkte, die sich seitdem wie folgt weiter entwickelt haben:</p>
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- &Uuml;bergang Planungsverantwortung:</p>
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Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Personalsituation in der st&auml;dtischen Bauverwaltung wurde eine zeitnahe &Uuml;bernahme der Umsetzungsverantwortung durch die Stra&szlig;enbauverwaltung des Landes angestrebt, um den Projektfortschritt nicht zu gef&auml;hrden. Zwar wurde hier&uuml;ber noch keine Nachtragsvereinbarung geschlossen, dennoch erf&uuml;llt das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart seine Zusagen von 2021 und hat bereits wesentliche Teile der fachlichen Projektbegleitung &uuml;bernommen, indem es insbesondere seinen tunnelbautechnischen Sachverstand in das Projekt einbringt.</p>
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- Geologisches und hydrogeologisches Gutachten:</p>
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Im Fr&uuml;hjahr 2021 wurde mit einem Abschluss der Planungsphase Ende 2021 gerechnet, vorbehaltlich des Bodengutachtens, welches nach den zus&auml;tzlichen Bodenerkundungen &uuml;berarbeitet werden musste. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind noch weitere Untersuchungen der Grundwasserst&auml;nde erforderlich (n&auml;here Ausf&uuml;hrungen hierzu in der Sitzung). Die Ergebnisse dieses Monitorings werden Ende 2023 erwartet und werden aller Voraussicht nach Auswirkungen auf die bestehende Entwurfsplanung haben und diverse Umplanungen erfordern.</p>
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- Kostenfortschreibung</p>
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Zwischen dem Land und dem Bund wurde vereinbart, die &Uuml;berarbeitung der Unterlagen f&uuml;r die Kostenfortschreibung vorerst zu stoppen, bis die zu &uuml;berarbeitende Entwurfsplanung abgeschlossen ist. Aufgrund der zu erwartenden Umplanungen und der allgemein dynamischen Baupreisentwicklung ist davon auszugehen, dass die im M&auml;rz 2021 prognostizierten Gesamtkosten weiter gestiegen sind.</p>
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- Weilervorstadt</p>
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Im Gemeinderat am 1. M&auml;rz 2021 wurde beschlossen, unmittelbar nach &Uuml;bergabe der Planungsverantwortung f&uuml;r den Weilertunnel mit den Grundlagenermittlungen und Vorbereitungen f&uuml;r die st&auml;dtebauliche Entwicklung der Weiler- und Katharinenvorstadt zu beginnen. Hierzu z&auml;hlt insbesondere die Festlegung der verkehrlichen Anforderungen an die Planungsaufgabe, da die Sanierungsplanung in den beiden Vorst&auml;dten vor allem von der L&ouml;sung der verkehrsplanerischen und stra&szlig;enbautechnischen Probleme am schwierigen Verkehrsknoten &quot;Scharfes Eck&quot; abh&auml;ngt. Das B&uuml;ro, welches auch das Mobilit&auml;tskonzept &quot;Gemeinsam mobiler&quot; f&uuml;r die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft und Unterm&uuml;nkheim erstellt, wurde im Oktober 2021 mit einer gesonderten Verkehrsuntersuchung f&uuml;r das &quot;Scharfe Eck&quot; beauftragt, um die komplexen verkehrsplanerischen Fragestellungen in Form von Planf&auml;llen zu beantworten, auch im Hinblick auf Fu&szlig;verkehr, Radverkehr und &Ouml;PNV. Neben der Erhebung aktueller Daten zur Ermittlung von Verkehrsstr&ouml;men bedarf es zur Beurteilung der Planf&auml;lle und deren verkehrlichen Wirkungen eines Verkehrsmodells. Dieses wird derzeit im Rahmen des Mobilit&auml;tskonzepts erarbeitet und in den n&auml;chsten Wochen verf&uuml;gbar sein.</p>
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<u>Aktuelle Entwicklung</u></p>
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Im Oktober 2022 hat das Verkehrsministerium Baden-W&uuml;rttemberg (VMBW) als Auftragsverwaltung des Bundes dem Bundesministerium f&uuml;r Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagen, &quot;vor dem Hintergrund der gro&szlig;en Kostensteigerungen und der niedriger anzusetzenden Verkehrsbelastung des Tunnels&quot;, diesen nicht weiter als zweir&ouml;hrigen, sondern als einr&ouml;hrigen Tunnel zu planen.</p>
