§ 227/1 - Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt für das Jahr 2003hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen, Aufträgen, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Gruppierungen (I) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

I. Anträge zum Haushalt 2003


CDU-Fraktion


8. Antrag: „Die Stadtgärtnerei soll gänzlich privatisiert werden, d.h. entweder geschlossen oder verkauft an ansässige Gärtner werden.“

  • Stellungnahme der Verwaltung: Der Gemeinderat der Stadt hat erst im Juli dieses Jahres beschlossen, den Werkhof als Eigenbetrieb ab dem 01.01.2003 einzurichten. Teil dieses Werkhofes ist demnach zukünftig das Sachgebiet Grün, in welchem u. a. die bisherigen Aufgabenbereiche der Stadtgärtnerei integriert wurden. Aufgaben dieses Sachgebiets sind in erster Linie: - Unterhaltung der Sportplätze - Baumpflege - Wasserbau - Bau und Unterhaltung der Spielplätze - Baumpflege - Sportplatzpflege - Wegeunterhaltung - Anzuchtbetrieb mit Kompostierung - Pflege des straßenbegleitenden Grüns - Pflege der Grünanlagen usw. Mit der Gründung des Eigenbetriebs Werkhof wurden folgende strategische und operative Ziele formuliert:
  1. Einführung der Kostenleistungsrechnung
  2. Reduzierung der seitherigen Standards und damit auch Reduzierung der Kosten
  3. Minimierung der Kosten bei gleichzeitiger Maximierung des Nutzens
  4. Reduzierung des Personals in Folge der Fluktuation, keine betriebsbedingten Entlassungen.

Mit der Einführung der Kostenleistungsrechnung verschafft sich der Werkhof ein Instrument, um die Einnahme- und Ausgabenseite zukünftig transparent zu gestalten und eine gezielte Steuerung des Betriebs zu ermöglichen, wie sie auch in der Privatwirtschaft erfolgt.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass nunmehr die gerade erst formulierten Ziele angestrebt werden sollen, ehe weitere Überlegungen in Richtung Privatisierung oder Verkauf angestellt werden. Die Schließung des Sachgebiets Grün würde an der Pflicht zur Aufgabenerfüllung nichts ändern.

Eine Privatisierung oder ein Verkauf steht nicht im Einklang mit den bisherigen Zusagen des Gemeinderates vereinbar, wonach derzeit keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen sollen. Die Schließung dieses Betriebsteiles würde eine totale Abkehr von der bisherigen Haltung darstellen. Für einen nicht unerheblichen Teil der dort beschäftigten 34 Personen würde dieser Weg direkt in die Arbeitslosigkeit führen.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass der beschrittene Weg eine Optimierung der Arbeitsabläufe und –einsätze sowie der Überprüfung von Leistungsstandards auch im Interesse der Mitarbeiter weiter verfolgt werden soll und deshalb eine Privatisierung oder ein Verkauf gegenwärtig nicht in Frage kommt. Von einem Verkauf von Teilflächen, z.B. im Bereich des Anzuchtbetriebs, muss angesichts der noch nicht rechtskräftigen Planungen für die K2576-neu dringend abgeraten werden.

9. Antrag: „Die Tankstelle im Werkhof soll ersatzlos geschlossen werden.“

  • Stellungnahme der Verwaltung: Die 1972 erbaute Tankstelle wurde im Jahr 1998 entsprechend den verschärften gesetzlichen Vorschriften umgebaut und befindet sich zum heutigen Tag in einem einwandfreien technischen Zustand. Folgende Ausstattung ist vorhanden: 50.000 Liter 3-Kammer Erdtank, 2 Zapfsäulen mit 4 Zapfpunkten (1998 gebraucht angeschafft), Hard- und Software zur Tankdatenerfassung. Im Jahr 2000 wurden ca. 200.000 Liter Diesel, Benzin und Super bleifrei an der Anlage getankt, im Jahr 2001 ca. 175.000 Liter. Der Rückgang resultiert aus verbesserten Arbeitsabläufen, Verringerung der Zahl der Fahrzeuge, einem geringeren Flottenverbrauch sowie einem gezielten Fahrertraining im LKW-Bereich (s. auch Beantwortung der 8. Frage von Bündnis 90 / Die Grünen). Insgesamt 127 Fahrzeuge (darunter 26 der Feuerwehr) wurden in 3.500 Tankvorgängen betankt, dazu zählen neben LKW und PKW auch Kommunaltraktoren und Baugeräte sowie sämtliche Kleingeräte. Der Einkaufspreis des Treibstoffes bei Großabnahme liegt für den Werkhof durchschnittlich ca. 6 Cent je Liter unter dem Zapfsäulenpreis in Schwäbisch Hall. Der Preisnachlass für den Bezug direkt an der Tankstelle liegt für den Werkhof z.Zt. bei 3 Cent je Liter. Daraus resultiert durch den Betrieb der eigenen Tankstelle eine Einsparung von rund 5.250 € / jährlich (Basis: Jahresbezug 2001). Größere Einsparungseffekte werden allerdings durch die Vorteile in den Betriebsabläufen erzielt: durch die Anordnung der Tankstelle am zentralen Standort entstehen keine Weg- und Wartezeiten und es wird eine gute Einbindung des Tankvorganges in den Arbeitsablauf ermöglicht. Während der Fahrer tankt, Füllstände kontrolliert etc., können durch die restlichen Mitglieder der Arbeitsgruppe andere Arbeiten erledigt werden. Die Aufgabe der Tankstelle würde durch Einzelabrechnung für die jeweiligen Fahrzeuge eine große Zahl von einzelnen Buchungen auslösen und zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung führen. Der Werkhof betreibt derzeit eine Tankdatenerfassung über die vorhandene Anlage und wird diese Daten zukünftig über eine Schnittstelle direkt in die Kosten-Leistungsrechnung einspeisen. Dadurch wird ohne zusätzlichen manuellen Aufwand eine genaue Kostenerfassung- und Verfolgung möglich. Externe Tankbelege müssten hingegen zuerst mit zusätzlichem Aufwand manuell eingelesen werden. Ein Vergleich mit den Fahrzeugen der Bausparkasse ist kaum möglich. Die BSH betreibt über die Tochter „facility management“ nur rund 60 Fahrzeuge, wobei ein großer Teil als Leasingfahrzeug direkt über den Leasinggeber abgerechnet wird (incl. der Kraftstoffkosten). Die betrieblichen Voraussetzungen sind ebenfalls nicht mit denen des Werkhofes vergleichbar. Mit der Aufgabe der Tankstelle wären insofern aus der Sicht der Verwaltung keine Kostenvorteile verbunden.

13. Antrag: Der Barzuschuss an die Sportfreunde für Betriebskosten und Platzwartkosten soll gestrichen werden.

  • Keine Haushaltsplanrelevanz 2003
  • Stellungnahme der Verwaltung: Unter der HHSt 1.5500.700.000.0 sind € 9.200 Zuschuss für die Betriebskosten und anteilige Platzwartkosten der Sportfreunde Schwäbisch Hall eingestellt. Mit Kaufvertrag vom 18.12.1995 haben die Sportfreunde an die Stadt Schwäbisch Hall einen Teil des Erbbaurechtes verkauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass zwischen den Sportfreunden und der Stadt ein Nutzungsvertrag über den Vertragsgegenstand gesondert abgeschlossen wird. Dieser Nutzungsvertrag beinhaltet in Ziff. 3, dass die Sportfreunde die Betriebskosten des Gebäudes Spitalmühlenstraße 30 und einen Zuschuss für die Aufwendungen der Platzanlage in der Auwiese von DM 18.000 (9.203 €) erhalten. In Abständen von zwei Jahren wird in Anlehnung der tatsächlichen, nachweisbaren Betriebskosten und Aufwendungen zwischen der Stadt und den Sportfreunden die aktuelle Pauschale neu festgelegt. Ziff. 7 lautet: „Dieser Vertrag beginnt am 18.12.95 und endet am 31.12.98. Danach verlängert sich das Nutzungsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.“ Eine Kündigung ist also frühestens zum Jahr 2004 möglich und müsste vom Gemeinderat beschlossen werden. Es ergibt sich keine Haushaltsrelevanz für das Jahr 2003.


