TOP 4 - Zuschuss Kunstverein Schwäbisch Hall für Energiesparmaßnahme (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 63/23
Sachvortrag:
Der Kunstverein Schwäbisch Hall hat die Räumlichkeiten im UG des Gebäudes Am Markt 7/8 für Ausstellungszwecke angemietet. Die Beleuchtungsanlage ist abgängig und muss durch moderne LED-Leuchten erneuert werden. Die neuen Leuchten sind identisch mit den Leuchten im HFM.
Die Kosten für die neuen Leuchten belaufen sich auf ca. 23.000 €, die der Verein gemäß Mietvertrag selbst aufbringen muss. Aus Bundesfördermitteln ist ein Zuschuss in Höhe von 15% zu erwarten. Außerdem wurde dem Kunstverein aus Mitteln des Vereins zur Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall e.V. ein Zuschuss in Höhe von 8.100 € gewährt.
Die neuen Leuchten reduzieren den Stromverbrauch auf weniger als die Hälfte. Die Stromkosteneinsparung beträgt ca. 700 € pro Jahr. Diese Kostenreduzierung vermindert direkt die städtischen Energiekosten, da gemäß Mietvertrag vom Kunstverein eine pauschale Vereinsmiete von 2 €/qm inklusive Betriebskosten bezahlt wird. Aus diesem Grund soll der Kunstverein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 10 fiktiven Jahreseinsparungen erhalten.
Beschlussfassung:
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Der Kunstverein erhält einen einmaligen Zuschuss für die Sanierung der Beleuchtungsanlage in Höhe von 7.000 €. Die Finanzmittel werden außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 43180000, Produkt 11100020 bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.
- Die Deckung der Finanzmittel erfolgt aus dem Budget für Energiekosten 42410023.
(einstimmig - 17)