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In seiner Antwort an das Land, die der Stadt seit Mitte Dezember vorliegt, bezieht sich das BMDV auf einen Besuch des Parlamentarischen Staatsekret&auml;rs Michael Theurer Anfang November 2022 in Schw&auml;bisch Hall, bei dem sich dieser &uuml;ber verschiedene Schienen- und Stra&szlig;enprojekte in der Region informiert hatte. Das Ministerium schreibt: &quot;Es wurde zwischen dem Land und dem Bund Einvernehmen erzielt, dass zun&auml;chst die verkehrlichen Rahmenbedingungen gekl&auml;rt werden m&uuml;ssen, um weitergehende Entscheidungen treffen zu k&ouml;nnen. Dazu werden die Stadt und das Land die notwendigen Abstimmungen durchf&uuml;hren, um die f&uuml;r die Bemessung des Tunnels erforderlichen Prognoseverkehrsst&auml;rken festlegen zu k&ouml;nnen. Diese Verkehrsst&auml;rke ist abh&auml;ngig von der Gestaltung der an den Tunnel unmittelbar anschlie&szlig;enden Knotenpunkte, die die in die Stadt flie&szlig;enden Verkehre aufnehmen. Je nach der von Schw&auml;bisch Hall angestrebten innerst&auml;dtischen Verkehrsf&uuml;hrung sind Auswirkungen auf die prognostizierte Verkehrsst&auml;rke im Tunnel zu erwarten.&ldquo;</p>
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Am 09.12.2022 stellten die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen und am 15.12.2022 die FDP-Fraktion die im Betreff genannten Antr&auml;ge.</p>
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Mit Schreiben vom 19.12.2022 bittet das VMBW die Stadtverwaltung, die notwendigen Abstimmungen mit dem RP Stuttgart bez&uuml;glich der Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung durchzuf&uuml;hren. Die Ergebnisse sollen zeitgleich zu denen der hydrogeologischen Untersuchungen des RP Stuttgart bis sp&auml;testens Ende 2023 vorliegen, so dass dann die weitergehenden Entscheidungen getroffen werden k&ouml;nnen.</p>
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<u>Stellungnahme der Verwaltung</u></p>
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Unmittelbar nach Bekanntwerden der Anregung aus dem Landesverkehrsministerium, die Planungen f&uuml;r den Weilertunnel zu &uuml;berpr&uuml;fen, entbrannte sowohl im Gemeinderat als auch in der &Ouml;ffentlichkeit eine kontroverse Debatte, die in Teilen als Grundsatzdiskussion f&uuml;r oder gegen den Weilertunnel gef&uuml;hrt wird.</p>
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Hierzu ist festzustellen, dass es sich beim Projekt &quot;B14/B19 Verlegung in Schw&auml;bisch Hall&quot; um eine laufende Ma&szlig;nahme im Bundesverkehrswegeplan 2030 handelt. Im Januar 2023 hat der Parlamentarische Staatsekret&auml;r im BMDV Michael Theurer best&auml;tigt, dass diese gesetzlich verankerte Ma&szlig;nahme nicht in Frage gestellt sei und umgesetzt werde.</p>
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Zudem wird eine auf ein&quot;Ja&quot; oder ein &quot;Nein&quot; verk&uuml;rzte Diskussion der Komplexit&auml;t der verkehrsplanerischen, bautechnischen, wirtschaftlichen und st&auml;dtebaulichen Fragestellungen nicht gerecht. Vielmehr bedarf es einer sorgf&auml;ltigen, qualifizierten und zukunftsgerichteten Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten, den ver&auml;nderten Rahmenbedingungen und den verkehrlichen wie st&auml;dtebaulichen Zielsetzungen.</p>
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Das Land in seiner Funktion als Auftragsverwaltung ist nach dem R&uuml;ckgang der urspr&uuml;nglich anzusetzenden Verkehrszahlen zwischenzeitlich zu der Einsch&auml;tzung gekommen, dass zwei Tunnelr&ouml;hren nicht mehr erforderlich seien, um die verkehrlichen Ziele der Ma&szlig;nahme in Bezug auf die Leistungsf&auml;higkeit der Ortsdurchfahrt zu erreichen. Durch den Verzicht auf eine R&ouml;hre k&ouml;nnten die Kosten f&uuml;r den Tunnel reduziert werden.</p>
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Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ma&szlig;nahme auch hinsichtlich der st&auml;dtebaulichen Relevanz ausdr&uuml;cklich mit &bdquo;hoch&ldquo; beurteilt. Durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs in den Tunnel entstehen Entlastungen im Bereich der oberen Johanniterstra&szlig;e, die Spielr&auml;ume f&uuml;r deren Umgestaltung schaffen. Nach einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs kann der Stra&szlig;enzug, dessen Randbebauung durch die lang anhaltende Verkehrsbelastung beeintr&auml;chtigt ist, in seiner gesamten Struktur aufgewertet werden. Dies bedeutet nicht nur Verbesserungen des st&auml;dtebaulichen Erscheinungsbildes, sondern vor allem auch der Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse in den betroffenen Bereichen.</p>
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F&uuml;r die Stadt stand dieser Nutzen bereits in den 1980er Jahren im Vordergrund, als der Weilertunnel als Alternative zum Ausbau der Johanniterstra&szlig;e und der Stadtgrabentrasse entwickelt wurde. In einer Brosch&uuml;re zum Weilertunnel schreibt die Stadt sp&auml;ter: &quot;[...] Die Weilervorstadt leidet jetzt schon sehr stark unter der Ortsdurchfahrt der Bundesstra&szlig;e und die Entwicklungschancen dieses Stadtteiles sind erheblich eingeschr&auml;nkt. Eine Verbreiterung der bestehenden Trasse ist aus st&auml;dtebaulicher und stadtgestalterischer Sicht nicht vertretbar, da sie die Bausubstanz weiter sch&auml;digt und gef&auml;hrdet, sowie ihre Nutzung noch weiter beeintr&auml;chtigt. Damit w&uuml;rden auch die Chancen einer grundlegenden Sanierung und Aktivierung der Vorstadt vertan. Die st&auml;dtebaulichen M&auml;ngel k&ouml;nnen nur durch eine Umfahrung der Weilervorstadt behoben werden. Ergebnis verschiedener Planungsvarianten hinsichtlich dieser Umfahrung ist die Tunnell&ouml;sung. [...]&quot;</p>