SPD-Fraktion


Antrag: Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:

"Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall fordert den Kreistag auf, keine Erhöhung der Kreisumlage zu beschließen, sondern das durch die erhöhte Umlage an den Landeswohlfahrtsverband entstandene Haushaltsdefizit mit Hilfe des Erlöses aus dem Verkauf der EnBW-Aktien zu decken.“

  • Stellungnahme der Verwaltung: siehe Gemeinderat vom 27.11.2002


FWV-Fraktion
Antrag Nr. 1A.: Die FWV beantragt eine Haushaltsausgabensperre ab 01.07.2003, für den Fall, dass die im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung vereinbarte Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft nicht den Bundestag und des Bundesrat passieren.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Verwaltung beobachtet die bundesrechtliche Gesetzgebung sehr aufmerksam. Trotz einiger auch von der Verwaltung genannten Haushaltsrisiken ist das Instrument einer angekündigten Haushaltssperre zum 01.07.2003 nicht hilfreich, weil sich jeder darauf vorbereiten könnte und alle Weichen zur Vergabe und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bereits im ersten Halbjahr stellen könnte. Eine Sperre zur Jahresmitte wäre nahezu wirkungslos. Die Verwaltung schlägt vor, im Juni/Juli 2003 die Haushaltssituation im Haushaltszwischenbericht 2003 zu thematisieren und bei Bedarf mit entsprechenden Haushaltsinstrumenten (Nachtrags-Haushalt, Haushaltssperre, weitere Verkäufe) zu reagieren.


Antrag Nr. 1B.: Die FWV beantragt, der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, sofort nach dem Feststehen der Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft, einen Nachtragshaushaltsplan für 2003 in Form eine Doppelhaushalts mit dem Jahr 2004 zu erarbeiten. Wir denken dabei auch an externe Vorfinanzierungen, um sowohl unsere strukturellen Einrichtungen zu sichern, als auch Investitionen in einem vertretbaren Maße wieder anlaufen zu lassen. Dies jedoch unter Beibehalt der veränderten und ökonomisch optimierten Verwaltungsstruktur.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Abschaffung der „gewerbesteuerlichen Organschaft“ ist bisher nur in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen, jedoch noch nicht in Gesetzesform gegossen. Es ist keineswegs sicher, dass nach einem eventuellen Abschaffen der „gewerbesteuerlichen Organschaft“ auch tatsächlich wieder Gewerbesteuer unseres früheren größten Steuerzahlers in die Stadtkasse fließt. Der Vorstand der DZ Bank hat bereits anklingen lassen, dass in diesem Falle geeignete firmenpolitische Instrumente zur Verhinderung von Steuerzahlungen ergriffen würden. Sollten sich dennoch im 1. Halbjahr des Jahres 2003 durch Steueränderungs-Gesetze nennenswerte Steuermehreinnahmen ergeben, wird die Verwaltung zusammen mit dem Gemeinderat umgehend einen Nachtragsplan aufstellen. In diesen Nachtrag könnten u.a. auch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr 2004 aufgenommen werden, so dass wenigstens Verträge abgeschlossen und Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden können. Allerdings dürfen aus Verpflichtungsermächtigungen keine Zahlungen geleistet werden, sondern nur aus regulären Haushaltsansätzen. Ein Nachtragsplan für 2003 in Form eines Doppelhaushalts ist nicht möglich. Dies wurde vom Regierungspräsidium bestätigt. Als geeignetes Instrument erscheint in diesem Falle nur die Neufassung der Mittelfristigen Finanzplanung.


Antrag Nr. 3: Die FWV beantragt anzustreben, dass sich die Trägerschaft des Hohenloher Freilandmuseums verändert. Nämlich dahingehend, dass nicht mehr die Stadt sondern der Landkreis Träger der Einrichtung wird.

  • Siehe FWV Antrag Nr. 2 und CDU 16. Anregung (beide Teil II)
  • Stellungnahme der Verwaltung:</u> Der Verein Hohenloher Freilandmuseum hat im Jahr 2002 folgende Zuschüsse in € erhalten:
Stadt Schwäbisch Hall 500.000
Kreis Schwäbisch Hall 153.400
Hohenlohekreis 76.700
Kreis Heilbronn 25.500


Damit trägt die Stadt von den Gesamtzuschüssen der öffentlichen Hand (755.600 €) ca. 66 %. Im Jahr 2003 verringert sich der städt. Zuschuss um weitere 25.000 € auf dann nur noch 475.000 €. Aufgrund großer Anstrengungen und starker Einsparungen im Personal- und Betriebshaushalt sowie bei den Investitionen konnte das Freilandmuseum diese Kürzung in der Größenordnung von 215.000 € notdürftig ausgleichen. Im Jahr 2001 lag die Zuschussquote der Stadt noch bei knapp 75 %.

Die anderen Kreise, die zum vom Land Baden-Württemberg eingeteilten Einzugsgebiet des Freilandmuseums gehören – Ostalbkreis, Rems-Murr.Kreis zu großen Teilen und der Main-Tauber-Kreis etwa zur Hälfte - , waren trotz aller Bemühungen bisher nicht dazu zu bewegen, sich am Abmangel des Freilandmuseums mit einem regelmäßigen Zuschuss zu beteiligen. Bei Objekten, die aus dem Main-Tauber-Kreis stammen, hat der dortige Landkreis eine Projektförderung bei Translozierungskosten geleistet. Eine Übernahme des Hohenloher Freilandmuseums in die Hauptträgerschaft des Landkreises wurde seither von der Landkreis-Verwaltung Schwäbisch Hall abgelehnt.


FDP-Fraktion

1. Antrag: Verkauf aller städtischer Wohnungen (ca. 500)'

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Teil des Konsolidierungs- und Finanzierungs-Konzepts für den Haushalt 2003 ist der Verkauf von Wohnungen an die GWG zum Verkaufspreis von 5,4 Mio. €. Diese sind im Haushaltsplan 2003 (Anlage 3 a, ab Seite 451, jeweils mit einem „V“ = Verkauf gekennzeichnet. Im Stadtbesitz bleiben dann im wesentlichen nur noch öffentliche Gebäude und Wohnungen in schlechtem Zustand. Diese werden in aller Regel von Menschen geringen Einkommens bewohnt, so dass daraus keine weiteren Verkaufserlöse ohne sozialen Sprengstoff zu erzielen sind. Die GWG wird jedoch gefordert sein, ein mittelfristiges Privatisierungskonzept der übertragenen städtischen Wohnungen zu entwickeln.


2. Antrag: Verkauf des städtischen Bestattungsinstitutes.

  • Siehe CDU-Fraktion 10. Antrag (Teil II)
  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Stadt Schwäbisch Hall hat das Städtische Bestattungsinstitut als Eigenbetrieb mit den Zielen eingerichtet,
  1. den Bürgern der Stadt eine kostengünstigere Bestattung anzubieten.
  2. eine volle Kostendeckung zu erreichen.

