§ 269 - Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

In dem den Jahresbericht betreffenden Zeitraum war Herr Ahmad Bahredar bestellter Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Schwäbisch Hall.

Im Berichtszeitraum wurde neben verschiedenen kleineren Instandsetzungsarbeiten auf der Kläranlage Vogelholz ein Hochwasserpumpwerk errichtet. Dieses gewährleistet im Hochwasserfall ein rückstaufreies Ableiten des Kläranlagenauslaufs. Die vorgegebenen Grenz- bzw. Zielwerte wurden auf allen Anlagen eingehalten.

Im Kanalnetz wurde die Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) weitergeführt. Ziel ist es hier, den guten Zustand des Gesamtnetzes zu erhalten und damit den Aufwand und die Kosten für Sanierungen gering zu halten.

In den folgenden Jahren soll neben dem Sanierungsaufwand auf der Kläranlage Vogelholz auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung bzw. eines Umbaus der Kläranlage Tüngental ermittelt sowie ein Konzept für die Kanalnetzbewirtschaftung erarbeitet werden. Des weiteren ist die langfristige Entsorgung des Klärschlamms sicher zu stellen.

Die Ortschaftsräte Tüngental und Sulzdorf werden über den Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 informiert.

Anlage: Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014

 

Gewässerschutzbeauftragter Brözel trägt den Jahresbericht 2014 vor.

Stadtrat Weber hat festgestellt, dass Strom und Wasser nicht korrelieren.

Gewässerschutzbeauftragter Brözel sieht die Ursache in den unterschiedlichen Regenmengen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt die Sicherheit der zentralen Kläranlage Vogelholz bei Hochwasser.

Gewässerschutzbeauftragter Brözel erläutert, dass es eine 100 %ige Garantie nicht gibt. Es wurden s. E. ausreichend Vorkehrungen, wie z. B. der Bau eines Damms und eines Hochwasserpumpwerks (Vorsorgemaßnahmen), getroffen.

Stadtrat Feucht hinterfragt die Geruchsbelästigung einer Kläranlage in einem trockenen, warmen Jahr. Weiter fragt er, ob die zentrale Kläranlage Vogelholz das angestrebte Bevölkerungswachstum verträgt und erinnert erneut an eine Ortsbegehung.

Gewässerschutzbeauftragter Brözel ist von Geruchsbelästigungen nichts bekannt, er hat allerdings seinen Dienst erst im September 2015 angetreten. Die zentrale Kläranlage Vogelholz hat durchaus noch Potential nach oben, um Abwasser zu verarbeiten. Er regt an, die Ortsbegehung erst im Frühjahr 2016 bei besseren Lichtverhältnissen durchzuführen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass dem Volumen einer Kläranlage nur Gewerbebetriebe gefährlich werden können. Zudem haben sich die Volumina durch die Nutzung von Trennsystemen verringert, da Regenwasser hauptsächlich über die Vorfluter abgeleitet werden. Die Reduktion der Volumina war auch Grund dafür, die Kläranlage Tüngental an die zentrale Kläranlage Vogelholz anzubinden.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 zur Kenntnis.

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