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Im Stadtleitbild 2025 wird der Weilertunnel unter dem Oberziel &quot;Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen und Aufenthaltsqualit&auml;t&quot; und Teilziel &quot;Entlastung der Wohngebiete vom Durchgangsverkehr durch Erweiterung des Stra&szlig;ennetzes&quot; gef&uuml;hrt.</p>
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Die st&auml;dtebaulichen Zielsetzungen zur Entlastung der Weilervorstadt von Verkehr, L&auml;rm und Feinstaub, zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverh&auml;ltnisse und im besten Falle zur Schaffung eines attraktiven Quartiers mit qualit&auml;tvollen Freir&auml;umen haben nach wie vor G&uuml;ltigkeit. Dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn weiterhin ca. 20.000 Fahrzeuge t&auml;glich die Weilervorstadt durchfahren. Auch reichen die vorhandenen Stra&szlig;enquerschnitte im Bestand nicht aus, um bei ca. 20.000 Fahrzeugen gleichzeitig eine zukunftsf&auml;hige L&ouml;sung f&uuml;r den Fu&szlig;-, Rad- und Busverkehr zu erm&ouml;glichen.</p>
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Andererseits zeigt sich an verschiedenen Stellen, dass gerade dieses Ziel der Verkehrswende auch mit der &quot;aktuellen&quot; Planung der 1990er Jahre nicht zufriedenstellend erreicht werden kann. Insbesondere der zwischenzeitlich deutlich gestiegene Radverkehrsanteil entlang der Stuttgarter Stra&szlig;e war seinerzeit nicht absehbar und wurde dementsprechend nicht nach den heutigen Anforderungen ber&uuml;cksichtigt. Limitierender Faktor ist dabei vor allem der enge Querschnitt des Eisenbahnviaduktes. Auch die Bew&auml;ltigung von Abbiegebeziehungen stellt eine gro&szlig;e planerische Herausforderung dar.</p>
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Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung den Vorschlag von Bundes- und Landesverkehrsministerium als Chance, eine Ma&szlig;nahme des Bundesverkehrswegeplans, die vor vielen Jahren geplant wurde, in Form von Alternativen zu &uuml;berpr&uuml;fen. Sollte sich herausstellen, dass mit einer alternativen Planung die bisherigen und k&uuml;nftigen verkehrlichen und st&auml;dtebaulichen Ziele gleicherma&szlig;en zu erreichen sind - bei Ber&uuml;cksichtigung aller Verkehrstr&auml;ger - ist dies im beiderseitigen Interesse von Bund und Stadt.</p>
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<u>Weiteres Vorgehen</u></p>
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Mit dem in K&uuml;rze zur Verf&uuml;gung stehenden Verkehrsmodell steht ein Planungswerkzeug zur Verf&uuml;gung, mit dem verschiedene Planf&auml;lle und deren verkehrlichen Wirkungen beurteilt werden k&ouml;nnen. Aus den Berechnungen mit dem Verkehrsmodell ergeben sich die zuk&uuml;nftigen Verkehrsmengen im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten, mit denen dann Leistungsf&auml;higkeitsberechnungen durchgef&uuml;hrt werden. Im Ergebnis wird ermittelt, ob ein einr&ouml;hriger Tunnel ausreichend leistungsf&auml;hig ist und wie die Knotenpunkte ausreichend leistungsf&auml;hig auszubilden sind. Im letzten Arbeitsschritt wird entwurfstechnisch gepr&uuml;ft, ob bzw. wie die konzeptionellen Ans&auml;tze eines Planfalles sowie die berechneten verkehrstechnischen Anforderungen auf den vorhandenen Fl&auml;chen umsetzbar sind. Aus der Bewertung der Varianten ergibt sich ein Vorschlag f&uuml;r eine Vorzugsvariante. Die Bewertungskriterien umfassen St&auml;dtebau, Freiraumqualit&auml;t und verkehrlich funktionale Qualit&auml;ten im Hinblick auf Fu&szlig;verkehr, Radverkehr, &Ouml;PNV sowie ruhenden und flie&szlig;enden Kfz-Verkehr.</p>
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Weiter wird vorgeschlagen, den Gemeinderat &uuml;ber eine Projektgruppe, bestehend aus den Fachverwaltungen und jeweils einem Mitglied jeder Fraktion sowie eine/r Vertreter/in der Fraktionslosen, einzubinden. In dieser Projektgruppe k&ouml;nnte au&szlig;erhalb der Sitzungszyklen des Gemeinderats flexibel und bei Bedarf &uuml;ber Arbeitsst&auml;nde informiert und gesprochen werden. Angesichts der Komplexit&auml;t der Aufgabe und des hierf&uuml;r zur Verf&uuml;gung stehenden kurzen Zeitraums tr&auml;gt dieses Vorgehen zur Beschleunigung der Abl&auml;ufe bei.</p>
 