Seither wurde im Einverständnis mit dem Gemeinderat auf die Erzielung von wesentlichen Überschüssen verzichtet. Bei der „Subventionierung durch die Stadt mit 370.000 €“ handelt es sich nicht, um Subventionen für das städtische Bestattungsinstitut. Dieser Betrag deckt vielmehr den laufenden Betrieb der Friedhöfe der Stadt, der allerdings nichts mit dem Bestattungsinstitut zu tun hat (Anmerkung: Friedhöfe werden in keiner Kommune kostendeckend geführt. Nach den beiden Gebührenerhöhungen im vergangen Jahr ist eine ca. 65 %ige Kostendeckung angestrebt.


Bündnis 90/ Die Grünen

Keine Anträge



Alternative Liste

1. Verkauf aller EVS/ EnBW Aktien der Stadt und ihrer GmbHs und Einführung des Verkaufserlöses in den Haushalt 2003

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Stadt Schwäbisch Hall besitzt EnBW-Aktien im Wert von ca. 100.000 €. Diese befinden sich in der Verwaltung des LEVW (Landeselektrizitätsverband Württemberg), sie sind vinculiert und damit zumindest im Jahr 2003 nicht verkaufbar. Sie wurden auch nicht in die sog. „Wertsicherungs-Gesellschaft“ aufgenommen. Deshalb kann frühestens dann, wenn diese Aktien mit dem Börsengang frei handelbar und zuvor entvinculiert sind, mit einem Verkauf ab etwa 2004 gerechnet werden. Die EnBW-Aktien der Stadtwerke im Wert von ca. 1,2 Mio. € fließen in die Bilanz der Stadtwerke GmbH ein. Nach dem Gesellschaftsvertrag und dem GmbH-Gesetz kann der Gesellschafter nicht über diese Einnahmen verfügen, sondern nur über die Verwendung eines eventuellen Jahresgewinns. Dies ergibt sich allein schon aus steuerlichen Vorschriften. Da aus heutiger Sicht der Jahresabschluss der Stadtwerke noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ist die „vorsorgliche Verwendung eines eventuellen Gewinns“ für den Stadthaushalt nicht möglich. Veranschlagt werden dürfen nur „voraussichtlich tatsächliche Eingänge“. Die Stadtwerke beabsichtigen die Erträge aus den EnBW-Aktien-Verkauf zur Absenkung der Kreditaufnahmen für Zukunftsinvestitionen zu verwenden.


2. Dieser Betrag soll bis zu einer Summe von 100.000 € zur Aufstockung des Haushaltsposten Zuweisung und Zuschüsse eingesetzt werden und zu je einem Drittel für Kultur, Sport und Soziales eingesetzt werden.

  • Stellungnahme der Verwaltung:</u> Die Antwort ergibt sich aus „AL Nr. 1“.


3. Kündigung des Pachtvertrages der Flughafen GmbH und Erreichung einer marktüblichen Pacht

  • Siehe auch Anfrage SPD-Fraktion Stadtrat Schorpp (Teil II)
  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Flugplatz GmbH wurde ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (01.03.1997 bis 28.02.2017) abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist ohne Zuwiderhandlung gegen den Pachtvertrag nicht vorgesehen. Die Stadt hat sich verpflichtet, als Deckungsbeitrag zum Betrieb des Flugplatzes die anfallenden Pachtgebühren als Zuschuss zur Flugplatz GmbH zu verrechnen. Speziell in einer Zeit, in der die Gewerbeansiedlungen rückläufig sind, stellt der Geschäftsflugplatz Hessental eine wichtige Infrastruktur für die Stadt dar. Nachdem die Stadt weder für die laufenden Betriebskosten noch für die Ausbaukosten aufkommen muss und die derzeitigen Anlaufdefizite des Geschäftsflugplatzes nicht unerheblich sind, sollte auch in Zukunft der Pachtpreis für das Gelände als Zuschuss für die Flugplatz GmbH verrechnet werden. Im Rahmen der künftigen Verschwenkung und Verlängerung der Start- und Landebahn wird die Verwaltung mit der Flugplatz GmbH in erneute Verhandlungen eintreten.



Aufträge an die Verwaltung


CDU-Fraktion

1. Anregung: „Die Verwaltungsspitze möge die Praxis des Verschiebens von Haushaltsmitteln durch Deckungsvermerke verschärft kontrollieren und entsprechend überwachen. Am besten gleich von vornherein unterbinden."

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die „Praxis des Verschiebens von Haushaltsmitteln durch Deckungsvermerke“ ist gesetzlich geregelt in § 18 Abs. 3 GemHVO: „ Im Vermögenshaushalt können jeweils nur die Ausgaben innerhalb eines Abschnitts oder, soweit Unterabschnitte verbindlich vorgeschrieben sind, eines Unterabschnitts für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden“. Genau nach diesen Formulierungen im Gesetz wurden die Haushaltspläne der Stadt aufgestellt. In den mündlichen Erläuterungen zum Haushalt wurde durch die Verwaltung jeweils auf diesen Deckungsvermerk hingewiesen. Der Gemeinderat hat alljährlich so beschlossen. Damit waren die „Verschiebungen“ (die Mehrausgaben eines Straßenbauvorhabens wurden durch Wenigerausgaben eines anderen Straßenbauvorhabens gedeckt), rechtlich einwandfrei. Das Rechnungsprüfungsamt hat diesen legalen Vorgang nicht beanstandet, allerdings darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat im Einzelfall nicht unterrichtet wurde. Die Verwaltung beabsichtigt künftig den Gemeinderat zeitnäher auf Mittelverlagerungen innerhalb von Haushaltsabschnitten ausdrücklich hinzuweisen.


2. Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt eine Einzelaufstellung der HH-Stelle 582000.5 (für das Jahr 2002) über insgesamt Euro 95.700. Wie viel wurde tatsächlich für die bestehenden Partnerschaften ausgegeben und wofür?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Das Haushaltsjahr 2002 ist noch nicht abgeschlossen, eine Aufstellung über die Einzelausgaben wird im Frühjahr 2003 vorgelegt. Aus heutiger Sicht wird der Planansatz für die Städtepartnerschaften 2002 eingehalten.


3. Frage: Wieviel wurde sachfremd, d.h. für nicht bestehende Partnerschaften aus dieser HH-Stelle ausgegeben? Auch hier bittet die CDU-Fraktion um eine Einzelaufstellung.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    siehe 2. Antrag


4. Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, Vorschläge zur Einreichung bei der Europäischen Kommission Abteilung „Städtepartnerschaften“ zu erarbeiten

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit die Fördermöglichkeiten der EU im Bereich Städtepartnerschaften ausgenützt und informiert sich auch weiterhin über Internet und Schulungen über laufende Förderquellen.
    Aus folgenden Fonds wurden bereits Zuschüsse gewährt:
    Wiederkehrende Maßnahmen:
  1. Städtepartnerschaftsfond der EU:
    • Mittel werden seit 1991 regelmäßig beantragt.
    • Für Begegnungen von Erwachsenen aus Zamosc und Schwäbisch Hall
    • Nur eine Maßnahme pro Jahr und Stadt bezuschussungsfähig
    • Berechnung durch die EU pauschal, unabhängig vom Programm
    • Zuschuss pro Maßnahme rund 1500 €
  2. Deutsch-Französiches, Deutsch-Polnisches Jugendwerk
    • Für Schüleraustausch zwischen Epinal und Schwäbisch Hall werden regelmäßig Mittel vom Deutsch-Französischen Jugendwerk angefordert.
    • Seit der Gründung im Jahr 1991 beantragen wir Zuschüsse beim Deutsch-Polnischen-Jugendwerk
    • Anzahl von Zuschüssen pro Stadt und Jahr unbegrenzt
    • Altersgrenze für „Jugendliche“ liegt bei 26 Jahren
    • In den Jahren 2000-2002 haben wir 19288,54 € erhalten
  3. Kulturbegegenungen Fond vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas
    • Immer nur eine Maßnahme pro Stadt und Jahr
    • Beträge verhältnismäßig gering
    • Zuschuss pro Maßnahme 1000 €


