TOP 8.2 - Arbeits- und Auftragsvergaben: Freiflächengestaltung Unterwöhrd; hier: Arbeitsvergabe Bauleistungen (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 337/22
Sachvortrag:
Die Ausschreibung für die Bauleistungen zur Freiflächengestaltung des Unterwöhrds sowie den Leitungsbau der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wurde aufgrund des Beschlusses vom 27.04.2022 (GR, SV-Nr. 106/22, öffentlich) aufgehoben. Aufgrund des Beschlusses vom 27.07.2022 (GR, SV-Nr. 205/22, öffentlich) wurde die Ausschreibung im Oktober erneut durchgeführt, um die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet „Kernstadt“ zu binden.
Die Submission hat am 21.11.2022 stattgefunden, insgesamt haben drei Baufirmen ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde erneut von der Grünanlagen Schwarz GmbH, Aalen abgegeben und liegt rund 8,7 % über dem Angebot vom April und 6,9% über dem angepassten Kostenanschlag für die erneute Ausschreibung.
Die Angebote der unterlegenen Bieter liegen rund 66.900 € bzw. rund 193.000 € über der Auftragssumme der Firma Grünanlagen Schwarz GmbH.
Es wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.656.388,19 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
Auf der Maßnahme 17008 stehen in 2022 insgesamt Mittel in Höhe von 2.562.890,75 € zur Verfügung, so dass Mehrkosten auf dem Produkt 55100000 und dem Sachkonto 78720000 in Höhe von 93.497,44 € für die Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden müssen. Es werden 200.000 € überplanmäßige Mittel beantragt, um auch baubegleitende Kosten wie die Installation von Leuchten o. ä. durch den Eigenbetrieb Werkhof auf der Maßnahme abrechnen zu können.
Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Auftragsvergabe ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst eine erneute Aufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen muss und damit eine Umsetzung im Rahmen der Städtebauförderung ausgeschlossen ist.
Die Finanzierung ist in Höhe von 200.000 € durch die Reduzierung der Mittel auf der Maßnahme 22013 (Sanierung Stützmauer Unterlimpurger Straße und Haalsteige) Sachkonto 54100100 – 78720000 gesichert.
Anlage: Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)
Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, überplanmäßig 200.000 € auf der Maßnahme 17008 bereitzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.656.388,19 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
(14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)