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<u>Anlage:</u> [[Media:352-22-Antrag-Weilertunnel-Fraktion-BUENDNIS90-DIE-GRUENEN-09122022.pdf{{!}}Antrag der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN vom 09.12.2022]]&nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:352-22-Antrag-Weilertunnel-Fraktion-BUENDNIS90-DIE-GRUENEN-09122022.pdf{{!}}Antrag der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN vom 09.12.2022]]&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br />
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;[[Media:353-22-Antrag-Weilertunnel-FDP-Fraktion-15122022.pdf{{!}}Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2022]]</p>
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Anlage 2: [[Media:353-22-Antrag-Weilertunnel-FDP-Fraktion-15122022.pdf{{!}}Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2022]]<br />
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Anlage 3: Sitzungsvorlage &sect; 33/21 zum Gemeinderat am 01.03.2021*<br />
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Anlage 4: Anlage 3 zur Sitzungsvorlage &sect; 33/21*<br />
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Anlage 5: Anlage 4 zur Sitzungsvorlage &sect; 33/21*<br />
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*im Ratsinformationssystem der Stadt Schw&auml;bisch Hall abrufbar</p>
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1. Der Sachstandbericht wird zur Kenntnis genommen.</p>
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2. Dem Vorschlag zur Einrichtung einer Projektgruppe wird zugestimmt.&nbsp;<br />
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&nbsp; &nbsp; (27 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2023, 14:01 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 8/23