Einzelprojekte:

4. Robert-Bosch-Stiftung

  • Gemeinsam mit der Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs“ Schwäbisch Hall und der Zamoscier Frauenselbsthilfegruppe nach Brustkrebs „Amazonen“, haben wir das Projekt “Ost-West-Begegnung krebsbetroffener Frauen und Klinikmitarbeiter aus Zamosc und Schwäbisch Hall“ ausgearbeitet.
  • Die Robert-Bosch-Stiftung unterstützt dieses Projekt mit 22 350 €


5. Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit</u> Durch unsere Unterstützung sind in Zamosc folgende Bauvorhaben von der Stiftung für Deutsch-Polnische-Zusammenarbeit nachhaltig bezuschusst worden:

  • Bau von Hütten im Ferienlager der Zamoscier Pfadfinder
  • Bau der Zamoscier Kläranlage
  • Bau des Begegnungszentrums der St Michael Kirchengemeinde
  • Umbau des Schlösschens in abunie zum Hospiz Santa Galla


6. Antrag: Die Zuschüsse zur Volkshochschule werden wegen der finanziellen Situation der Stadt sukzessive reduziert werden müssen. Dabei sollte eine Reduktion der Quantität einer Reduktion der Qualität vorgehen. Der Vorstand der Volkshochschule wird aufgefordert, ein Konzept zur Einsparung von 20 – 25% des städt. Zuschusses zum Ende des zweiten Quartals 2003 vorzulegen.'

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Auf Wunsch des Gemeinderates wird die Verwaltung die Volkshochschule beauftragen, ein Konzept über die Auswirkungen einer Einsparung von weiteren 25% des städtischen Zuschusses zu erarbeiten. Sollten sich die Einnahmen der Stadt bis Jahresmitte nicht nachhaltig verbessern, müssen ähnliche Konzepte für andere städtische Einrichtungen erstellt werden.


7. Antrag: „Der Museumsshop soll sukzessive ausgebaut werden.“

  • Stellungnahme der Verwaltung:

Schon seit Jahren betreibt das Museum im Eingangsbereich einen Museumsshop. Wie im Antrag formuliert, wird dort nicht Dutzendware, sondern ein speziell auf die Aktionen und Veranstaltungen des Museums abgestelltes Sortiment angeboten, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. So sind die Einnahmen aus dem Museumsshop vom Jahr 2000 von ca. 8.500 € im Jahr auf ca. 42.730 € im Jahr 2001 (bedingt durch die Eröffnung Stadtmühle und den großzügigeren Verkaufsbereich) gestiegen. Das bedeutet einen Warenumsatz von ca. 1 € pro Besucher, ein recht guter Wert für solche Angebote. Ein gleich guter Umsatz wird im Jahr 2002 erwartet.



10. Antrag: Das Bestattungsinstitut der Stadt Schwäbisch Hall muss in Zukunft gewinnorientiert geführt werden und den Überschuss an die Stadt zurückzuführen.

  • Siehe auch FDP-Fraktion weitergehender 2. Antrag (Teil I)


12. Antrag: Die CDU-Fraktion bittet um eine Aufstellung über die Zusammensetzung der 1,75 Mio. € Ausgaben an Mieten und Pachten. Außerdem beantragt sie ein funktionierendes Controlling sämtlicher Miet- und Pachtverträge, um rechtzeitige Kündigungen, Neuverträge etc. formaljuristisch abzusichern, und somit nicht, wie in der Vergangenheit, finanzielle Nachteile bei der Stadt entstehen zu lassen.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die detaillierte Aufstellung über die Zusammensetzung der Mietausgaben ist in der Anlage 5 des Haushaltsplans, Sammelnachweis 530, Seite 529 ff. enthalten. Aus dieser Aufstellung zeigt sich, dass es sich bei den Kosten sowohl um Miete und Pachten für angemietete Grundstücke und Gebäude handelt als auch um Miete für Telefonanlagen, Brandmeldeanlagen, Kopiergeräte, Zeiterfassungsgeräte. Im Zusammenhang mit der Übertragung des Immobilienmanagements der Stadt auf die GWG im Jahr 2003 werden auch diese Verträge erfasst. Mit dieser Erfassung und Auswertung ist das vom Gemeinderat gewünschte Controlling im Rahmen eines Vertragsmanagements möglich.


14. Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt die Einrichtung einer City-Management Koordinationsstelle. Nach dem Vorbild von Mosbach kann diese Koordinationsstelle kostenneutral beim persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters eingerichtet werden.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    In Mosbach gab es ursprünglich eine ähnliche Aufgabenstellung für den pers. Referenten des Oberbürgermneisters wie sie in Schwäbisch Hall derzeit besteht: der pers. Refernet des OB war gleichzeitig Leiter der Pressestelle. Dann wurde die Funktion des City-Managers zusätzlich beim persönlichen Referenten des OB eingerichtet. In Mosbach erfolgte dieser Schritt allerdings nicht kostenneutral. Kostensteigernd wirkte sich zunächst die Höherstufung des pers. Referenten durch die Ausweitung seiner Aufgaben aus. Zusätzlich wurde bald eine weitere Kraft für den Bereich Pressearbeit notwendig, weil sich schnell zeigte, dass die Funktion des City-Managers nicht nebenher mit 10-20% der Arbeitszeit zu bewältigen war, wollte man das Thema richtig angehen. Seit Sommer diesen Jahres ist der City-Manager in Mosbach eine 100%-Stelle, die als Stabsfunktion beim Oberbürgermeister angesiedelt ist. Die Finanzierung liegt bei der Stadt. Der City-Manager bildet dort eine Bürogemeinschaft mit dem Wirtschaftsförderer der Stadt; eine Konstellation, die sich nach Einschätzung des Mosbacher City-Managers bewährt. Der persönliche Referent in Mosbach hat nun wieder sein ursprüngliche Funktion und die Leitung der Pressestelle inne. Die Verwaltung beabsichtigt die Aufgabenstellung des City-Managements bei der TMG anzusiedeln.


15. Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, das „Haus der Vereine“ einem seinem Charakter entsprechenden Anstrich zu geben, dass es für die Jugendlichen eine neue Heimat bieten kann.

  • Siehe auch Bündnis 90/ Die Grünen 2. (Teil III)
  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Im Zuge der Strukturanpassung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden die Angebote „Offener Bereich“, „Jazz-Cafe Narziss“ und „Cafe Exzess“ vom KJH Forum ins Haus der Vereine verlagert. Um ein funktions- und jugendgerechtes Ambiente zu schaffen, werden verschiedene kleinere baulichen Veränderungen erforderlich, z.B. Einbau einer Teeküche, Schallisolierung, Telefonanschluss, Raumteiler, Schönheitsreparaturen (Ortsbegehung Sozial- und Jugendausschuss 17.10.2002). Der konkrete Umbau- und Ausbaubedarf lässt sich erst auf der Grundlage eines neuen Raumnutzungskonzept benennen und zahlenmäßig beziffern. Das Konzept für eine gemeinsame Nutzung und Belebung des Hauses durch Vereine und die Offene Jugendarbeit wird derzeit erarbeitet. Mittel für die Verlagerung und Erneuerung der Ausstattung und Einrichtung sind eingestellt unter:
HHSt. 1.4600.520000 € 10.500,--
HHSt. 2.4600.935000.3 € 4.000,--


Außerdem bei HHSt. 1.4600.500000.0 € 20.000,-- für den Umzug des Forums in das Haus der Vereine sowie den Heimbacher Hof. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Mittel durch eine längerfristige Überlassung von Räumen an Vereine akquiriert werden könnten.


