11468/meetingminutes/11474/paragraph

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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> gibt dazu bekannt, dass die jetzige Nutzung des Areals als Pferdekoppel allerdings nicht mit dem Planungsrecht vereinbar sei.
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Wenn aber keine Nachfrage nach einer anderen Nutzung vorhanden sein sollte, könne die derzeitige Verwendung zunächst bestehen bleiben.
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2016, 14:24 Uhr

Sachvortrag:

siehe BPA vom 14.10.02 Stadtrat J. Baumann teilt mit, dass der Ortschaftsrat Tüngental die Planung abgelehnt hat und an der bisherigen Ausweisung festhalten möchte. Oberbürgermeister Pelgrim gibt dazu bekannt, dass die jetzige Nutzung des Areals als Pferdekoppel allerdings nicht mit dem Planungsrecht vereinbar sei. Wenn aber keine Nachfrage nach einer anderen Nutzung vorhanden sein sollte, könne die derzeitige Verwendung zunächst bestehen bleiben. Andernfalls dürfte aber auch an anderer Stelle eine Ersatzfläche für die derzeitige Nutzung gefunden werden.

Beschluss:

Der o. g. B-Plan Nr. 2012–06/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1: 500 vom 30.09.2002 mit Legende und Textteil. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. (29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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