Sachvortrag:

Aufgrund von Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion findet am 23. Januar 2023 eine Sondersitzung des Gemeinderats zum Weilertunnel statt, bei der der aktuelle Sachstand und das weitere Vorgehen vorgestellt werden.

Zur Vorbereitung wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage § 33 / 21 "Sachstandsbericht Weilertunnel" mit Anlagen vom 1. März 2021 verwiesen (Anlagen 1-3). Diese Unterlagen enthalten umfassende Ausführungen zur Historie der Maßnahme, zur Abwicklung ab Bau­freigabe 2015, zur Kostenfortschreibung, zum Stand im März 2021 und einen Ausblick zum damaligen Zeitpunkt. Letzterer bezog sich unter anderem auf folgende Punkte, die sich seitdem wie folgt weiter entwickelt haben:

- Übergang Planungsverantwortung:

Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Personalsituation in der städtischen Bauverwaltung wurde eine zeitnahe Übernahme der Umsetzungsverantwortung durch die Straßenbauverwaltung des Landes angestrebt, um den Projektfortschritt nicht zu gefährden. Zwar wurde hierüber noch keine Nachtragsvereinbarung geschlossen, dennoch erfüllt das Regierungspräsidium Stuttgart seine Zusagen von 2021 und hat bereits wesentliche Teile der fachlichen Projektbegleitung übernommen, indem es insbesondere seinen tunnelbautechnischen Sachverstand in das Projekt einbringt.

- Geologisches und hydrogeologisches Gutachten:

Im Frühjahr 2021 wurde mit einem Abschluss der Planungsphase Ende 2021 gerechnet, vorbehaltlich des Bodengutachtens, welches nach den zusätzlichen Bodenerkundungen überarbeitet werden musste. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind noch weitere Untersuchungen der Grundwasserstände erforderlich (nähere Ausführungen hierzu in der Sitzung). Die Ergebnisse dieses Monitorings werden Ende 2023 erwartet und werden aller Voraussicht nach Auswirkungen auf die bestehende Entwurfsplanung haben und diverse Umplanungen erfordern.

- Kostenfortschreibung

Zwischen dem Land und dem Bund wurde vereinbart, die Überarbeitung der Unterlagen für die Kostenfortschreibung vorerst zu stoppen, bis die zu überarbeitende Entwurfsplanung abgeschlossen ist. Aufgrund der zu erwartenden Umplanungen und der allgemein dynamischen Baupreisentwicklung ist davon auszugehen, dass die im März 2021 prognostizierten Gesamtkosten weiter gestiegen sind.

- Weilervorstadt

Im Gemeinderat am 1. März 2021 wurde beschlossen, unmittelbar nach Übergabe der Planungsverantwortung für den Weilertunnel mit den Grundlagenermittlungen und Vorbereitungen für die städtebauliche Entwicklung der Weiler- und Katharinenvorstadt zu beginnen. Hierzu zählt insbesondere die Festlegung der verkehrlichen Anforderungen an die Planungsaufgabe, da die Sanierungsplanung in den beiden Vorstädten vor allem von der Lösung der verkehrsplanerischen und straßenbautechnischen Probleme am schwierigen Verkehrsknoten "Scharfes Eck" abhängt. Das Büro, welches auch das Mobilitätskonzept "Gemeinsam mobiler" für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft und Untermünkheim erstellt, wurde im Oktober 2021 mit einer gesonderten Verkehrsuntersuchung für das "Scharfe Eck" beauftragt, um die komplexen verkehrsplanerischen Fragestellungen in Form von Planfällen zu beantworten, auch im Hinblick auf Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV. Neben der Erhebung aktueller Daten zur Ermittlung von Verkehrsströmen bedarf es zur Beurteilung der Planfälle und deren verkehrlichen Wirkungen eines Verkehrsmodells. Dieses wird derzeit im Rahmen des Mobilitätskonzepts erarbeitet und in den nächsten Wochen verfügbar sein.

Aktuelle Entwicklung

Im Oktober 2022 hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg (VMBW) als Auftragsverwaltung des Bundes dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagen, "vor dem Hintergrund der großen Kostensteigerungen und der niedriger anzusetzenden Verkehrsbelastung des Tunnels", diesen nicht weiter als zweiröhrigen, sondern als einröhrigen Tunnel zu planen.