16. Anregung: Die Verwaltung möge sich Gedanken machen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, einzelne Einrichtungen der Stadt in Fördervereine umzuwandeln.

Die CDU-Fraktion regt darüber hinaus an, mit dem Landkreis und den umliegenden Gemeinden weitere Zweckverbände zu gründen mit dem Ziel, bestehende Einrichtungen wie Musikschule, Bibliothek, Stadtorchester, Museum, Volkshochschule etc. in ihrem Bestand auch in Zukunft abzusichern und vor der Schließung zu bewahren.

  • Siehe auch FWV-Fraktion Antrag Nr. 3 (Teil I)
  • Siehe auch FWV-Fraktion Antrag Nr. 2 (Teil II)
  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Einrichtung von Fördervereinen wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings sind diese Vereine in Ihrem Wirkungsumfang eingeschränkt. Besser wären sicher Trägervereine, die verantwortlich Aufgaben in eigene Zuständigkeiten übernehmen könnten. Dazu bedarf es allerdings eines erheblichen Potentials an Interessen und Engagement von Privaten, die auch bereit wären, mit der Trägerschaft verbundene Risiken zu übernehmen.
    Beteiligung des Landkreises und der Nachbargemeinden:
    Die Verwaltung hat bereits Kontakte zu Landkreis und Umlandgemeinden aufgenommen mit dem Ziel der materiellen Beteiligung an den Aufgaben der Stadt Schwäbisch Hall. So hat der Oberbürgermeister in einem Schreiben an den Landrat die Beteiligung des Landkreises z. B. an den Kosten für die Stadtbibliothek gefordert. Immerhin sind rd. 40 % der Bibliotheksnutzer Einwohner aus dem Landkreis. Ferner wurde dem Landkreis die mögliche Hauptträgerschaft des Hohenloher Freilandmuseums angedient.
    Auf Einladung des Oberbürgermeisters fand am 19. 11. 2002 ein gemeinsames Gespräch zwischen den Bürgermeistern der Nachbargemeinden Michelfeld, Michelbach, Rosengarten, Braunsbach, Vellberg, Obersontheim und Wolpertshausen und der Verwaltungsspitze der Stadt Schwäbisch Hall statt. Ziel war es, entsprechend des Anliegens der Antragsteller, die Nachbarkommunen für eine gemeinsame Trägerschaft wichtiger kommunaler Einrichtungen zu gewinnen, um die vielfältigen Aufgaben der Stadt Schwäbisch Hall z. B. auf den Gebieten Musikschule, Museen, VHS, Bibliothek, Schulen und Werkhof gemeinsam zu bewältigen und vor eventuellen Kürzungen oder gar Schließungen zu bewahren.
    Bis dato haben sowohl Landkreisverwaltung als auch die Bürgermeister der Umlandgemeinden jegliche Beteiligung abgelehnt. Die Begründung lautete allgemein, dass zwar großes Verständnis mit den finanziellen Nöten der Stadt bestehe, jedoch die Stadt im Rahmen ihrer zentralörtlichen Bedeutung selbst für diese Aufgaben zuständig sei. Eventuelle Einschränkungen müssten dann eben auch von den Kreisbewohnern hingenommen werden. Die Nachbarkommunen seien selbst am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten angelangt.
    Der im HT erschienene Artikel mit dem Interview des Rosengartener Bürgermeister ist dem Gemeinderat bekannt.
    Allgemein gilt : Beteiligungen und evtl. Gründung von Zweckverbänden usw. können nur auf freiwilliger Basis im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Kommunen und Verbänden abgeschlossen werden. Wenn dazu keine Bereitschaft besteht, gibt es kein Zwangsinstrument.
    Zur Lösung der Probleme der Stadt Schwäbisch Hall könnte beitragen:
  • Erheben eines sog. „Auswärtigenzuschlages“ in Form von Subventionierung der Haller Bevölkerung bei gleichzeitigem Anheben der städtischen Gebühren (z. B. Musikschule).
  • Ausschluss der auswärtigen Nutzer von den Leistungen der o. g. Einrichtungen. Damit einher gehen müsste dann eine Reduzierung der Personalressourcen.



SPD-Fraktion


Stadträtin Berroth:

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung die Haushaltsansätze für Stadtbild-, Bebauungs- und Verkehrsplanung, Gutachten und Vermessungsprojekte in der Gesamthöhe von 201.250 € im Einzelnen aufzuführen und zu begründen.

  • Siehe auch Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen 6. (Teil III)
  • Stellungnahme der Verwaltung:
    a) Stadt-, Bebauungs- und Verkehrsplanung 130.000 €
    Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden im Vermögenshaushalt der Abteilung Stadtplanung Sachausgaben für Planungsleistungen eingebracht, die im Regelfall zu 90 % über die Erschließungsbeiträge (zukünftig 100% über die Erschließungsträger-Gesellschaft) erstattet werden. Es handelt sich dabei um Gutachterkosten sowie Kosten für Planungsleistungen, die an externe Planungsbüros vergeben werden. Folgende Beispiele sollen durchgeführt werden:
  • Mittelhöhe IV ca. 15.000 €
  • bauliche Entwicklung Heimbachsiedlung ca. 10.000 €
  • Weitere Entwicklung von Gewerbegebietsflächen im Westen ca. 22.000 €
  • Baugebiet Riedwiesen in Eltershofen 15.000 €
  • Baugebiet Leichweg Sulzdorf 20.000 €
  • Baugebiet Langenfelder Ziegelhütte ca. 10.000 €
  • Gottwollshausen Erweiterung, Riegeläcker 8.000 €


Weiter sind Restbeträge für die Baugebiete Teurershof (Änderung), Vogelsang, Mittelhöhe, Hübscher Weg und Steinbach zu finanzieren. Die Gesamtgrößenordnung ist mit 130.000 € sehr knapp bemessen und wird erfahrungsgemäß nicht ausreichen, um das gesamte Aufgabenpensum abarbeiten zu können.

Trotz der ausgeprägten Finanzkrise der Stadt Schwäbisch Hall sollte der Sektor der Bauleitplanung und der Baugebietsentwicklung nicht reduziert werden. Hier werden zum einen Flächen der Stadt aktiviert, die nicht nur für zusätzliche Einnahmen sorgen, sondern überhaupt erst die langfristige Entwicklung des gesamten Stadtgefüges ermöglichen. Zum anderen ergibt sich durch die Notwendigkeit städtebaulicher Planungen auch für Fremdgrundstücke eine Verpflichtung zu entsprechendem Tätigwerden. Ohne die städtebaulichen Untersuchungen und ohne die Bauleitplanung wären auch keine privaten Investitionsvorhaben möglich. Dieser Aufgabenbereich stellt ohne Zweifel eine der hoheitlichen Kernaufgaben einer Kommune dar. Die Gemeinden sind nach § 1 BauGB verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.“

Keineswegs alle damit verbundenen Aufgaben können mit dem eigenen Personal erledigt werden, da zum einen die Vielzahl der Verfahren und Untersuchungen personell nicht in vertretbaren Zeiträumen zu bewältigen ist, zum anderen die teilweise erforderlichen Fachkenntnisse und Arbeitsinstrumente (z.B. Berechnungsprogramme für Leistungsuntersuchungen bei Verkehrsknotenpunkten, Bohrgeräte für hydrogeologische Gutachten, Berechnungsprogramme für Schallgutachten u.v.m.) bei der Stadt nicht vorhanden sind. Es ist festzustellen, dass die Bearbeitungstiefe und die Komplexität der Verfahren und Inhalte durch die Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die zunehmenden Interessens- und Zielkonflikte in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung weiter verschärfen wird, die Verfahren somit noch schwieriger werden und die Herleitung der Planung mit Begründung weiter an Bedeutung gewinnen wird. Ohne die Unterstützung durch externe Fachleute können Bauleitplanverfahren gerade bei einer weiteren Verwaltungsverschlankung nicht mehr abgewickelt werden.

