118496779/meetingannouncement/122775515/agendaitem

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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat in seiner &ouml;ffentlichen Sitzung am 15.03.2023 (SV-Nr. 37/23, &ouml;ffentlich) einstimmig beschlossen, entsprechend der Antr&auml;ge der SPD- und CDU-Fraktionen die &Uuml;bernachtungssteuersatzung r&uuml;ckwirkend zum 01.01.2023 aufzuheben.</p>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat in seiner &ouml;ffentlichen Sitzung am 15.03.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496673/meetingannouncement/121832459/agendaitem SV-Nr. 37/23, &ouml;ffentlich]) einstimmig beschlossen, entsprechend der Antr&auml;ge der SPD- und CDU-Fraktionen die &Uuml;bernachtungssteuersatzung r&uuml;ckwirkend zum 01.01.2023 aufzuheben.</p>
 
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Um diesem Beschluss formell gerecht zu werden, ist es erforderlich, die als Anlage beigef&uuml;gte Aufhebungssatzung zu beschlie&szlig;en. Die Aufhebungssatzung wird nach der Beschlussfassung &ouml;ffentlich bekanntgemacht und dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zur Kenntnisnahme vorgelegt.</p>
 
Um diesem Beschluss formell gerecht zu werden, ist es erforderlich, die als Anlage beigef&uuml;gte Aufhebungssatzung zu beschlie&szlig;en. Die Aufhebungssatzung wird nach der Beschlussfassung &ouml;ffentlich bekanntgemacht und dem Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zur Kenntnisnahme vorgelegt.</p>

Version vom 11. April 2023, 15:05 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 76/23

Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2023 (SV-Nr. 37/23, öffentlich) einstimmig beschlossen, entsprechend der Anträge der SPD- und CDU-Fraktionen die Übernachtungssteuersatzung rückwirkend zum 01.01.2023 aufzuheben.

Um diesem Beschluss formell gerecht zu werden, ist es erforderlich, die als Anlage beigefügte Aufhebungssatzung zu beschließen. Die Aufhebungssatzung wird nach der Beschlussfassung öffentlich bekanntgemacht und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Anlage: Aufhebungssatzung zur Übernachtungssteuersatzung

Beschlussantrag:

Der vorgelegten Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Schwäbisch Hall (Übernachtungssteuersatzung) vom 20.04.2023 wird zugestimmt.

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