In seiner Antwort an das Land, die der Stadt seit Mitte Dezember vorliegt, bezieht sich das BMDV auf einen Besuch des Parlamentarischen Staatsekretärs Michael Theurer Anfang November 2022 in Schwäbisch Hall, bei dem sich dieser über verschiedene Schienen- und Straßenprojekte in der Region informiert hatte. Das Ministerium schreibt: "Es wurde zwischen dem Land und dem Bund Einvernehmen erzielt, dass zunächst die verkehrlichen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen, um weitergehende Entscheidungen treffen zu können. Dazu werden die Stadt und das Land die notwendigen Abstimmungen durchführen, um die für die Bemessung des Tunnels erforderlichen Prognoseverkehrsstärken festlegen zu können. Diese Verkehrsstärke ist abhängig von der Gestaltung der an den Tunnel unmittelbar anschließenden Knotenpunkte, die die in die Stadt fließenden Verkehre aufnehmen. Je nach der von Schwäbisch Hall angestrebten innerstädtischen Verkehrsführung sind Auswirkungen auf die prognostizierte Verkehrsstärke im Tunnel zu erwarten.“

Am 09.12.2022 stellten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und am 15.12.2022 die FDP-Fraktion die im Betreff genannten Anträge.

Mit Schreiben vom 19.12.2022 bittet das VMBW die Stadtverwaltung, die notwendigen Abstimmungen mit dem RP Stuttgart bezüglich der Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung durchzuführen. Die Ergebnisse sollen zeitgleich zu denen der hydrogeologischen Untersuchungen des RP Stuttgart bis spätestens Ende 2023 vorliegen, so dass dann die weitergehenden Entscheidungen getroffen werden können.

Stellungnahme der Verwaltung

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Anregung aus dem Landesverkehrsministerium, die Planungen für den Weilertunnel zu überprüfen, entbrannte sowohl im Gemeinderat als auch in der Öffentlichkeit eine kontroverse Debatte, die in Teilen als Grundsatzdiskussion für oder gegen den Weilertunnel geführt wird.

Hierzu ist festzustellen, dass es sich beim Projekt "B14/B19 Verlegung in Schwäbisch Hall" um eine laufende Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan 2030 handelt. Im Januar 2023 hat der Parlamentarische Staatsekretär im BMDV Michael Theurer bestätigt, dass diese gesetzlich verankerte Maßnahme nicht in Frage gestellt sei und umgesetzt werde.

Zudem wird eine auf ein"Ja" oder ein "Nein" verkürzte Diskussion der Komplexität der verkehrsplanerischen, bautechnischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Fragestellungen nicht gerecht. Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen, qualifizierten und zukunftsgerichteten Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten, den veränderten Rahmenbedingungen und den verkehrlichen wie städtebaulichen Zielsetzungen.

Das Land in seiner Funktion als Auftragsverwaltung ist nach dem Rückgang der ursprünglich anzusetzenden Verkehrszahlen zwischenzeitlich zu der Einschätzung gekommen, dass zwei Tunnelröhren nicht mehr erforderlich seien, um die verkehrlichen Ziele der Maßnahme in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt zu erreichen. Durch den Verzicht auf eine Röhre könnten die Kosten für den Tunnel reduziert werden.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Maßnahme auch hinsichtlich der städtebaulichen Relevanz ausdrücklich mit „hoch“ beurteilt. Durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs in den Tunnel entstehen Entlastungen im Bereich der oberen Johanniterstraße, die Spielräume für deren Umgestaltung schaffen. Nach einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs kann der Straßenzug, dessen Randbebauung durch die lang anhaltende Verkehrsbelastung beeinträchtigt ist, in seiner gesamten Struktur aufgewertet werden. Dies bedeutet nicht nur Verbesserungen des städtebaulichen Erscheinungsbildes, sondern vor allem auch der Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den betroffenen Bereichen.

Für die Stadt stand dieser Nutzen bereits in den 1980er Jahren im Vordergrund, als der Weilertunnel als Alternative zum Ausbau der Johanniterstraße und der Stadtgrabentrasse entwickelt wurde. In einer Broschüre zum Weilertunnel schreibt die Stadt später: "[...] Die Weilervorstadt leidet jetzt schon sehr stark unter der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße und die Entwicklungschancen dieses Stadtteiles sind erheblich eingeschränkt. Eine Verbreiterung der bestehenden Trasse ist aus städtebaulicher und stadtgestalterischer Sicht nicht vertretbar, da sie die Bausubstanz weiter schädigt und gefährdet, sowie ihre Nutzung noch weiter beeinträchtigt. Damit würden auch die Chancen einer grundlegenden Sanierung und Aktivierung der Vorstadt vertan. Die städtebaulichen Mängel können nur durch eine Umfahrung der Weilervorstadt behoben werden. Ergebnis verschiedener Planungsvarianten hinsichtlich dieser Umfahrung ist die Tunnellösung. [...]"

