11429/meetingminutes/11432/paragraph

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Ende der 70er Jahre wurde der Bebauungsplan „Schönäcker mit Sportgelände“ als Satzung beschlossen. Gegenstand waren die Ausweisung von Wohnbauflächen und die planungsrechtliche Absicherung eines Sportgeländes. In unmittelbarer Nähe der Siedlung östlich der Straße "Zur Heide" wurde die Fläche für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Dieser ist jedoch niemals realisiert worden. Statt dessen wurde ein öffentlicher Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Schule bzw. des Kindergartens gebaut, der noch existiert und das nahe gelegene Siedlungsgebiet versorgt. Ein weiterer Spielplatz ist in der Neubausiedlung Brunnenwiesen, die in der Nachbarschaft liegt, vorgesehen.  
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<b>- Empfehlung an den Gemeinderat -</b> Der o. g. B-Plan Nr. 2012&ndash;06/01 wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs.3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1: 500 vom 30.09.2002 mit Legende und Textteil. Eine gleichlautend datierte Begr&uuml;ndung ist beigef&uuml;gt. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt. (einstimmig - 17 -)</p>
 
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Aufgrund des relativ guten Ausstattungsstandards der Ortschaft Tüngental mit Spielflächen ist es - auch langfristig betrachtet - nicht realistisch, dass hier ein weiterer Kinderspielplatz entsteht. Somit ist ein Festhalten an der Ausweisung als Spielfläche nicht erforderlich. Um eine Folgenutzung zu ermöglichen, sollte die vorherige Planungsabsicht formell aufgehoben werden.  
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<u>Bürgermeister Stadel</u> teilt mit, dass der Ortschaftsrat Tüngental allerdings erst einmal an der derzeitigen Ausweisung festhalten möchte.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> gibt bekannt, dass das fragliche Gelände z. Zt. als Pferdekoppel genutzt werde, für die man in diesem landwirtschaftlich geprägten Gebiet jedoch auch anderweitig Platz finden dürfte.
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Der o. g. B-Plan Nr. 2012–06/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1: 500 vom 30.09.2002 mit Legende und Textteil. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.
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Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2016, 14:24 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 16.09.02 Ende der 70er Jahre wurde der Bebauungsplan „Schönäcker mit Sportgelände“ als Satzung beschlossen. Gegenstand waren die Ausweisung von Wohnbauflächen und die planungsrechtliche Absicherung eines Sportgeländes. In unmittelbarer Nähe der Siedlung östlich der Straße "Zur Heide" wurde die Fläche für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Dieser ist jedoch niemals realisiert worden. Statt dessen wurde ein öffentlicher Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Schule bzw. des Kindergartens gebaut, der noch existiert und das nahe gelegene Siedlungsgebiet versorgt. Ein weiterer Spielplatz ist in der Neubausiedlung Brunnenwiesen, die in der Nachbarschaft liegt, vorgesehen. Aufgrund des relativ guten Ausstattungsstandards der Ortschaft Tüngental mit Spielflächen ist es - auch langfristig betrachtet - nicht realistisch, dass hier ein weiterer Kinderspielplatz entsteht. Somit ist ein Festhalten an der Ausweisung als Spielfläche nicht erforderlich. Um eine Folgenutzung zu ermöglichen, sollte die vorherige Planungsabsicht formell aufgehoben werden. Bürgermeister Stadel teilt mit, dass der Ortschaftsrat Tüngental allerdings erst einmal an der derzeitigen Ausweisung festhalten möchte. Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass das fragliche Gelände z. Zt. als Pferdekoppel genutzt werde, für die man in diesem landwirtschaftlich geprägten Gebiet jedoch auch anderweitig Platz finden dürfte.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat - Der o. g. B-Plan Nr. 2012–06/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1: 500 vom 30.09.2002 mit Legende und Textteil. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. (einstimmig - 17 -)

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