TOP 2 - Gestattungsvertrag für Windkraftflächen für das Projekt Rosengarten/Sanzenbach der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (Änderung eingestellt am 02.05.2025) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 85/25

Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH planen die Errichtung von 7 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Rosengarten. Die Windkraftanlagen können so platziert werden, dass alle Anlagen auf Flächen stehen, die im Eigentum des Hospitals sind. Alternativ könnte eine Anlage  auf einer Fläche stehen, die im Eigentum der Gemeinde Rosengarten ist.  

Im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen (Windenergieflächenbedarfsgesetz – in Kraft getreten am 01.02.2023) wurden Regelungen zu Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und zur Vereinfachung der Planungsverfahren für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen getroffen.

Für Windkraftvorhaben sind Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten bis zum Ablauf des 30.06.2025 befristet. Diese Frist bezieht sich auf die Einreichung des Genehmigungsantrages. Die Verfahrenserleichterung besteht vor allem darin, dass inhaltlich reduzierte Artenschutzgutachten erstellt werden müssen und die Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Durch diese Verfahrenserleichterungen kann die Planungsphase um etwa zwei Jahre verkürzt werden.

Voraussetzung für die mit der Antragsstellung verbundene Verfahrenserleichterung ist gemäß WindBG § 6 Absatz (2) die Flächensicherung: „Der Antragsteller hat bei der Antragstellung nachzuweisen, dass er das Grundstück, auf dem die Windenergieanlage errichtet werden soll, für die Errichtung und den Betrieb vertraglich gesichert hat.“ Ohne eine rechtsgültige Vereinbarung kann kein Antrag gestellt werden.

Um die Verfahrenserleichterungen für den Windkraftausbau auf Gemarkung Rosengarten in Anspruch nehmen zu können, müssen die Flächen für die Stadtwerke gesichert werden.

Auch in Rosengarten (analog zu Rote Steige) streben die Stadtwerke einen Flächenpachtmodell mit einer anteiligen Pachtverteilung in den jeweiligen Abstandsellipsen. Für dauerhaft genutzte Flächen (Anlagenstandorte, Kranstell- und Montageflächen, Rotorüberstrich, Zuwegung) wurde mit eine Pachtanteil in Höhe von 50 % (Rote Steige 30 %) gerechnet und für weitere Fläche in den Abstandsellipsen ebenfalls 50 % (Rote Steige 70 %). Der Flächenanteil privater Eigentümer (nicht Hospital und nicht Gemeinde Rosengarten) liegt in der Abstandsellipse bei etwa 25 %.
 
Die jährlichen Pachtentgelte (je Anlagenstandort) sind wie folgt gestaffelt:
 
Jahre    1-8:       10,50 % der Stromerlöse
Jahre    9-16:     11,80 % der Stromerlöse
Jahre    17-30:   13,20 % der Stromerlöse
 
Bei einer jährlichen Stromerzeugung von 16.000 MWh und Stromerlösen in Höhe von 90 €/MWh wären dies (für alle Grundstückseigentümer):
 
Jahre    1-8:       151.200 € pro Jahr und WEA
Jahre    9-16:     169.920 € pro Jahr und WEA
Jahre    17-30:   190.080 € pro Jahr und WEA
 
Garantierte Mindestvergütung (für alle Grundstückseigentümer):
 
Mindestentgelt Jahre 1-8 (je MW):         14.000 €/MW (x 7 MW = 98.000 €)
Mindestentgelt Jahre 9-16 (je MW):       15.200 €/MW (x 7 MW = 106.400 €)
Mindestentgelt Jahre 17-30 (je MW):     16.000 €/MW (x 7 MW = 112.000 €)

Folgende hospitalischen Flächen wären Gegenstand des Gestattungsvertrages:

 

Gemeinde

Gemarkung

Eigentümer

Flst.-Nr.

Grundbuchblatt

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

948

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1008/1

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

984

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

985

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1022/1

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1012/1

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1012/2

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

991/1

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1006/2

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

997

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

989

1414

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1011/1

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

986

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1587

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1582

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1013

1556

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1513

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1509

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1510

1555

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1491/1

1414

Rosengarten

Rieden

Hospitalstiftung

1479/1

1555

 

Die endgültige Höhe der Gestattungsentgelte kann erst nach Fertigstellung der Planung bzw. Genehmigung der Anlagen ermittelt werden. Da die Anlagen überwiegend auf hospitalischen Flächen realisiert werden, gehen wir von Einnahmen in der Größenordnung von über 500.000 € pro Jahr aus.


Anlagen:
Anlage 1 (neu; bisherige siehe HospA 07.04.2025): Entwurf des Gestattungsvertrages mit Lageplänen (eingestellt am 02.05.2025)
Anlage 2: Präsentation

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages über die im Sachvortrag aufgelisteten Flächen der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist mit einer Erstlaufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.

Meine Werkzeuge