Im Stadtleitbild 2025 wird der Weilertunnel unter dem Oberziel "Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen und Aufenthaltsqualität" und Teilziel "Entlastung der Wohngebiete vom Durchgangsverkehr durch Erweiterung des Straßennetzes" geführt.

Die städtebaulichen Zielsetzungen zur Entlastung der Weilervorstadt von Verkehr, Lärm und Feinstaub, zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und im besten Falle zur Schaffung eines attraktiven Quartiers mit qualitätvollen Freiräumen haben nach wie vor Gültigkeit. Dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn weiterhin ca. 20.000 Fahrzeuge täglich die Weilervorstadt durchfahren. Auch reichen die vorhandenen Straßenquerschnitte im Bestand nicht aus, um bei ca. 20.000 Fahrzeugen gleichzeitig eine zukunftsfähige Lösung für den Fuß-, Rad- und Busverkehr zu ermöglichen.

Andererseits zeigt sich an verschiedenen Stellen, dass gerade dieses Ziel der Verkehrswende auch mit der "aktuellen" Planung der 1990er Jahre nicht zufriedenstellend erreicht werden kann. Insbesondere der zwischenzeitlich deutlich gestiegene Radverkehrsanteil entlang der Stuttgarter Straße war seinerzeit nicht absehbar und wurde dementsprechend nicht nach den heutigen Anforderungen berücksichtigt. Limitierender Faktor ist dabei vor allem der enge Querschnitt des Eisenbahnviaduktes. Auch die Bewältigung von Abbiegebeziehungen stellt eine große planerische Herausforderung dar.

Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung den Vorschlag von Bundes- und Landesverkehrsministerium als Chance, eine Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans, die vor vielen Jahren geplant wurde, in Form von Alternativen zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass mit einer alternativen Planung die bisherigen und künftigen verkehrlichen und städtebaulichen Ziele gleichermaßen zu erreichen sind - bei Berücksichtigung aller Verkehrsträger - ist dies im beiderseitigen Interesse von Bund und Stadt.

Weiteres Vorgehen

Mit dem in Kürze zur Verfügung stehenden Verkehrsmodell steht ein Planungswerkzeug zur Verfügung, mit dem verschiedene Planfälle und deren verkehrlichen Wirkungen beurteilt werden können. Aus den Berechnungen mit dem Verkehrsmodell ergeben sich die zukünftigen Verkehrsmengen im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten, mit denen dann Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt werden. Im Ergebnis wird ermittelt, ob ein einröhriger Tunnel ausreichend leistungsfähig ist und wie die Knotenpunkte ausreichend leistungsfähig auszubilden sind. Im letzten Arbeitsschritt wird entwurfstechnisch geprüft, ob bzw. wie die konzeptionellen Ansätze eines Planfalles sowie die berechneten verkehrstechnischen Anforderungen auf den vorhandenen Flächen umsetzbar sind. Aus der Bewertung der Varianten ergibt sich ein Vorschlag für eine Vorzugsvariante. Die Bewertungskriterien umfassen Städtebau, Freiraumqualität und verkehrlich funktionale Qualitäten im Hinblick auf Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV sowie ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr.

Weiter wird vorgeschlagen, den Gemeinderat über eine Projektgruppe, bestehend aus den Fachverwaltungen und jeweils einem Mitglied jeder Fraktion sowie eine/r Vertreter/in der Fraktionslosen, einzubinden. In dieser Projektgruppe könnte außerhalb der Sitzungszyklen des Gemeinderats flexibel und bei Bedarf über Arbeitsstände informiert und gesprochen werden. Angesichts der Komplexität der Aufgabe und des hierfür zur Verfügung stehenden kurzen Zeitraums trägt dieses Vorgehen zur Beschleunigung der Abläufe bei.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.12.2022     
Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2022
Anlage 3: Sitzungsvorlage § 33/21 zum Gemeinderat am 01.03.2021*
Anlage 4: Anlage 3 zur Sitzungsvorlage § 33/21*
Anlage 5: Anlage 4 zur Sitzungsvorlage § 33/21*
 

*im Ratsinformationssystem der Stadt Schwäbisch Hall abrufbar

Beschlussantrag:

1. Der Sachstandbericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Vorschlag zur Einrichtung einer Projektgruppe wird zugestimmt. 
    (27 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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