Der Verzicht auf bauliche Investitionen der Stadt bewirkt in den vorgenannten Themenfeldern keinerlei Reduktion!


b) Vermessungskosten 71.250 €

Von der Haushaltsstelle 2.6120.950.000.9.100 "Vermessungskosten" werden folgende Ausgaben angewiesen:

  1. Beschaffung von digitalen Daten bei der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg
    • Updates der ALK-Daten (Darstellung des Liegenschaftskatasters wie z.B. Flurstücke, Gebäude usw.) als aktuelle Grundlage für alle Pläne mit räumlichem Bezug (ca. 85% aller Pläne).
    • Updates der ALB-Daten (Beschreibende Angaben zum Liegenschaftskataster wie z.B. Eigentümer, Gebäude, Fläche, Nutzung usw.) als Grundlage für thematische Auswertungen und für Auskünfte aller Art.
    • Updates der Rasterdaten (Topographische Karten 1:10.000 und 1:25.000 sowie Orthophotos) als Grundlage für Übersichts- und thematische Pläne.
    • Beschaffung von ATKIS-Daten (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem) als gemeinsame Basis von Vektor- und Rasterdaten.
  2. Beschaffung von analogen Unterlagen der Staatl. Vermessungsverwalt. B-W
    • Meßurkunden, Handrisse, Dauerrisse, Höhenfestpunkte als Grundlage für vermessungstechnische Berechnungen.
    • Einsichtnahmen in das Liegenschaftskataster als Grundlage für das Nachvollziehen von Vorgängen, die auf alten Darstellungen basieren.
  3. Fortführung des topographischen Kartenwerks M 1:500
    • größtenteils über Befliegung und photogrammetrische Auswertung als Grundlage für alle Planungen (Bebauungspläne, Ausführungspläne aller Art und thematische Pläne) sowie zur Bestandsdokumentation und Aktualisierung nach durchgeführten Maßnahmen. Die Herstellung durch das o.a. Verfahren ist deutlich wirtschaftlicher als eine terrestrische Aufnahme des jeweiligen Sachverhalts.
  4. Vergütung von hoheitlichen vermessungstechnischen Arbeiten, die von der Abteilung Vermessung nicht ausgeführt werden können, weil keine Befugnis zur Durchführung dieser hoheitlichen Arbeiten besteht, z.B. Grenzfeststellungen und Gebäudeaufnahmen.
  5. Vergütung von sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten, bei denen eine Vergabe wirtschaftlicher ist als die Erledigung durch die Abteilung Vermessung.

Die digitalen Daten aus den Nummern 1) und 3) werden im graphischen Informationssystem verwaltet und zusammen mit den städtischen Daten präsentiert. Die Beschaffung dieser Daten bei der staatlichen Vermessungsverwaltung B-W, bzw. vor allem die Beschaffung von aktualisierten Daten, ist deutlich wirtschaftlicher, als die notwendige Aktualisierung mit eigenem Personal. Diese Aktualisierung wäre im übrigen mit dem vorhandenen Personalbestand überhaupt nicht zu bewerkstelligen.

An z. Zt. 20 Arbeitsplätzen, vor allem im Fachbereich Planen und Bauen, aber auch beim Baurechtsamt, beim Städtischen Werkhof, bei den Liegenschaften, im Fachbereich Bürgerdienste und im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden diese (ständig zu aktualisierenden) Daten benötigt, um Pläne mit Grundrißbezug blattschnittfrei, maßstabs- und formatunabhängig erzeugen zu können und um raumbezogene Auskünfte direkt und ohne Zeitverzug am Arbeitsplatz einholen zu können. Außerdem werden im graphischen Informationssystem alle räumlich relevanten Daten im Bereich des Konversionsgebiets "Solpark" geführt, durch entsprechende Verschneidungen ausgewertet und alle notwendigen Pläne mit den jeweils benötigten Inhalten gefertigt.

Die Vermessungsdienstleistungen dienen als Grundlage für zahlreiche weitere städtische Dienststellen, ebenso auch für die Bürger. Ohne Fortschreibung der aktuellen Raumdaten käme ein Großteil der Verwaltung zum Erliegen.
Die Leistungen der noch zu gründenden Erschließungsgesellschaft haben mit diesem Aufgabenspektrum nichts zu tun und können von dieser auch nicht erbracht werden. Die Vermessungskostenanteile der Erschließungsgebiete wurden bislang durch die eingenommenen Erschließungsbeiträge weitgehend refinanziert. Pauschale Kürzungen bisheriger Erfahrungsansätze wurde in Höhe von 5% vorgenommen. Zukünftig wird es so sein, dass die Erschließungsgesellschaft der Stadt die Kosten für erbrachte Dienstleistungen erstatten wird.



Stadtrat Schorpp:

1. Können nicht durch Kündigungen diverser Mitgliedschaften (blaue Seiten S. 600) bei auswärtigen und auch bei Haller Vereinen unnötige Kosten eingespart werden? Es erscheint wenig einsichtig, dass die Stadt als Zuschussgeber bei einem Teil Haller Vereine Mitglied ist bei anderen aber nicht. Gibt es dafür plausible Gründe? Manche andere Mitgliedschaften sind wichtig oder auch sinnvoll. Zu welchen Mitgliedschaften besteht aber notwendiger Weise keine Veranlassung?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Mitgliedschaften der Stadt Schwäbisch Hall in den verschiedenen Vereinen ist in seiner Vielfalt nicht immer plausibel erklärbar und zum großen Teil wohl historisch bzw. auch politisch bedingt. Es gibt hierbei zum Einen die für die Verwaltungsorganisation und für den Verwaltungsablauf unabdingbar notwendigen Mitgliedschaften wie z. B. beim Kommunalen Arbeitgeberverband, dem Städtetag Baden-Württemberg, der KGST etc. Zudem wurden Mitgliedschaften in der Vergangenheit von einzelnen Ämtern gewünscht um regelmäßig die jeweiligen Fachpublikationen der einzelnen Verbände zu erhalten. Außerdem existieren auch noch „politisch“ motivierte Mitgliedschaften wie z. B. im Klimabündnis, Solar- und Energieinitiative Heilbronn e. V., Kulturregion Stuttgart etc.
    Die Verwaltung wird die Mitgliedschaft in den einzelnen Vereinen noch einmal äußerst kritisch auf deren Notwendigkeit und Nutzen hin untersuchen und die Mitgliedschaften in nicht zwingend notwendigen Vereinen nach Rückkopplung mit dem Gemeinderat kündigen.


Stadtrat Schorpp:

Die Verwaltungsspitze wird beauftragt, mit der Flugplatz GmbH darüber zu verhandeln, den Pachtvertrag dahingehend zu verändern, dass in dem darin genannten Zeitraum von 20 Jahren ab 2003 jährlich die Hälfte der Pacht entrichtet wird.

