TOP 4 - Zuschuss Kunstverein Schwäbisch Hall für Energiesparmaßnahme (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 63/23

Sachvortrag:

Der Kunstverein Schwäbisch Hall hat die Räumlichkeiten im UG des Gebäudes Am Markt 7/8 für Ausstellungszwecke angemietet. Die Beleuchtungsanlage ist abgängig und muss durch moderne LED-Leuchten erneuert werden. Die neuen Leuchten sind identisch mit den Leuchten im HFM.

Die Kosten für die neuen Leuchten belaufen sich auf ca. 23.000 €, die der Verein gemäß Mietvertrag selbst aufbringen muss. Aus Bundesfördermitteln ist ein Zuschuss in Höhe von 15% zu erwarten. Außerdem wurde dem Kunstverein aus Mitteln des Vereins zur Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e.V. ein Zuschuss in Höhe von 8.100 € gewährt.

Die neuen Leuchten reduzieren den Stromverbrauch auf weniger als die Hälfte. Die Stromkosteneinsparung beträgt ca. 700 € pro Jahr. Diese Kostenreduzierung vermindert direkt die städtischen Energiekosten, da gemäß Mietvertrag vom Kunstverein eine pauschale Vereinsmiete von 2 €/qm inklusive Betriebskosten bezahlt wird. Aus diesem Grund soll der Kunstverein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 10 fiktiven Jahreseinsparungen erhalten.

Beschlussfassung:

  1. Der Kunstverein erhält einen einmaligen Zuschuss für die Sanierung der Beleuchtungsanlage in Höhe von 7.000 €. Die Finanzmittel werden außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 43180000, Produkt 11100020 bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.
     
  2. Die Deckung der Finanzmittel erfolgt aus dem Budget für Energiekosten 42410023.

        (einstimmig - 17)

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