Diese Pachteinnahmen von ca. 11.000 € sollen zur Aufstockung des Sozialfonds verwendet werden, der von 2001 zu 2002 um 50% gekürzt wurde und nunmehr wiederum um 5% gekürzt werden soll.

  • Siehe weitergehender Antrag Alternative Liste 3. (Teil I)



FWV-Fraktion


Antrag Nr. 2: Die FWV beantragt, der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines schlüssigen Konzeptes für die Beteiligung der Nachbargemeinden zum Erreichen von Kostendeckungen bzw. Abmangelbeteiligungen an städtischen Einrichtungen, welche von unserer gesamten Raumschaft genutzt werden.

  • Siehe FWV-Fraktion Antrag Nr. 3 (Teil I)
  • Siehe CDU-Fraktion 16. Anregung (Teil II)


Antrag Nr. 4: Die FWV beantragt Teile des Hällisch-Fränkischen Museums, welches insgesamt größenordnungsmäßig einem Landesmuseum gleichzusetzen ist, einem freien Galeristen bzw. Kunstmäzen zur festen Anmietung anzubieten.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Aufgrund der hohen finanziellen Belastung dieser Institution aus den Gebäudekosten werden von der Verwaltung derzeit verschiedene Möglichkeiten der Flächenreduzierung, einer Zusammenlegung mit anderen städtischen Einrichtungen oder ein – wie im Antrag formuliert – zur Verfügung Stellen von Flächen an Privatorganisationen untersucht. Eine endgültige Entscheidung hängt jedoch einerseits von der konkreten Nachfrage und andererseits von der Höhe der Umbaukosten ab.


FDP-Fraktion

Keine Aufträge




Bündnis 90/ Die Grünen


Bündnis 90/ Die Grünen bitten, im Frühjahr nächsten Jahres über die Auswirkungen der Strukturanpassung im Kinder- und Jugendbereich zu berichten.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Über den Stand der Realisierung und die Auswirkungen der Strukturanpassung der Kinder- und Jugendarbeit soll regelmäßig informiert werden. Ein erster Bericht wird bis zur Juli-Sitzung des Sozial- und Jugendausschuss im nächsten Jahr erstellt.


Um die Fortschreibung des städtischen Energieberichts wird gebeten.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Der Energiebericht wird voraussichtlich im 1. Quartal 2003 erstellt werden.


5. Erschließungsmaßnahmen:

Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, dass in Schwäbisch Hall die Erschließungsbauweise zu kostenintensiv sei, und dass mit einem rationelleren Vorgehen ein Einsparpotential von 5% zu erreichen wäre. Bündnis 90/ Die Grünen bitten die Bauverwaltung hier entsprechende Vorschläge zu machen und aufzuzeigen, wie andere Städte im Vergleich hier vorgehen.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Bauverwaltung hat sich mit den Äußerungen des Rechnungsprüfungsamtes intensiv auseinandergesetzt. Selbstverständlich spielte auch in der Vergangenheit eine „rationelle“ Vorgehensweise bei den Erschließungen eine wichtige Rolle, wobei diese Frage abgewogen werden muss zwischen den Interessen der Stadt hinsichtlich einer wirtschaftlichen Vorgehensweise und den Interessen und Wünschen der Grundstückserwerber. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch die durch die jeweiligen Bebauungskonzepte geschaffenen Voraussetzungen im Erschließungssystem.
    Manche Erschließungsgebiete, wie zum Beispiel die Neubaugebiete des Teurershofes, wurden aus heutiger Sicht eindeutig zu groß gewählt. Dieses führte dazu, dass vergleichsweise große Vorleistungen für die Sammelstraßen getätigt werden mussten, ohne dass die Wohnbautätigkeit mit diesen Vorleistungen Schritt gehalten hätte. Die Vermarktung von Einzelgrundstücken in allen Bereichen der jeweiligen Erschließungsabschnitte führte außerdem zu einer kleinteiligen Stückelung der Fertigstellungsbereiche. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich nicht sehr wirtschaftlich.
    Weiterhin stellte sich heraus, dass die aus einem Bebauungsplan resultierenden Erschließungsgebiete kaum über einen Zeitraum von 20 und mehr Jahren abgewickelt werden sollten. Große Teilflächen entsprachen zwischenzeitlich nicht mehr den Rahmenbedingungen der Wohnungswirtschaft und der Nachfragesituation. Hier wurde in jüngster Zeit durch die planungsrechtliche Anpassung von Teilgebieten Abhilfe geschaffen.
    Der Fachbereich Planen und Bauen wird sich, sowie dieses bereits in der jüngeren Vergangenheit der Fall gewesen war, intensiv der Fragestellung verschiedener Erschließungskonzepte widmen. Hierbei ist anzustreben, dass die Erschließungssysteme auch hinsichtlich des Aspektes klar abgrenzbarer Erschließungsabschnitte optimiert werden. Klar ist aber auch, dass dieser Einzelaspekt ggf. mit anderen wichtigen Entwurfskriterien (Siedlungsbild, Einfügen in die Topographie, Südausrichtung von Wohngebäuden u.v.m.) kollidieren wird. Bei kleineren Gebietsgrößen ist zukünftig zu untersuchen, ob ggf. auch eine Gesamtherstellung erwogen werden kann.


8. Benzinsparkurs:

Durch ein angepasstes Fahrverhalten können 10-20% der Benzinkosten eingespart werden. Bündnis 90/ Die Grünen möchten deshalb anregen, dem städtischen Personal einen entsprechende Fortbildung anzubieten.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Bereits im November 2001 wurden im damaligen Bauhof 9 städtische Bedienstete, die als LKW-Fahrer eingesetzt werden, durch die DEKRA in Schwäbisch Hall in einem Fahrertraining für wirtschaftliche Fahrweise geschult. Die Gruppe der LKW-Fahrer wurde ausgewählt, da bei diesen durch den vergleichsweise großen Kraftstoffverbrauch der LKW die größten Einsparungseffekte zu erwarten waren und sich die Schulungsaufwendungen in kürzester Zeit amortisieren würden.
    Diese Erwartungen konnten in vollem Umfang bestätigt werden. Die individuellen Einsparungen nach der Schulung schwanken dabei zwischen 3,7% und 26% an Verbrauchsminderung. Insgesamt, für alle 9 Fahrer, verminderte sich der Verbrauch durchschnittlich um rund 12%. Bei den nicht unerheblichen Kraftstoffverbräuchen schwerer LKW (je nach Einsatzart bis zu 50 Liter / 100 km) steht der Sinn dieser Schulung angesichts der erzielten Einsparungen wohl außer Zweifel.
    Im Jahr 2003 soll erneut ein Kurs angeboten werden, bei dem evtl. auch PKW-Fahrer mit einbezogen werden können. Allerdings „lohnt“ sich für die Stadt eine Schulung nur bei denjenigen Bediensteten, die regelmäßig mit den Dienstfahrzeugen unterwegs sind. Die Seminare wurden bislang durch Zuschüsse des Umweltministeriums gefördert.


9. Blumenpatenschaften und Pflege der Grünananlagen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob solche Patenschaften auch in Schwäbisch Hall angeboten werden könnten. Genauso könnten Kübelpflanzen in der Innenstadt betreut werden.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Selbstverständlich steht die Verwaltung solchen Instrumenten des bürgerschaftlichen Engagements sehr aufgeschlossen gegenüber. Leider waren solche Anträge aus der Bevölkerung in der Vergangenheit die rare Ausnahme. Eventuell können durch die Person des Bürgerbeauftragten hier neue Impulse gegeben werden. Neben Patenschaften für Bäume wird die Übernahme der Pflege von öffentlichen Grünflächen durch Anlieger in Siedlungen für möglich gehalten, Flächen des Gemeingebrauchs könnten ebenfalls durch Vereine und Institutionen betreut werden. Auch die Patenschaft für städtische Kübelpflanzen durch Anlieger der Innenstadt wäre denkbar und wünschenswert.


Alternative Liste

Keine Aufträge



III. Anfragen und Anregungen</font>


CDU-Fraktion

5. Frage: Wie hoch war insgesamt die Summe für externe Gutachten? An wen und für welchen Zweck wurden diese Gutachten vergeben?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Aus heutiger Sicht wurden die Mittel in den Bereichen der Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Klimatologie, Verkehrsgutachten, Ökologie, Naturschutz, Bodenuntersuchungen, hydrogeologische Untersuchungen, Schallgutachten, Altlastensanierung, Kampfmittelbeseitigung, Abbruch sowie Hochbau im Rahmen der Haushaltsansätze 2002 bleiben. Da das Haushaltsjahr 2002 noch nicht abgeschlossen ist, wird eine detaillierte Einzelaufstellung im Laufe des Frühjahres 2003 vorgelegt.


11. Frage: Wäre eine Kostensenkung erreichbar, wenn der Waldfriedhof bis auf weiteres 1/3 seiner (derzeit nicht benötigten) Fläche brachliegen lassen würde?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Eine Kostensenkung wäre dadurch nicht erreichbar. Die Investitionen des Waldfriedhofs wurden über Darlehen finanziert. Die Zinsen für die Darlehen laufen weiter, auch wenn die Flächen brach liegen. Die Abschreibung selbst spielt beim Ausgleich des Haushalts keine Rolle, da es sich hierbei um kalkulatorische Kosten handelt. Die derzeit nicht belegten Flächen werden mit einem minimalen Aufwand unterhalten. Eine „Stilllegung“ dieser Flächen hätte zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Reaktivierungskosten zur Folge.



SPD-Fraktion


Stadtrat Schorpp:

2. Wie erklären sich bei den Geschäftsausgaben für die Schulen (blaue Seiten S. 561) bei der Spalte „Bürobedarf“ die auffälligen Unterschiede der HH-Ansätze von Schulen unterschiedlicher Größe?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Ausgaben der einzelnen Schulen wurden bisher entsprechend dem tatsächlichen Bedarf veranschlagt. Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurden die von den Schulen zu bewirtschaftenden Mittel insgesamt budgetiert. Dazu gehören auch die Ansätze der Gruppierung 650 bis 655. Die Summe dieser Ansätze ist bei den einzelnen Schulen weitgehend gleich hoch, bzw. erklärt sich bei den weiterführenden Schulen aus der unterschiedlichen Organisationsstruktur (z. B. SZW eine gemeinsame Telefonanlage, SZO getrennte Anlagen). Für die Veranschlagung zum Haushaltsjahr 2004 sollen die einzelnen Ansätze näher untersucht und ggf. entsprechend der Schulgröße neu definiert werden.


Stadtrat Schorpp:

3. Bei den Anschaffungen Kleingeräte (SN 520) und Erwerb bew. Vermögensgegenständen (EN935) ergibt sich die Frage, nach welchen Kriterien bei GS und weiterführenden Schulen die HH-Ansätze festgelegt wurden.

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Für das Haushaltsjahr 2003 konnte für den Bereich der Schulen maximal die Summe des Jahres 2002 eingestellt werden. Die Anträge der einzelnen Schulen lagen jedoch weit höher. Auf Grund der sehr knappen Mittel war es nicht möglich, über diese Anträge sachlich zu entscheiden. Um zumindest einige Anträge bewilligen zu können, hätten andere Schulen nahezu leer ausgehen müssen. Daher wurde der Weg gewählt, die Summe der Ansätze des Jahres 2002 wie folgt als Ansatz 2003 auf die Schulen aufzuteilen Grundschulen:
Summe insgesamt (520 und 935 zus.) 35.400 €
Aufteilung:

1. Hälfte der Summe nach Anzahl der Schulen; pro Schule somit

2. Hälfte der Summe nach Anzahl der Schüler:

Bsp.: Summe GS Sulzdorf insges. Bsp.: Summe GS Breitenstein insges.

1.770 €


4.040 €
2.820 €

Diese Lösung ist aus Sicht der Verwaltung am gerechtesten. Kleine Schulen haben auf Grund des Sockelbetrages (Verteilung nach Schulen ) einen Spielraum für Anschaffungen, größeren Schulen stehen auf Grund der Zuweisung nach Schülerzahl mehr Mittel für Anschaffungen zur Verfügung.

Für die weiterführenden Schulen wurde das selbe Verteilungssystem gewählt. Mit dem Geschäftsführenden Schulleiter und den Schulleitungen wurde dieser Modus besprochen und von diesen so akzeptiert.


Stadtrat Schorpp:

4. Erklärungsbedarf besteht auch bei den deutlich unterschiedlichen EDV-Kosten der weiterführenden Schulen (blaue Seiten S. 527). Ist die Ausstattung des Gymnasiums bei ST. Michael schlechter als die bsplw. Des Erasmus-Widmann-Gymnasiums?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Stadt erhält vom Land Multimediazuschläge für die Schulen in Form erhöhter Sachkostenbeiträge pro Schüler. Die Beträge sind je nach Schulart unterschiedlich und betragen für:
Hauptschulen 48 € pro Schüler
Realschulen 55 € pro Schüler
Gymnasien 60 € pro Schüler
Förderschulen 101 € pro Schüler

Auf Grund der Kürzung der Kommunalen Investitionspauschale durch das Land und eines Konsolidierungsbetrages der Schulen von 29.000 € (Summe 2002 für EDV-Anschaffungen) können an die Schulen 105.352 € weitergegeben werden. Dies sind für die einzelnen Schulen folgende Beträge:

Hauptschulen 19,57 € pro Schüler
Realschulen 22,70 € pro Schüler
Gymnasien 24,26 € pro Schüler
Förderschulen 41,48 € pro Schüler

Die höhere Endsumme beim Gymnasium bei St. Michael ergibt sich dadurch, dass dort die Schülerzahl um 229 Schüler höher liegt als im Erasmus-Widmann-Gymnasium im SZW.


Stadtrat J. Baumann

1. Wie viel Sozialhilfeempfänger gibt es in unserer Stadt?
2. Wie groß ist die Arbeitslosigkeit hier, gesondert der Jugendlichen Anteil
3. Gibt es Erkenntnisse über die Jugendkriminalität und die Drogenszene in der Stadt?
4. Liegen Informationen über Altersarmut besonders bei Frauen vor?

5. Gäbe es auch Sicht der Verwaltung wünschenswerte Maßnahmen um Not und Folgen der Armut zu lindern, die aus finanziellen Gründen aber nicht möglich sind?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Verwaltung wird versuchen, die entsprechenden Zahlen und Daten beim Landkreis, der Arbeitsverwaltung und der Polizei zu ermitteln und anschließend im Sozial- und Jugendausschuss im Frühjahr 2003 zu berichten.


FWV-Fraktion

Keine Anfragen und Anregungen



FDP-Fraktion

Ausgliederungen

  • Stellungnahme der Verwaltung:</u> Die Antwort zu den Konzernschulden wird im Beteiligungsbericht gegeben, der im Dezember 2002/ Januar 2003 vorgelegt wird.
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